Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Innerhalb der letzten Jahre hat die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Europäischen Union zugenommen, dies zeigt die jüngste Umfrage zum Eurobarometer des EU-Parlaments.
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Marco Büchel, MdL (marco.buechel@linksfraktion-brandenburg.de)
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, dass 1. der Beitrag von Mecklenburg-Vorpommern zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ungenügend ist und es deutlich größerer Anstrengungen bedarf, um den nationalen Beitrag zur Umsetzung der UN-Strategie zu unterstützen. 2. Mecklenburg-Vorpommern eines von wenigen Bundesländern ist, das bis heute auf eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie verzichtet und die Landesregierung an diesem Zustand trotz der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag nichts ändern will. 3. es notwendig ist, den Klimaschutz und nachhaltiges Handeln als Staatsziel in die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. eine Nachhaltigkeitsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern als Beitrag zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten, die alle 17 Nachhaltigkeitsziele umfasst und diese bis zum 1. Juli 2019 dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. in dieser Nachhaltigkeitsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern konkrete Maßnahmen, Ziele und Zuständigkeiten festzulegen, die regelmäßig ein Mal pro Legislaturperiode überprüft und abgerechnet werden.
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- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie auch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen
- Arbeitsmarktpolitische Weichen im Bund und in Mecklenburg-Vorpommern richtig stellen
- Aufbau Ost - besorgniserregenden Entwicklungen Mecklenburg-Vorpommerns im wirtschaftlichen Angleichungsprozess entgegentreten
- Integration von Migrantinnen und Migranten nicht gefährden
- Missbrauchsopfer unterstützen - Missbrauch in der Katholischen Kirche rückhaltlos aufklären und Verjährungsfristen ausweiten
- Segeln, Kanu, Triathlon - Erhalt der Bundesstützpunkte für Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbar
- Soziale Wohnraumförderung des Landes aufstocken und langfristig sichern
- Transparenz bei der Förderung der Freien Wohlfahrt herstellen
- Qualität der Lehramtsausbildung umgehend verbessern
- Zustände in der JVA Bützow aufklären - Justizvollzug gesetzeskonform ausstatten
- Humanitäre Katastrophe stoppen - Rüstungsexporte einstellen - Alternativen für den Werftstandort Wolgast entwickeln
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Die Arbeitslosenzahlen sinken bundesweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern. Wesentliche Ursachen sind demografische Effekte und die Zunahme sozialversiche-rungspflichtiger Beschäftigung, oft jedoch nur in Teilzeit. Die tatsächliche Betroffenheit ist weit höher als es die monatlichen Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit vermuten lassen. Darüber hinaus profitieren nicht alle Gruppen gleichermaßen von der aktuellen Arbeitsmarktentwicklung. So bleibt die Integration von Langzeitarbeitslosen sowie Menschen mit Behinderungen oder Flüchtlingshintergrund eine große Heraus-forderung. Das neue Teilhabechancengesetz des Bundes ist ein Schritt in die richtige Richtung. Um seine Wirksamkeit zu erhöhen, sollten die zahlreichen Anregungen von Arbeitsmarktakteuren und Bundesrat im weiteren Gesetzgebungsverfahren Beachtung finden. Darüber hinaus muss die Unterfinanzierung der Jobcenter beendet werden. Die Regelsätze nach dem SGB II sind nicht bedarfsgerecht und müssen erhöht werden. Die Sanktionen sind bürokratisch und daher abzuschaffen. Vielfach verbleiben zudem auf die Grundsicherung angewiesene Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern über Jahre im System. Daher steht auch die Landesregierung in der Pflicht, Arbeitslosigkeit und deren Folgen zu bekämpfen. Drucksache 7/2676 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. in geeigneter Form darauf hinzuwirken, dass - sich die Problemdarstellung im Rahmen der Monatsstatistik der Bundesagentur für Arbeit künftig an der Unterbeschäftigung orientiert, - die Jobcenter finanziell und personell aufgabengerecht ausgestattet werden, - die umfassende soziale Teilhabe als Ziel der Grundsicherung im SGB II aufge-nommen wird, - die Sanktionsmöglichkeiten aus dem SGB II gestrichen werden, - der Entwurf für ein Teilhabechancengesetz dahingehend qualifiziert wird, dass u. a. die geförderte Beschäftigung vollständig versicherungspflichtig wird, Zugangs-beschränkungen zur Förderung abgebaut, die Orientierung der Förderung am gesetz-lichen Mindestlohn aufgehoben und damit tarifgebundene Arbeitgeber nicht benach-teiligt werden. 2. den Landtag darüber zu informieren, inwieweit es zwischenzeitlich gelungen ist, die Strukturen sozialer Hilfeprojekte im Land zu sichern und darüber hinaus darzustellen, wie sich die Teilnehmerzahlen im Rahmen der Landesförderung „Bürgerarbeit“ seit der Überarbeitung der Richtlinie im Land entwickelt haben.
