Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Themenbereiche
Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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I. Der Landtag nimmt den in der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags abgegebenen Bericht des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien zum Beratungsverlauf zu oben genanntem Beratungsgegenstand in Drucksache 6/6731 an.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Europa, Sozialpolitik, Umweltpolitik
Ansprechpartner
Jörg Kubitzki (kubitzki@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Landesregierung wird gebeten, 1. über den Tätigkeitsbericht 2014 bis 2018 des Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen zu berichten; 2. über die Umsetzung der im Tätigkeitsbericht 2014 bis 2018 des Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen enthaltenen Empfehlungen zu informieren.
Themenbereiche
Behindertenpolitik, Gesundheit, Sozialpolitik
Ansprechpartner
Karola Stange (stange@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein gutes, jedoch nicht lückenloses Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt, von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, von Stalking sowie für Täterinnen und Täter. In der Umsetzung zeigt sich, dass der Zugang zum Hilfesystem nicht barriere- und diskriminierungsfrei ist, bestimmte Personengruppen wenig bis gar keine Berück-sichtigung finden und die Finanzierung aus dem Landeshaushalt unzureichend gewähr-leistet ist. 2. Vor dem Hintergrund der Ratifizierung des „Übereinkommens des Europarats zur Ver-hütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ - kurz Istanbul-Konvention - hat sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und zum Schutz und zur Unterstützung der Betroffenen verpflichtet. Das Übereinkommen ist seit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2018 als Menschenrechtsinstrument in Deutschland recht-lich bindend.II. Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. die Erreichbarkeit der Hilfeangebote für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern für alle Personengruppen sicherzustellen und die Angebote barrierefrei, diskriminierungsfrei und zielgruppenspezifisch auszugestalten sowie mit proaktiven Elementen zu versehen. Dabei sollen insbesondere für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund, Seniorinnen und Senioren, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Suchterkran-kungen und psychischen Erkrankungen, LGBTI, Mädchen und Frauen, Jungen und Männer flächendeckend passgenaue und niedrigschwellige Angebote geschaffen sowie ausgebaut werden. 2. darauf hinzuwirken, dass für die fachliche Beratung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen als Mitbetroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in allen Frauenhäusern des Landes eine psychologisch-pädagogische Fachkraft zur Verfügung steht. Die Kommunen sind bei der Umsetzung zu unterstützen. 3. die tarifgerechte Entlohnung der Beschäftigten in den Interventionsstellen, Beratungs-stellen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt, der Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, den Frauenhäusern, den Täter- und Gewaltberatungsstellen, der Landeskoordinierungsstelle - kurzum allen Ein-richtungen des Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen, die längst überfällige tarifliche Anpassung der Löhne vorzunehmen und die hierfür erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitzustellen. 4. eine umfassende Datenerhebung und Analyse zur Situation, Formen und Auswirkungen von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern vorzunehmen und hierfür alle Personengruppen, darunter Geflüchtete, Menschen mit Migrations-hintergrund, Seniorinnen und Senioren, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Suchterkrankungen und psychischen Erkrankungen, LGBTI, Mädchen und Frauen, Jungen und Männer explizit in den Blick zu nehmen. Die Ergebnisse sind dem Landtag bis zum 31. Dezember 2019 vorzulegen. Die Datenerfassung ist daraufhin in regelmäßigen Abständen fortzuführen. 5. den „Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt“ zu evaluieren und zeitnah mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Hilfe- und Beratungsnetzes in Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage aktueller Daten und im Sinne der Istanbul-Konvention, insbesondere der stärkeren zielgruppenspezifischen Ausrichtung, dem niedrigschwelligen Zugang, der Barriere- und Diskriminierungsfrei-heit fortzuschreiben sowie konkrete Maßnahmen und Fristen für das Erreichen der Ziele festzulegen. 6. mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf Bundesebene a) auf eine koordinierende bundesweite Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hinzuwirken und b) die bundeseinheitliche Finanzierung von Schutzunterkünften für die Umsetzung des Artikels 23 der Istanbul-Konvention in geeigneter Form voranzubringen.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Gewaltschutz ist Menschenrecht - Umsetzung der Istanbul-Konvention voran-bringen
- Aufbau Ost - Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land schaffen
- Demokratie barrierefreier machen
- Geschlechtersensible Arbeit mit Geflüchteten verstärken
- Hartz IV muss weg
- Rechtsprechung des Landessozialgerichtes unverzüglich umsetzen - Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen
- Hygieneampel für Mecklenburg-Vorpommern
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Der Landtag möge beschließen: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in geeigneter Form darauf hinzuwirken, dass 1. Hartz IV abgeschafft und perspektivisch durch eine armutsfeste Mindestsicherung abgelöst wird. 2. umgehend die Regelsätze der Grundsicherung nach dem SGB II bedarfsgerecht erhöht und die Sanktionen für unter 25-Jährige, die offenkundig kontraproduktiv sind, sowie die Sank-tionierung der Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung abgeschafft werden.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/43506/hartz_iv_muss_weg.pdf
Antrag und weitere Dokumente
- Hartz IV muss weg
- Aufbau Ost - Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land schaffen
- Demokratie barrierefreier machen
- Geschlechtersensible Arbeit mit Geflüchteten verstärken
- Gewaltschutz ist Menschenrecht - Umsetzung der Istanbul-Konvention voran-bringen
- Rechtsprechung des Landessozialgerichtes unverzüglich umsetzen - Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen
- Hygieneampel für Mecklenburg-Vorpommern
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Themenbereiche
Renten, Senioren, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Die Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung als Pflichtversicherung im Jahr 1995 markiert einen wichtigen Meilenstein der deutschen Sozialversicherung und ergänzt diese um die Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Diese wichtige Absicherung leidet ebenso wie andere Teile der Sozialversicherung unter dem Grundmangel des Fehlens einer gerechten, weil sozial ausgewogenen Beitragsfinanzierung. Zum einen, weil sich ein Teil der Bürgerinnen und Bürger mit Willen des Gesetzgebers dem öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungssystem entziehen kann, und zum anderen, weil ebenfalls vom Gesetzgeber so festgelegt, nicht alle Einkommensarten für die Versicherung verbeitragt werden.
