Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Pressemeldungen verkaufte die Bayern LB ihr Tochterunternehmen DKB Immobilien (DKBI) an die Hamburger Immobilienfirma TAG. Der Großteil der damit veräußerten etwa 25 000 Wohnungen befindet sich in Ostdeutschland. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft (DKB AG) war Alleinaktionär und damit direktes Mutterunternehmen der DKB Immobilien AG (DKBI AG). Damit gehörte das Unternehmen gleichzeitig zum Konzern der Bayrischen Landesbank. Nach Erteilung des Zuschlags in dem von der DKB AG ausgerichteten Bieterverfahren hat die TAG Immobilien AG (TAG AG) die DKBI AG übernommen, wobei Ende März 2012 der Aktienübertragungsvertrag unterzeichnet wurde. Die Liegenschaften der DKBI AG liegen nahezu vollständig in den neuen Bundesländern. Den Schwerpunkt der Lagen bilden die Region Thüringen, der Großraum Berlin und Sachsen. ...
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Miet- und Wohnungspolitik, Verkehr
Antrag und weitere Dokumente
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Extreme Haushaltsnotlagen erfordern extreme Maßnahmen – Einführung einer lokalen solidarischen Millionärssteuer prüfen! Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen sowie den zu leistenden verwaltungsmäßigen Aufwand und den zu erwartenden Ertrag bei Einführung einer bremischen Landes-Vermögensteuer abzuschätzen und die Ergebnisse der Bürgerschaft baldmöglichst vorzulegen.
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Haushalt und Finanzen, Sozialpolitik
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Die Einführung eines Betreuungsgeldes für Familien, die ihre Kinder nicht in einer Kindertagesstätte betreuen lassen, ist eine Verschwendung von Steu-ermitteln. Diese Mittel fehlen dem zügigen Ausbau der Kitas und sind im Interesse der Kinder und ihrer Eltern umgehend dort einzusetzen.
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Familienpolitik, Haushalt und Finanzen
Ansprechpartner
Abg. Marjana Schott (m.schott@ltg.hessen.de)
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Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. den Sachstand der derzeitigen Finanzierung der hauptamtlichen Trainer des Landessportbundes und der Spezialsportlehrer an den drei Thüringer Sportgymnasien für das Jahr 2012 und Folgende darzulegen; 2. bis spätestens Juni 2012 die Anstellung mindestens der gleichen Anzahl der bisher beschäftigten hauptamtlichen Trainerinnen und Trainer in den Thüringer Sportfachverbänden für die Folgejahre ab 2013 (mindestens für jeweils einen Olympiazyklus in den Sommer- und Wintersportarten) sicherzustellen; 3. bis spätestens Juni 2012 die Anstellung mindestens der gleichen Anzahl der Spezialsportlehrerinnen und Spezialsportlehrer in den drei Thüringer Sportgymnasien in Erfurt, Jena und Oberhof sicherzustellen; 4. den Thüringer Landtag in der Plenarsitzung am 20. bis 22. Juni 2012 über die Ergebnisse zu unterrichten.
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Bildung, Haushalt und Finanzen, Sport
Ansprechpartner
Knut Korschewsky (korschewsky@die-linke-thl.de)
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Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie der Mitteldeutschen Zeitung vom 15. März 2012 zu entnehmen war, plant der Bund noch in diesem Jahr weitere 11 500 Wohnungen zu privatisieren und dafür die bundeseigene ostdeutsche Immobiliengesellschaft TLG zu verkaufen, die jährlich Gewinne im zweistelligen Millionenbereich an den Bund abführt. Laut Zeitungsbericht lag der Wert des Immobilienvermögens der TLG Ende 2010 bei 1,76 Milliarden €. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Die Treuhandliegenschaftsgesellschaft (TLG) wurde 1991 als Tochtergesellschaft der Treuhandanstalt gegründet; 1995 übernahm die Bundesrepublik Deutschland die Gesellschafteranteile. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wurden die Wohnimmobilienbestände der TLG IMMOBILIEN GmbH auf die TLG WOHNEN GmbH abgespalten. Durch die rechtliche Verselbständigung des Segments Wohnimmobilien soll es Investoren wahlweise ermöglicht werden, für die gesamte TLG-Gruppe oder auch nur einzeln für die TLG WOHNEN oder die TLG IMMOBILIEN zu bieten. Die TLG verwaltet und vermietet rund 80 Büroimmobilien; vorwiegend in Berlin, Rostock, Dresden und Leipzig. Darüber hinaus verwaltet und vermietet sie rund 12 000 Wohnungen an zahlreichen Standorten in Ostdeutschland, wobei die Schwerpunkte in Dresden, Rostock, Strausberg bei Berlin sowie in der Lausitz und Merseburg liegen. ...