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- Arbeitsmarktpolitische Weichen im Bund und in Mecklenburg-Vorpommern richtig stellen
- Aufbau Ost - besorgniserregenden Entwicklungen Mecklenburg-Vorpommerns im wirtschaftlichen Angleichungsprozess entgegentreten
- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie auch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen
- Integration von Migrantinnen und Migranten nicht gefährden
- Missbrauchsopfer unterstützen - Missbrauch in der Katholischen Kirche rückhaltlos aufklären und Verjährungsfristen ausweiten
- Segeln, Kanu, Triathlon - Erhalt der Bundesstützpunkte für Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbar
- Soziale Wohnraumförderung des Landes aufstocken und langfristig sichern
- Transparenz bei der Förderung der Freien Wohlfahrt herstellen
- Qualität der Lehramtsausbildung umgehend verbessern
- Zustände in der JVA Bützow aufklären - Justizvollzug gesetzeskonform ausstatten
- Humanitäre Katastrophe stoppen - Rüstungsexporte einstellen - Alternativen für den Werftstandort Wolgast entwickeln
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Die Wohnungsfrage ist auch in Mecklenburg-Vorpommern eine der großen sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Die Mietpreisbremse gilt seit Monatsbeginn für Rostock und Greifswald. Notwendiger-weise sollen beide Kommunen ihr Wohnungsangebot ausweiten, insbesondere hinsichtlich sozialer Mieten. Neben den beiden Universitätsstädten sind weitere, auch touristisch geprägte Orte, von steigenden Mieten und Wohnungsknappheit betroffen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service- und Dienstleistungsbereich suchen vergeblich bezahlbaren Wohnraum vor Ort. In strukturschwachen ländlichen Regionen ist kommunaler Wohnraum zunehmend weniger bedarfsgerecht und nicht attraktiv. Kommunale Wohnungsunternehmen geraten immer weiter in eine wirtschaftliche Schieflage. Betroffene Kommunen sind gezwungen, Verluste dieser Unternehmen oder Verluste aufgrund kommunalen Wohneigentums auszu-gleichen. Der Bestand öffentlichen Mietwohnraums ist somit gefährdet. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. Grundlagen zu schaffen und Regelungen zu treffen, die darauf abzielen, a) umgehend die für Wohnraumförderung/sozialen Wohnungsbau vorgesehenen Kompensationsmittel des Bundes vollständig dafür bereitzustellen, b) eingehende Rückflüsse aus Darlehen der Landeswohnraumförderung der Programm-jahre vor 2007 zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderung zu verwenden sowie c) nicht ausgegebene Mittel der Landeswohnraumförderung aus den Vorjahren ab sofort für die Programme der Landeswohnraumförderung nutzbar zu machen. Drucksache 7/2675 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Änderungen und Ergänzungen der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ schnellstmöglich vorzunehmen und dabei zu gewährleisten, dass in allen Teilen des Landes - in Aus-nahmefällen auch in Orten ohne zentralörtliche Funktion - sozialer Wohnraum gefördert werden kann. Zudem soll die Förderung mehr Menschen bei der Wohnraumversorgung unterstützen, indem ein zweiter Förderweg eingeführt wird.
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- Soziale Wohnraumförderung des Landes aufstocken und langfristig sichern
- Arbeitsmarktpolitische Weichen im Bund und in Mecklenburg-Vorpommern richtig stellen
- Aufbau Ost - besorgniserregenden Entwicklungen Mecklenburg-Vorpommerns im wirtschaftlichen Angleichungsprozess entgegentreten
- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie auch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen
- Integration von Migrantinnen und Migranten nicht gefährden
- Missbrauchsopfer unterstützen - Missbrauch in der Katholischen Kirche rückhaltlos aufklären und Verjährungsfristen ausweiten
- Segeln, Kanu, Triathlon - Erhalt der Bundesstützpunkte für Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbar
- Transparenz bei der Förderung der Freien Wohlfahrt herstellen
- Qualität der Lehramtsausbildung umgehend verbessern
- Zustände in der JVA Bützow aufklären - Justizvollzug gesetzeskonform ausstatten
- Humanitäre Katastrophe stoppen - Rüstungsexporte einstellen - Alternativen für den Werftstandort Wolgast entwickeln
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag stellt fest, dass die bestehende Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden über die Finanzierung der Integrationskosten in den Kommunen zum 31. Dezember 2018 endet. Je später eine neue Vereinbarung zustande kommt, desto größer ist die Gefahr, dass sich erfahrenes, qualifiziertes Personal auf andere Arbeitsplätze bewirbt und damit für die Integrationsarbeit verloren geht und zudem notwendige Hilfeprojekte wegbrechen. 2. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, umgehend Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden aufzunehmen, die schnellstmöglich zum Abschluss einer neuen Verein-barung über die Finanzierung der kommunalen Integrationskosten führen. Dies muss auch für den Fall ermöglicht werden, dass die Bundesregierung ihre Position nicht rechtzeitig verbindlich erklärt.
