Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Abgeordnete, Kommunalpolitik, Wahlrecht
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag stimmt den von der 25. Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference (BSPC)) am 30. August 2016 verabschiedeten Beschlüssen (Anlage) im Rahmen seiner Zuständigkeit zu. 2. Der Landtag beauftragt seine zuständigen Ausschüsse, der Arbeit und den Beschlüssen der 25. BSPC sowie dem Ostseeaktionsplan der Helsinki-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (HELCOM) und seiner Umsetzung weiterhin kontinuierlich hohe Aufmerksamkeit zu widmen und dem Landtag gegebenenfalls hierzu Beschlüsse zu empfehlen
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- Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen der 25. Ostseeparlamentarierkonferenz in Riga, Lettland, vom 28. bis 30. August 2016
- „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ ablehnen - verkehrspolitische Geisterfahrt beenden
- Psychosoziale Prozessbegleitung auch zukünftig sicherstellen
- Schulsozialarbeiter nicht im Regen stehen lassen - Konzept zur dauerhaften Sicherung der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern unverzüglich vorlegen
- Sozialverbände besser prüfen und unterstützen
- Wiedereinrichtung der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Standort des Kreiskrankenhauses Wolgast
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Der Landtag möge beschließen: I. Gemäß Artikel 33, 35 und 35a der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie gemäß § 9 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern werden folgende ständige Ausschüsse eingesetzt: 1. Petitionsausschuss 2. Ausschuss für innere Angelegenheiten und Angelegenheiten der Europäischen Union (Innen- und Europaausschuss) 3. Ausschuss für Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung, Immunitätsangelegenheiten, Bundesangelegenheiten und internationale Angelegenheiten (Rechtsausschuss) 4. Finanzausschuss 5. Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit (Wirtschaftsausschuss) 6. Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (Agrarausschuss) 7. Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Bildungsausschuss) Drucksache 7/32 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode ___________________________________________________________________________ 2 8. Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (Energieausschuss) 9. Ausschuss für Soziales, Integration und Gleichstellung (Sozialausschuss) Jeder Ausschuss hat je elf Mitglieder, die von den Fraktionen entsprechend dem Stärkeverhältnis benannt werden. Demnach benennt die Fraktion der SPD je vier Mitglieder, die Fraktion der AfD je drei Mitglieder, die Fraktion der CDU je zwei Mitglieder und die Fraktion DIE LINKE je zwei Mitglieder
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Abgeordnete, Demokratie - Partizipation
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http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/38583/einsetzung_von_ausschuessen.pdf
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Der Landtag möge beschließen, die Geschäftsordnung des Landtages der 7. Wahlperiode in der nachfolgenden Fassung anzunehmen.
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Abgeordnete, Demokratie - Partizipation
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Der Landtag möge beschließen: Gemäß § 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wird für die Dauer der 7. Wahlperiode zur Bestimmung der Anteile, Zugriffe und Reihenfolgen der Fraktionen das Berechnungsverfahren nach d’Hondt bestimmt
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Abgeordnete, Demokratie - Partizipation
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