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Länderdatenbank

In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Gegenüber wie vielen Personen wurde seit dem Jahr 2005 bis heute Jugendarrest vollzogen? Bitte differenziert nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln? Die Vollstreckung der Jugendarreste von 2005 bis heute stellt sich wie folgt dar:

    Themenbereiche

    Gleichstellung, Justiz- und Rechtspolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie häufig wurde seit 2009 bis heute Untersuchungshaft bei Erwachsenen verhängt a) U-Haftrate pro 100.000 Einwohner, b) U-Haftanteil (in %)? Bitte getrennt nach Jahren auflisten.

    Themenbereiche

    Gleichstellung, Justiz- und Rechtspolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hält es für unerlässlich, Anstrengungen zur Optimierung und Konzentration der Justizvollzugsstrukuren in Sachsen-Anhalt zu unternehmen. Die zum Ende des Jahres 2011 angekündigte Erarbeitung eines entsprechenden Konzepts durch die Landesregierung wird begrüßt. 2. Der Landtag von Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, das Parlament rechtzeitig in die Analyse der gegenwärtigen Justizvollzugsstruktur einzubeziehen. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie der Ausschuss für Finanzen sind unverzüglich über die vorliegenden Ergebnisse und Vorschläge des durch das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Auftrag gegebenen Projekts „Justizstrukturreform Sachsen-Anhalt“ zu informieren. 3. Die Landesregierung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse des unter Nummer 2 genannten Projektes unverzüglich ein Konzept zur Neustrukturierung des Strafvollzugs in Sachsen-Anhalt vorzulegen. Dieses Konzept soll insbesondere folgende Schwerpunkte berücksichtigen und nachstehende Aspekte klären: • Aussagen zur künftigen Struktur, zum Aufgabenprofil und damit letztendlich zum langfristigen Erhalt und Bestand von Justizvollzugsstandorten in Sachsen- Anhalt in Abhängigkeit von der zu erwartenden Strafgefangenenzahl; • Aussagen zum notwendigen Sanierungs- und Investitionsbedarf in den bestehenden Anstalten sowie zur Höhe der Finanzierungskosten; • Aussagen zu ggf. erforderlichen Schließungen von einzelnen Justizvollzugsstandorten nebst Begründung für das Schließungserfordernis; • Darstellung des langfristigen Bedarfs an Personal bezogen zum einen auf die Strafanstalten selbst und zum anderen auf die nachsorgenden Projekte (wie

    Themenbereiche

    Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Verfahren waren seit 2005 beim Oberlandesgericht Naumburg anhängig? Bitte nach Senaten und Jahresscheiben differenziert darstellen. Die veröffentlichten Geschäftsstatistiken (für die Jahre 2005 bis 2009: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege; für die Jahre 2010 bis 1. Halbjahr 2011: Auswertungen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt) beziehen sich auf die wesentlichen Verfahrensarten beim Oberlandesgericht. Vergleichbare Angaben auf Senatsebene liegen mir nicht vor.

    Themenbereiche

    Gleichstellung, Justiz- und Rechtspolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Vorbemerkung: Jede Bürgerin und jeder Bürger des Landes Sachsen-Anhalt hat gemäß Artikel 19 der Landesverfassung das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Landesregierung zu wenden. In angemessener Frist ist ein entsprechender Bescheid zu erteilen. Davon wird nach wie vor reger Gebrauch gemacht. Grundsätzlich gewährleisten die §§ 20 ff der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien (MBl. LSA 2005, S. 207, ber. S. 231) eine zügige Bearbeitung aller Eingänge in den Ministerien. Für alle übrigen Landesbehörden gilt dies entsprechend. Die Einzelsachen werden jedoch in der Regel nicht systematisch erfasst und nach bestimmten Kategorien, wie z. B. Anliegen, Bitten, Beschwerden, Vorschläge, Bearbeitungsdauer, zugrunde gelegtes Verfahren und Ergebnis der Erledigung ausgewertet. Eine systematische Erfassung von Bitten und Beschwerden (Eingaben) in mündlicher, fernmündlicher, schriftlicher Form bzw. per Mail soll in der Landesregierung auch zukünftig nicht erfolgen. Dieser Aufwand würde in keinem Verhältnis zu einem etwaigen Nutzen stehen. Eine Ausnahme bildet lediglich die im Ministerium des Innern gebildete Zentrale Beschwerdestelle der Polizei. Hier werden Übersichten über eingegangene Beschwerden und deren Behandlung geführt. Im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2011 gingen bei der Zentralen Beschwerdestelle Polizei 565 gegen die Polizei gerichtete Beschwerden ein, von denen elf bisher noch nicht abschließend behandelt wurden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt einen Monat. 50,1 % der Beschwerden waren gegen polizeiliche Maßnahmen gerichtet. In 29,1 % der Fälle wurde das Unterlassen polizeilichen Vorgehens gerügt. Die restlichen Beschwerden betrafen das Verhalten einzelner Polizeivollzugsbeamter, z. B. deren Kommunika