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- Integration von Migrantinnen und Migranten nicht gefährden
- Arbeitsmarktpolitische Weichen im Bund und in Mecklenburg-Vorpommern richtig stellen
- Aufbau Ost - besorgniserregenden Entwicklungen Mecklenburg-Vorpommerns im wirtschaftlichen Angleichungsprozess entgegentreten
- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie auch in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen
- Missbrauchsopfer unterstützen - Missbrauch in der Katholischen Kirche rückhaltlos aufklären und Verjährungsfristen ausweiten
- Segeln, Kanu, Triathlon - Erhalt der Bundesstützpunkte für Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbar
- Soziale Wohnraumförderung des Landes aufstocken und langfristig sichern
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- Qualität der Lehramtsausbildung umgehend verbessern
- Zustände in der JVA Bützow aufklären - Justizvollzug gesetzeskonform ausstatten
- Humanitäre Katastrophe stoppen - Rüstungsexporte einstellen - Alternativen für den Werftstandort Wolgast entwickeln
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass Mecklenburg-Vorpommern im wirtschaftlichen Angleichungsprozess im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Ländern nur die geringsten Fortschritte erzielen konnte. Mit Blick auf den Landesfinanzbericht des Landesrechnungshofes für das Jahr 2018 als auch den aktuellen Fortschrittsbericht „Auf-bau Ost 2017“ sind nach Auffassung des Landtages insbesondere folgende Tatsachen besorgniserregend: 1. Bei der Arbeitslosenstatistik belegt Mecklenburg-Vorpommern unter den Flächen-ländern den letzten Platz. 2. In keinem anderen Bundesland verfügen die Menschen über so geringe Einkommen und Löhne wie in Mecklenburg-Vorpommern. 3. Beim Anteil des verarbeitenden Gewerbes an der Bruttowertschöpfung belegt Mecklenburg-Vorpommern abermals den letzten Platz unter den Flächenländern. 4. Mecklenburg-Vorpommern belegt schließlich auch im Hinblick auf das Bruttoinlands-produkt je Einwohner den letzten Tabellenplatz. 5. Die Ansiedlung von jungen und innovativen Start-Ups ist auf einem äußerst geringen Niveau. Die Bedingungen für Start-Ups werden in kaum einem Bundesland so schlecht bewertet wie in Mecklenburg-Vorpommern. 6. Bei den privaten und öffentlichen Aufwendungen für Forschung, Entwicklung und Innovationen liegt Mecklenburg-Vorpommern selbst im Vergleich unter den ost-deutschen Ländern weit abgeschlagen auf dem letzten Rang. 7. Bei der Nutzung von Bundesförderprogrammen, wie beispielsweise INNO-KOM-Ost, schneidet Mecklenburg-Vorpommern bundesweit am schlechtesten ab. 8. Bei der Exportquote tritt Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren auf der Stelle und sitzt im Tabellenkeller fest. Während im Jahr 2016 die neuen Bundesländer ihre Exportquote überdurchschnittlich steigern konnten, verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern ein Minus-Wachstum. Drucksache 7/2680 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 II. Geradezu alarmierend ist nach Auffassung des Landtages die Tatsache, dass Mecklen-burg-Vorpommern mehr und mehr den Anschluss verliert, der Abstand zu den west-deutschen Flächenländern vergrößert sich sogar. Auch im Vergleich zu den ostdeutschen Ländern hat sich Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren schlechter entwickelt. III. Der Landtag kritisiert, dass die Landesregierung trotz der zahlreichen Probleme zu wenig in die Zukunft des Landes investiert. Sie nutzt die sich ihr bietenden Möglichkeiten voll-kommen unzureichend, obwohl die gesamtvolkswirtschaftliche Lage seit Jahren gut ist. Stattdessen vergrößert die Landesregierung Jahr für Jahr lieber ihre Rücklagen, die mittlerweile mit über zwei Milliarden Euro sogar ein Viertel des gesamten Haushalts-volumens ausmachen. Rücklagen in angemessener Höhe sind für eine solide Haushalts-politik sinnvoll und auch geboten, die von der Landesregierung angehäufte Rücklagen-höhe jedoch ist im Hinblick auf den Handlungsbedarf und den Investitionsstau unverantwortlich. IV. