Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: Durch das Europäische Schulprogramm können Milch und Milchprodukte in Kindergärten und Schulen zu einem günstigen Preis angeboten werden. Möglichst viele Kinder sollen durch die Unterstützung der EU-Förderung täglich einen viertel Liter Milch trinken können.
Themenbereiche
Bildung, Europa, Gesundheit, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Marco Büchel, MdL (marco.buechel@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz - KJfG M-V vom 7. Juli 1997 ist gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern und sieht unter anderem eine Beteiligung des Landes an der Kinder- und Jugendarbeit vor. Diese deckt weder die Bedarfe in der Kinder- und Jugendarbeit noch stellt sie eine auskömmliche Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern dar. Die Novel-lierung des Gesetzes ist nach nunmehr zwei Jahrzehnten des Inkrafttretens überfällig und dringend erforderlich. II. Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. das Kinder- und Jugendförderungsgesetz - KJfG M-V zu novellieren und die dazu-gehörigen Richtlinien und Durchführungsverordnungen anzupassen, insbesondere a) Paragraf 1 Absatz 1 der Jugendförderungsverordnung (JuföVO M-V) dahingehend zu ändern, dass die Gesamthöhe der Landesförderung nach Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJfG M-V) von bisher 10,22 Euro pro Kopf auf mindestens 15 Euro angehoben wird. b) Paragraf 1 Absatz 2 der Jugendförderungsverordnung (JuföVO M-V) dahingehend zu ändern, dass die Gesamthöhe der Landesförderung nach Paragraf 6 Absatz 1 Satz 2 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJfG M-V) pro Kopf von 5,11 Euro auf mindestens 10,22 Euro angehoben wird. c) Paragraf 6 Absatz 3 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJfG M-V) sowie Para-graf 1 Absatz 1 bis 3 der Jugendförderungsverordnung (JuföVO M-V) dahingehend zu ändern, dass für die Zuweisungen der Landesförderung die Anzahl der 6- bis 26-Jährigen zugrunde gelegt wird. Drucksache 7/3054 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. die Landesförderung mit einer Dynamisierung mindestens in Höhe der jährlichen Preis-steigerungsrate zu versehen. 3. Varianten zu prüfen, wie die Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere in den struktur-schwachen Regionen des Landes langfristig, verlässlich und bedarfsgerecht ausgestaltet und ausfinanziert werden kann. Dies ist mit dem zu erarbeitenden Landesjugendhilfe-plan zu untersetzen. 4. im Hinblick auf die strategische Absicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit gemeinsam mit den kommunalen Verbänden alternative Finanzierungsformen über das Jahr 2019 hinaus zu erarbeiten. 5. die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesnovellierung im Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 zu berücksichtigen. 6. den Gesetzentwurf zur Novellierung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes dem Landtag bis zum 31. Juli 2019 vorzulegen.
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Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz umgehend novellieren
- 25 Jahre - Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern würdigen und fortentwickeln
- Aufbau Ost - mehr Bahn braucht das Land
- Gemeinsame soziale Standards für alle Europäerinnen und Europäer
- Soziale Beratungsleistungen ausfinanzieren
- Hilfesystem stärken - zielgruppenspezifische Angebote für Männer als Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt ausbauen
- Zielvereinbarungen rechtzeitig und zukunftsorientiert ausrichten - Schwerin als Hochschulstandort berücksichtigen
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Der Landtag stellt fest: Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) gibt an, dass deutschlandweit jährlich mehr als 50.000 Menschen außerhalb von Krankenhäusern den Folgen eines plötzlichen Herzstillstandes erliegen. Lediglich rund 10 Prozent der Betroffenen überleben.
Themenbereiche
Bildung, Gesundheit, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Kathrin Dannenberg, MdL (kathrin.dannenberg@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Seit einiger Zeit befindet sich der Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) im parlamentarischen Verfahren. Die abschließende Beratung im Bundesrat und im Bundestag ist für den 14. Dezember 2018 vorgesehen.