    Themenbereiche

    Justiz- und Rechtspolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen. Unter „Sonstige Straftaten“ werden Delikte erfasst, wenn sie als Staatsschutzdelikte der politisch motivierten Kriminalität zugerechnet werden können - hierunter fallen unter anderem Straftaten der Abschnitte 1 bis 5 des StGB -, auch wenn im Einzelfall eine politische Motivation noch nicht festgestellt werden kann oder Straftaten, deren Sachverhalte zunächst keinem Phänomenbereich zugeordnet werden können, obwohl eine zumindest zu vermutende politische Motivation zugrunde liegt. Abweichende Feststellungen oder Qualifikationen zum Tatbestand durch Staatsanwaltschaften oder Gerichte werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt. Die Erhebung der statistischen Zahlen für den Tatzeitraum 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2011 erfolgte mit Stichtag 30. Juni 2011.

    Themenbereiche

    Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Niedersachsen

    Frauen sind mit etwa 5 % der Inhaftierten zahlenmäßig in deutschen Justizvollzugsanstalten erheb-lich unterrepräsentiert. Da Kriminalität, Strafverfolgung und Strafvollzug von Mädchen und Frauen statistisch nur eine marginale Rolle spielen, werden diese Themen auch von den politisch Verant-wortlichen, den Justizverwaltungen und der Öffentlichkeit selten ausführlich thematisiert. Ein großer Teil der Frauen hat noch immer nicht die Möglichkeit, in einem reinen Frauengefängnis seine Haftstrafe abzuleisten, sondern wird in gesonderten Abteilungen in Männerhaftanstalten untergebracht.

    Themenbereiche

    Justiz- und Rechtspolitik

    Ansprechpartner

    Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Thüringen

    1. Der bisherige Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten mit elf Mitgliedern wird mit Wirkung vom 1. September 2011 umbenannt in Justiz- und Verfassungsausschuss und hat neun Mitglieder. Dabei entfallen folgende Stellenanteile auf die Fraktionen: Fraktion der CDU: 3 Fraktion DIE LINKE: 2 Fraktion der SPD: 2 Fraktion der FDP: 1 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1

    Themenbereiche

    Europa, Justiz- und Rechtspolitik, Medien, Verfassungsschutz

    Ansprechpartner

    André Blechschmidt (blechschmidt@die-linke-thl.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Koalitionsvereinbarung der Fraktionen von CDU und SPD wurde vereinbart, den Strafvollzug in Sachsen-Anhalt „weiter zu optimieren und zu konzentrieren“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Welche Justizvollzugsanstalten plant die Landesregierung infolge dieses Optimierungsprozesses zu schließen? Ziffer 9.3. des Koalitionsvertrages führt u. a. aus, dass bis zum Ende des Jahres 2011 ein Konzept mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Justizvollzugsstruktur erstellt werden wird. Dieses Konzept wird auch Ausführungen zu etwaigen Schließungen von Justizvollzugseinrichtungen enthalten. 2. Welche Maßnahmen strengt die Landesregierung an, um nachhaltige Nachnutzungskonzepte für die Gebäude bzw. Flächen von durch diesen Optimierungsprozess geschlossenen Justizvollzugsanstalten den betroffenen Kommunen mitzugeben? Eine konkrete Aussage hierzu wird erst dann möglich sein, wenn die Entscheidung vorliegt, welche Vollzugseinrichtungen zu welchem Zeitpunkt geschlossen werden.

    Themenbereiche

    Justiz- und Rechtspolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Der Landtag wolle beschließen: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Zuständigkeit unverzüglich zu prüfen, ob ein abstraktes Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen das vom Bundestag am 2. Dezember 2010 beschlossene und am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Therapie- und Unterbringungsgesetz (ThUG) Aussicht auf Erfolg hat. 2. Die Landesregierung wird gebeten, im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Begründung Im Rahmen der Anhörung zum Gesetz zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes in Sachsen-Anhalt führte unter anderem Professor Dr. Renzikowski von der Martin-Luther-Universität aus, dass er das vom Bundestag beschlossene ThUG als verfassungswidrig einschätze. Hierzu führte er aus, dass es sich bei der Therapieunterbringung um eine öffentlich-rechtliche Unterbringung handele, für deren Regelung allein die Länder zuständig seien. Sollte das ThUG als verfassungswidrig aufgehoben werden, lägen rechtswidrige und entschädigungspflichtige Freiheitsentziehungen vor.

    Themenbereiche

    Justiz- und Rechtspolitik, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

523 Treffer

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