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, die ernste Situation nicht zu beschönigen und den sich vergrößernden Abstand zu anderen Bundesländern endlich zur Kenntnis zu nehmen. Die Akzeptanz der Realität ist Grundvoraussetzung für die Entwicklung und Einleitung wirksamer Maßnahmen. Nach Überzeugung des Landtages zählen hierzu insbesondere 1. mehr Engagement bei der Anhebung des Lohnniveaus, insbesondere durch die Kopp-lung des Mindestlohns im Landesvergabegesetz an die unterste Entgeltgruppe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder; 2. mehr Engagement auf Bundesebene mit dem Ziel der Stärkung der Einnahmebasis durch eine angemessene Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen; 3. mehr Investitionen in die Zukunftsthemen Bildung, Digitalisierung und Mobilität; 4. die Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Zukunftspaktes als Nachfolgeprojekt zum Bündnis für Arbeit und dessen konsequente Ausrichtung auf die Zukunftsthemen des Landes im Zusammenwirken mit den Sozialpartnern; 5. mehr Mut, innovative Wege in der Wirtschafts- und Förderpolitik zu gehen. V. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Landtag bis Ende dieses Jahres darüber zu unterrichten, wie die Landesregierung die Entwicklung des Landes im wirtschaftlichen Angleichungsprozess beurteilt und welche konkreten Maßnahmen zur Einleitung eines nachhaltigen Aufholprozesses eingeleitet werden sollen.
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- Aufbau Ost - besorgniserregenden Entwicklungen Mecklenburg-Vorpommerns im wirtschaftlichen Angleichungsprozess entgegentreten
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- Missbrauchsopfer unterstützen - Missbrauch in der Katholischen Kirche rückhaltlos aufklären und Verjährungsfristen ausweiten
- Segeln, Kanu, Triathlon - Erhalt der Bundesstützpunkte für Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbar
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Seit Jahren werden Fälle sexuellen Missbrauchs in der Katholischen Kirche öffentlich. Die aktuelle Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erstellt und am 25. September 2018 vorgestellt wurde, weist 3.677 Opfer und 1.670 Täter nach. Sie stellen jedoch leider nur die Spitze eines Eisbergs dar, da, wie in der Studie dargestellt wird, in den Diözesen ein ganz unterschiedlicher Aufklärungswille gezeigt wurde und die Studie zudem nur in neun von 27 Bistümern den Zeitraum zwischen 1946 und 2014 untersucht hat, in den anderen nur den Zeitraum seit dem Jahr 2000. Leider ist auch Mecklenburg-Vorpommern von den Missbrauchsfällen betroffen. Von vielen Seiten und auch von Kirchenvertretern selbst wird die Aufklärung von Unrecht in der Kirche durch die Kirche selbst als problematisch und nur eingeschränkt möglich eingeschätzt. In anderen Ländern, zum Beispiel in Irland und Australien, wurden die Studien vom Staat in Auftrag gegeben. In Deutschland wird aktuell auch der Einsatz eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses diskutiert. 2. Unabhängig von den Missbrauchsfällen in der Katholischen Kirche trifft auf viele Opfer sexuellen Missbrauchs zu, dass sie sich oft erst Jahre später dazu in der Lage sehen, sich zu ihrem Missbrauch zu äußern und gegen die Täter auszusagen. Drucksache 7/2679 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. im Bundesrat eine Initiative zu starten bzw. Initiativen anderer Länder zu unterstützen, die zum Ziel haben, die Missbrauchsfälle in der Katholischen Kirche in Deutschland rückhaltlos aufzuklären und die Täter ohne Ansehen der Person zur Verantwortung zu ziehen. Zudem ist die Einrichtung eines Entschädigungsfonds zu prüfen. 2. im Bundesrat eine Initiative zu starten bzw. Initiativen anderer Länder zu unterstützen, die zum Ziel haben, die Verjährungsfrist von sexuellem Missbrauch anzuheben. 3. unter Federführung des Justizministeriums sowie unter Beteiligung des Bürgerbeauf-tragten und Vertretern der Kirche einen „Runden Tisch“ gegen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen einzurichten, dessen Ziel es ist, Erfahrungen von Gewalt und Miss-brauch aufzuarbeiten und Betroffenen Hilfe zur individuellen Bewältigung anzubieten. Zum anderen sollen Vorschläge zur Änderung der rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen erarbeitet werden, um sexuelle Gewalt künftig besser zu vermeiden, aufzudecken und ahnden zu können. Zudem ist eine unabhängige Anlauf-stelle für Opfer und Täter zu schaffen.
