Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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In einem Merkblatt der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde Oldenburg heißt es: „Das Land Niedersachsen ist grundsätzlich bereit, im Rahmen der Aufenthaltsbeendigung von ausländischen Staatsangehörigen Kosten zu übernehmen, die durch eine notwendige medizinische Behandlung im Herkunftsland entstehen.“
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge ist eine gängige Praxis des Landes Niedersachsen, um den Aufenthalt von Flüchtlingen im Land zu beenden.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Einbürgerungstest ablehnen. Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen werden. Diese werden ab dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt.
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In der Freien Hansestadt Bremen lebten laut Ausländerzentralregister am Stichtag 31.3.2007 insgesamt 3141 Personen mit dem Aufenthaltsstatus der Aussetzung der Abschiebung (Duldung). Davon hielten sich 1901 Personen über 6 Jahre in Deutschland auf, 1240 Personen sogar über 8 Jahre. Die Situation dieser Menschen und Familien, die teilweise über Jahre hinweg mit dem äußerst unsicheren Status der Duldung leben müssen und jeweils immer nur für einen kurzen Zeitraum über ihren Verbleib Bescheid wissen, gilt es zu verbessern. Erschwerend kommt hinzu, dass Geduldete mit Mobilitätsbeschränkungen und den verminderten Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz konfrontiert sind und von einem Zugang zum Arbeitsmarkt weitgehend ausgeschlossen sind.
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Verfahren im Ausländeramt Bremen zum neuen Aufenthaltsgesetz. Wir fragen den Senat:
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Über zwei Millionen irakische Flüchtlinge leben derzeit unter katastrophalen Lebensbedingungen in Syrien und Jordanien. Die Sicherheitslage im Irak ist weiterhin äußerst instabil. Für Angehörige religiöser Minderheiten besteht auf absehbare Zeit keine Möglichkeit der Rückkehr in den Irak. Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars (UNHCR) hat aus diesem Grund die Einführung eines EU-Programms zur Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Erstzufluchtländern gefordert.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Senat wird aufgefordert, sich umgehend der Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zur erneuten Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes anzuschließen und sich im Bundesrat für die Einführung des Kommu-nalwahlrechts für alle rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten einzusetzen.
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Kommunalpolitik, Migrationspolitik
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Christiane Schneider (christiane.schneider@linksfraktion-hamburg.de)
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In diesem Jahr hat Niedersachsen den Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rückführung“.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Die Bürgerschaft möge beschließen: Der Senat wird aufgefordert, sich umgehend der Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zur erneuten Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes anzuschließen und sich im Bundesrat für die Einführung des Kommunalwahlrechts für alle rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten einzusetzen.
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Kommunalpolitik, Migrationspolitik
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Christiane Schneider (christiane.schneider@linksfraktion-hamburg.de)
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Die aktive und passive Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen stellt den Kernbereich politischer Mitbestimmung dar. Der demokratische Gedanke erfordert dabei, grundsätzlich eine Kongruenz zwischen den Inhaberinnen und Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten Herrschaft Unterworfenen herzustellen. Das muss auch für die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ca. 6,7 Mio. Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit gelten, von denen 4,6 Mio. nicht aus Ländern der Europäischen Union (EU) stammen. Um die rechtlichen Hemmnisse für eine gleichberechtigte Partizipation dieser Menschen an politischen Entscheidungs- und Willensbildungsprozessen grundlegend zu beseitigen, ist es perspektivisch notwendig, das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Drittstaatenangehörige, die dauerhaft in der Bundesrepublik leben, auf Landes- und Bundesebene einzuführen.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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