Themenbereiche
Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Gerrit Große, MdL (gerrit.grosse@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Das „Landesprogramm Kinderschutz“ aus dem Jahr 2016 formuliert strategische Handlungslinien und bündelt Aktivitäten und Vorhaben zum Kinderschutz ressortübergreifend. Es stellt zudem fest, dass zu prüfen bleibt, ob das vorliegende Programm insgesamt Wirkung zeigt, ausreichende Impulse setzt oder ob weitere Akzentuierungen erforderlich sind. Bis heute blieb der Prüfauftrag, eventuelle Lücken und Bedarfe zu identifizieren, ohne Ergebnis. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. bestehende Defizite und Bedarfe im Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu identifizieren, die Wirksamkeit bestehender Instrumente zu überprüfen und hierfür das „Landesprogramm Kinderschutz“ zu evaluieren und fortzuschreiben. Insbesondere ist darzustellen, ob das „Landesprogramm Kinderschutz“ Wirkung erzielt hat oder ob ein Kinderschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern erforderlich ist. Die Ergebnisse sind dem Landtag bis zum 30. September 2019 vorzulegen. 2. bei einer Fortschreibung des „Landesprogrammes Kinderschutz“ a) Erziehungs- und Familienberatungsstellen als wichtige Einrichtungen zur Unterstützung und Hilfe für Familien aufzunehmen. b) die Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche, darunter die Notwendigkeit des regelmäßigen Zähneputzens und die Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, zu erweitern und in den Handlungsfeldern zu thematisieren. c) die pädagogische und psychologische Betreuung von Kindern und Jugendlichen als Mitbetroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in den Schutz- und Beratungseinrichtungen des Landes durch Fachpersonal explizit als Handlungsziel aufzunehmen. Drucksache 7/2897 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. bis zum 31. März 2019 eine Erhebung zur Ermittlung des Bedarfs an „Frühen Hilfen“, insbesondere den Bedarf an Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen durchzuführen. Auf Grundlage der Ergebnisse sind Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung im Bereich der „Frühen Hilfen“, insbesondere der Familienhebammen, einzuleiten. 4. die Psychosoziale Prozessbegleitung als wichtiges Element des Opferschutzes für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen als Opferzeugen im Strafprozess zu gewährleisten und hierfür das Vergütungssystem von Fallpauschalen auf eine Vollfinanzierung durch stellenbezogene Förderungen umzustellen. 5. die Bildungsstätte Schabernack - Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. - mit ihrem staatlichen Auftrag der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte der Kinderund Jugendhilfe finanziell abzusichern und hierfür ausreichende Mittel in den Doppelhaushalt 2020/2021 einzustellen.
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Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen
- 12 Euro Mindestlohn - Jetzt und für alle
- 100 Jahre Frauenwahlrecht - Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen
- Aufbau Ost - Rentenkürzungen zurücknehmen - gesetzliche Rente endlich verbessern
- Endlich machen - Landesgebäude mit öffentlichem WLAN ausstatten
- Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 27. Ostseeparlamentarier-konferenz in Mariehamn - Åland vom 26. bis 28. August 2018
- Potenziale der Solarenergie endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen
- Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken - § 219a Strafgesetzbuch abschaffen
- Verantwortung für das Mecklenburgische Staatstheater konsequent wahrnehmen
- Aufbau Ost - Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben
- Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen
- Konsolidierungsvereinbarungen im Land weiterentwickeln
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Kinder, Jugendliche und junge Volljährige von der Kostenheranziehung im Rahmen des SGB VIII befreien
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Antrag und weitere Dokumente
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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt die einreichende Fraktion DIE LINKE. das Ziel, die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen zu verbessern. Davon ausgehend, dass sich allgemeine Mitbestimmung und konkrete Beteiligung auf unterschiedlichen Ebenen – angefangen bei den Wahlen zu den Vertretungskörperschaften in Land und Kommunen, über das Stimmrecht bei Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid im Land sowie bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Kommunen bis hin zur unmittelbaren Beteiligung und Einbeziehungen der Kinder und Jugendlichen vor Ort – vollzieht, soll ihre Stellung in diesen Bereichen neu geregelt und verbessert werden.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Verfassung, Wahlrecht
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)
- Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
- Rettungsgassen kinderleicht in Sachsen – Bahn frei für Hilfs- und Rettungsdienste!
- Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
- Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/ 2019
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Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Umsetzung des am 1. Februar 2018 als unmittelbar geltendes Bundesrecht in Kraft getretenen „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (die sog. Istanbul-Konvention) und der darin geregelten, auch den Freistaat Sachsen und die sächsischen Kommunen unmittelbar verpflichtenden Bestimmungen und Anforderungen unverzüglich im Einvernehmen mit dem Landespräventionsrat Sachsen sowie mit den im Bereich des Schutzes von Mädchen und Frauen in Sachsen tätigen Organisationen, Verbänden, Vereinen und Initiativen ein „Sächsisches Maßnahmenprogramm zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt“ zu erarbeiten und dem Landtag bis zum Ende des 1. Quartals 2019 vorzulegen, das sich an den Forderungen der 28. Frauen- und Gleichstellungsministerinnenkonferenz vom 8. Juni 2018 und des Deutschen Juristinnenbundes e. V. vom 29. Januar 2018 zur Verwirklichung eines Rechtsanspruches auf Schutz bei häuslicher Gewalt orientiert.
Themenbereiche
Familienpolitik, Frauen, Gesundheit, Gleichstellung, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Externe Infoseiten
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14763&dok_art=Drs&leg_per=6
Antrag und weitere Dokumente
- Istanbul-Konvention: Anspruch auf Schutz bei häuslicher Gewalt konsequent umsetzen – Sächsisches Maßnahmenprogramm endlich auf den Weg bringen!
- Reizstoffe sind Waffen – Einsatz von Hilfsmitteln körperlicher Gewalt im Freistaat Sachsen begrenzen
- Rettungsgassen kinderleicht in Sachsen – Bahn frei für Hilfs- und Rettungsdienste!
- Gesetz zur Verbesserung des Tierschutzes in Sachsen und zur Förderung der im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereine und Verbände
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2018/ 2019
- Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)
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Sichere Existenz für Kinder und Jugendliche - eigenständige Kindergrund-sicherung umgehend einführen
I. Der Landtag stellt fest: 1. Im Jahr 2016 lag die Armutsgefährdungsquote bei den unter 18-jährigen Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern, gemessen am Bundesmedian, bei 27,8 Prozent. Damit ist nach wie vor fast jedes dritte Kind im Land von Armut betroffen oder bedroht. 2. Das Ausmaß der Kinderarmut in Mecklenburg-Vorpommern stagniert seit Jahren auf einem hohen Niveau und stellt bundesweit den drittschlechtesten Länderwert dar. Armut schafft Ungleichheiten beim Zugang zu Bildung und Teilhabe und schränkt die Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen erheblich ein. 3. Die Öffentliche Anhörung „Armut und Reichtum in Mecklenburg-Vorpommer“ im Sozialausschuss des Landtages im November 2017 hat gezeigt, dass umfassende Erkenntnisse über Ursachen, Situation und Auswirkungen von Armut in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Es ist Aufgabe der Landespolitik, umgehend zu handeln und auf Grundlage der Erkenntnisse geeignete Maßnahmen und Instrumente zu entwickeln, um der Armut entgegenzuwirken. 4. Bisherige familien- und sozialpolitische Leistungen helfen nicht, Kinderarmut vorzu-beugen und wirksam zu bekämpfen. Es besteht zudem eine Unverhältnismäßigkeit dahingehend, dass 13 Prozent der Fördersummen bei den reichsten zehn Prozent der Familien ankommen, jedoch nur sieben Prozent bei den ärmsten zehn Prozent. (Vgl. Klundt, 2017) Konkurrierende, sich gegenseitig begrenzende und antrags-aufwendige Familien- und Sozialleistungen sind nicht zielführend und nur einge-schränkt wirksam. Eine eigenständige Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen ist daher unerlässlich, um Abhilfe zu schaffen.
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Antrag und weitere Dokumente
- Sichere Existenz für Kinder und Jugendliche - eigenständige Kindergrund-sicherung umgehend einführen
- Aufgaben und Zusammensetzung der „Kommission Universitätsmedizin 2020+“
- Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung einführen
- Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen gerecht vergüten
- Nutzfahrzeuge mit Abbiegeassistenten ausrüsten - Radfahrer und Fußgänger besser schützen
- Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe ermöglichen
- „Tag der Menschen mit Behinderungen“ in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft etablieren
- Urlaub für alle - Verdoppelung der Unterstützung für Familienerholungs-maßnahmen
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.