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Die Freie Wohlfahrt ist eine wichtige Säule unseres Sozialstaates. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege werden auf der Grundlage des im Sozialrecht verankerten Subsidiaritätsprinzips sowie nach Artikel 19 Abs. 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert und bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Weitere Grundlage hierfür sind § 44 Landeshaushaltsordnung sowie ein-schlägige Richtlinien zur Umsetzung des jeweiligen Bundes- und Landesrechts. 2. Der Landtag begrüßt, dass die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege jüngst die „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ (ITZ) unterschrieben haben. Er geht von einer schnellstmöglichen Umsetzung aus. Gleichwohl ist erkennbar, dass die zehn Transparenzinformationen keine ausreichende Gewähr dafür bieten, dass die Förderung des Landes zweifelsfrei sachgerecht zur Anwendung kommt und im gewährten Maß erforderlich ist. Deshalb erachtet der Landtag weitere Schritte zur Herstellung der Transparenz als erforderlich. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, umgehend Regelungen für die Förderung der Freien Wohlfahrt zu schaffen, mit denen eine vollständige Transparenz über die Verteilung und Verwendung der Mittel hergestellt wird. Neben den bislang geltenden Kriterien zur Erlangung der Landesförderung sollen darüber hinaus künftig zusätzlich die Offenlegung der Wirtschaftspläne und die Darstellung der wirtschaftlichen Aufbaustruktur sowie der unternehmerischen Verflechtungen Voraus-setzung für die Förderfähigkeit sein.
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- Segeln, Kanu, Triathlon - Erhalt der Bundesstützpunkte für Spitzensport in Mecklenburg-Vorpommern unverzichtbar
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- Humanitäre Katastrophe stoppen - Rüstungsexporte einstellen - Alternativen für den Werftstandort Wolgast entwickeln
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag stellt fest, dass die in Mecklenburg-Vorpommern existierenden Bundesstütz-punkte in neun Sommersportarten von enormer Bedeutung für die Nachwuchsgewinnung im Leistungs- und Spitzensport sind. Eine Nichtanerkennung bisher bestehender Standorte als Bundesstützpunkt würde nicht nur einen Rückschlag für die betroffenen Sportarten dar-stellen, sondern negative Auswirkungen auf den gesamten Nachwuchsleistungs- und Spitzensport im Land haben. 2. Der Landtag unterstützt die Landesregierung bei ihrem Einsatz für den Erhalt sämtlicher Bundesstützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern und fordert die Landesregierung auf, sich weiterhin insbesondere für die Anerkennung der Bundestützpunkte im Segeln, im Kanurennsport sowie im Triathlon an den Standorten Rostock-Warnemünde und Neubrandenburg einzusetzen.
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- Soziale Wohnraumförderung des Landes aufstocken und langfristig sichern
- Transparenz bei der Förderung der Freien Wohlfahrt herstellen
- Qualität der Lehramtsausbildung umgehend verbessern
- Zustände in der JVA Bützow aufklären - Justizvollzug gesetzeskonform ausstatten
- Humanitäre Katastrophe stoppen - Rüstungsexporte einstellen - Alternativen für den Werftstandort Wolgast entwickeln
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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die einreichende Fraktion DIE LINKE. das Ziel, die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen zu verbessern. Davon ausgehend, dass sich allgemeine Mitbestimmung und konkrete Beteiligung auf unterschiedlichen Ebenen – angefangen bei den Wahlen zu den Vertretungskörperschaften in Land und Kommunen, über das Stimmrecht bei Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid im Land sowie bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Kommunen bis hin zur unmittelbaren Beteiligung und Einbeziehungen der Kinder und Jugendlichen vor Ort – vollzieht, soll ihre Stellung in diesen Bereichen neu geregelt und verbessert werden.
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Demokratie - Partizipation, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Verfassung, Wahlrecht
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- Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)
- Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
- Rettungsgassen kinderleicht in Sachsen – Bahn frei für Hilfs- und Rettungsdienste!
- Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
- Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/ 2019
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.