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Haushalt und Finanzen, Miet- und Wohnungspolitik, Verkehr
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Haushaltsplan des Landes Sachsen-Anhalt sind Zahlungen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes an den kommunalen Bereich für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 990 399 300 € und für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 924 810 600 € ausgewiesen. Diese Zahlungen erfolgen nach den Hauptgruppen 6 und 8 aus den verschiedenen Einzelplänen und nach unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. In welcher Höhe, für welche Zweckbestimmungen, für welche Zeiträume und auf welchen rechtlichen Grundlagen erfolgen diese Zahlungen an die Kommunen? Bitte nach Einzelplan und Titel ausweisen. Die erfragten Angaben sind in der als Anlage beigefügten Übersicht dargestellt. 2. In welcher Höhe stehen den Ausgaben unter 1. entsprechende Einnahmen vom Bund und der EU gegenüber? Bitte die Haushaltsstellen der Einnahmen und Ausgaben tabellarisch darstellen. Siehe Antwort zu Frage 1. In Bezug auf die EU-Erstattungen findet keine veranschlagungsmäßige Differenzierung nach Ausgaben statt, sodass die veranschlagten Einnahmen nicht einzelnen Ausgabeansätzen zugeordnet werden können. 3. Wie hoch ist der Kofinanzierungsanteil der Kommunen bei den einzelnen Zahlungen/Maßnahmen? ...
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Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
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Der Landtag wolle beschließen: Artikel 1 Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt Das Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 2002 (GVBl. LSA S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68, 125) wird wie folgt geändert: 1. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Entschädigung von 5 193 Euro.“ Begründung Die Fraktion DIE LINKE orientiert sich mit ihrem Änderungsvorschlag zur Höhe der Diäten an der Entwicklung der Arbeitseinkommen in Sachsen-Anhalt je Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin für den Zeitraum 2005 bis 2010. Hier ist eine Steigerung von 8,27 % zu verzeichnen. Bezogen auf die aktuelle Grundentschädigung wäre das eine Steigerung um 396 Euro. Die Fraktion hält das für einen sachgerechten Vorschlag, der anerkennt, dass die Abgeordnetenentschädigung einmal in fünf Jahren erhöht wird, als Maßstab dieser Erhöhung aber die Entwicklung der Arbeitseinkommen im Lande zugrunde gelegt wird.
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Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit
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Damit zukünftig die notwendigen Ausgaben für Bildung, sozialen und ökologischen Umbau der Infrastruktur sowie Erhalt und Ausbau der öffentlichen Daseinsfürsorge erreicht werden können, muss das Land seiner verfassungsmäßigen Einnahmeverantwortung nachkommen. Diese wurde in den letzten Jahren durch Steuerentlastungen für Vermögen, hohe Einkommen und Großunternehmen stark vernachlässigt.
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Ansprechpartner
Abg. Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie vor kurzem bekannt wurde, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 10. November 2011 V R 41/10 entschieden, dass nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder - im Wettbewerb zu Privaten - auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie bewertet die Landesregierung das oben genannte Urteil grundsätzlich und insbesondere in Anbetracht der bisherigen Praxis in den Kommunen Sachsen-Anhalts? Sowohl der Bundesfinanzhof als auch der Europäische Gerichtshof haben inzwischen in mehreren Urteilen (unter anderem in dem Urteil vom 10. November 2011 - V R 41/10) die Auffassung vertreten, die derzeitige Besteuerung der Tätigkeiten der öffentlichen Hand verstoße gegen die unionsrechtlichen Regelungen. Die aus der Rechtsprechung zu ziehenden Konsequenzen werden derzeit durch das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit den Ländern geprüft. Aufgrund der Komplexität der Gesamtthematik sind derzeit weder Aussagen zu inhaltlichen Fragen noch dazu möglich, wann mit einer Umsetzung der unionsrechtlichen Regelungen zu rechnen ist. Soweit die Umsetzung der unionsrechtlichen Regelungen eine verschärfte Rechtsanwendung nach sich zieht, wird sich die Landesregierung für eine Übergangsregelung einsetzen. ...
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Sport
Antrag und weitere Dokumente
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