Themenbereiche
Gesundheit, Pflege, Senioren, Sozialpolitik
Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Pflegeversicherung in eine solidarische Pflegevollversicherung umgestalten!
- Umsetzung des „Paktes für den Rechtsstaat“ einfordern – Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Sachsen nachhaltig sichern!
- „Bevollmächtigte für Strukturwandel“ beim Freistaat installieren – Prozesse zusammenführen und Menschen bzw. Initiativen vor Ort einbeziehen
- Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts endlich umsetzen: Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen!
- Pflegerische Versorgung in Sachsen sichern – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ zügig umsetzen
- Abschaffung von Industrierabatten bei der EEG-Umlage
- Verfassungsrechtlichen Rundfunkauftrag umsetzen – Verhandlungen zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages als Chance für eine längst überfällige Reform des Mitteldeutschen Rundfunks nutzen!
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Die deutsche Wirtschaft entwickelt sich allgemein betrachtet positiv. Die Beschäftigungszahlen steigen, jedoch sind noch immer über 4 Mio. Menschen auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Tausende Menschen erhalten, trotz Arbeit, ergänzende Leistungen. Die Familien sind arm. Die Ungleichheit zwischen arm und reich wächst trotz der guten Konjunktur.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Dr. Andreas Bernig, MdL (andreas.bernig@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die vom Sächsischen Landtag zu Beginn der Legislaturperiode eingesetzte Enquete- Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ legte der Öffentlichkeit und den Mitgliedern des Landtages mit seiner Unterrichtung unter der Drs. 6/15400 am 19. Dezember 2019 ihren Abschlussbericht vor. Dieser Abschlussbericht der Enquete-Kommission beinhaltet ein Gesamtpaket an Handlungsempfehlungen, um die Pflege in Sachsen zu verbessern. Ziel ist es, dass ältere und pflegebedürftige Menschen möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit verbleiben, selbstbestimmt leben und gesellschaftlich teilhaben können. Für die professionell Pflegenden müssen sich die Arbeitsbedingungen und insbesondere die Entlohnung verbessern. Auch die pflegenden Angehörigen, die den Großteil der Pflegebedürftigen versorgen, verdienen mehr Anerkennung und Unterstützung. Viele der Handlungsempfehlungen richten sich an den Bundesgesetzgeber – einiges jedoch kann der Freistaat Sachsen und damit die Staatsregierung selbst angehen, um die pflegerische Versorgung auf lange Sicht sicherzustellen.
Themenbereiche
Gesundheit, Pflege, Senioren, Sozialpolitik
Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
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Antrag und weitere Dokumente
- Pflegerische Versorgung in Sachsen sichern – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ zügig umsetzen
- Umsetzung des „Paktes für den Rechtsstaat“ einfordern – Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Sachsen nachhaltig sichern!
- „Bevollmächtigte für Strukturwandel“ beim Freistaat installieren – Prozesse zusammenführen und Menschen bzw. Initiativen vor Ort einbeziehen
- Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts endlich umsetzen: Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen!
- Abschaffung von Industrierabatten bei der EEG-Umlage
- Pflegeversicherung in eine solidarische Pflegevollversicherung umgestalten!
- Verfassungsrechtlichen Rundfunkauftrag umsetzen – Verhandlungen zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages als Chance für eine längst überfällige Reform des Mitteldeutschen Rundfunks nutzen!
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, dass 1. die Tätigkeit der Träger der sozialen Beratung entsprechend der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu schützen und zu fördern ist. 2. die Träger der sozialen Beratung eine wichtige Arbeit im Land leisten. 3. die Förderung des Landes nicht im Widerspruch zu selbsterklärten Zielen, wie zum Bei-spiel „guter Arbeit“ und Anhebung der Tarifbindung, stehen darf. 4. die Landesregierung unter anderem gesetzliche Beratungsleistungen an Träger der Sozialarbeit übertragen hat, ohne diese auskömmlich zu finanzieren. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, bei der angekündigten Fassung eines Wohl-fahrtsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern sowie bei der Aufstellung des Landeshaus-haltes für die Jahre 2020/2021 die sozialen Beratungsleistungen unter Berücksichtigung des im Koalitionsvertrag formulierten Anspruches gut bezahlter Arbeit auskömmlich zu fördern, die tatsächlich anfallenden Kosten dabei zu berücksichtigen und die Förderung zu dynamisieren.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Soziale Beratungsleistungen ausfinanzieren
- 25 Jahre - Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern würdigen und fortentwickeln
- Aufbau Ost - mehr Bahn braucht das Land
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz umgehend novellieren
- Gemeinsame soziale Standards für alle Europäerinnen und Europäer
- Hilfesystem stärken - zielgruppenspezifische Angebote für Männer als Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt ausbauen
- Zielvereinbarungen rechtzeitig und zukunftsorientiert ausrichten - Schwerin als Hochschulstandort berücksichtigen
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.