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Länderdatenbank

In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.

  • Landtagsfraktion: Hamburg

    Am 5. Juli 2012 haben die Stadt Hamburg und der Baukonzern HOCHTIEF „Eckpunkte für eine Neuordnung zum Fortgang des Projektes Elbphilharmonie“ vereinbart. Öffentlichkeit und Bürgerschaft wurden über die Tatsache des Abschlusses mit einer Pressemitteilung der Kulturbehörde vom gleichen Tag (05.07.2012/kb05) informiert, die mit demselben Wortlaut auch von dem Baukonzern verbreitet wurde. Diese Pressemitteilung stellt die einzige Information dar, mit der die Bürgerschaft bislang über die Vereinbarung zwischen der Stadt und HOCHTIEF unterrichtet wurde.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kultur

    Ansprechpartner

    Norbert Hackbusch (norbert.hackbusch@linksfraktion-hamburg.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Einnahmen des Landes aus Verwarn- und Bußgeld im Haushaltsjahr 2010 insgesamt? 2. Wie verteilen sich diese Einnahmen auf die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten je Einwohner? 3. Wie hoch waren die Einnahmen der Städte und Gemeinden aus Verwarnund Bußgeld im Haushaltsjahr 2010 insgesamt? 4. Wie hoch waren die Einnahmen der Städte und Gemeinden des Landes ab 3.000 Einwohner? Bitte gesamt und je Einwohner aufführen. Die Antworten zu den Fragen 1. - 4. können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeld: ...

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Sport

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Es wird beantragt, zur 16. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt am 12./13. Juli 2012 eine Aktuelle Debatte zum o. g. Thema durchzuführen. Begründung: Die inzwischen bekannt gewordenen Tatsachen, dass es bei dem Fördermittelskandal des IHK-Bildungszentrums in Dessau auch einen unmittelbaren Zusammenhang zur Spendenpraxis der CDU gibt, verlangt eine öffentliche Positionierung der Landesregierung und der im Landtag vertretenen Fraktionen. Darüber hinaus ist es außerordentlich verwunderlich, dass nach 4-jähriger Ermittlung der Staatsanwaltschaft bis heute kein greifbares Ergebnis dieser Ermittlungen vorliegt und die zuständige Staatsanwaltschaft sich weigert, Ermittlungen zu den CDUSpenden in diesem Zusammenhang überhaupt aufzunehmen. Eine besondere Brisanz gewinnt der Fördermittelskandal dadurch, dass es offensichtlich direkte Beziehungen in das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt gegeben hat, ohne dass über Jahre hinaus notwendige Konsequenzen gezogen wurden.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Hessen

    Der sogenannte Fiskalpakt soll die Staaten, die ihm beitreten, verpflichten, ihr strukturelles Haushaltsdefizit auf 0,5 v.H. des BIP zu begrenzen. Zu-sammen mit der im Grundgesetz und der Hessischen Verfassung verankerten Schuldenbremse führt dies dazu, dass auch die hessischen Kommunen end-gültig unter das Diktat der Schuldenbremse geraten. Für die Bundesrepublik insgesamt würde der Fiskalpakt bedeuten, dass alle staatlichen Ebenen zu-sammen ein Defizit von nur noch etwa 13 Mrd. € aufweisen dürfen. Diese Regelung soll bereits 2014 wirksam werden, also deutlich früher für die Länder gelten als die Schuldenbremse des Grundgesetzes.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik

    Ansprechpartner

    Abg. Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Thüringen

    1. Die Landesregierung wird aufgefordert, in Anbetracht der Schließung von Schlecker-Filialen und zur Erhaltung der Infrastruktur im ländlichen Raum ein Programm zur Anschubfinanzierung zur Einrichtung von Dorfläden in Thüringen aufzulegen. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Ermöglichung des Dorfladenprogramms Finanzierungsmöglichkeiten aus der GRW-Richtlinie, die Bereitstellung von Mikrokrediten sowie die Finanzierung über Mittel aus den europäischen Strukturfonds zu prüfen. 3. Die Anschubfinanzierung soll in Abstimmung mit den Kommunen auf Antrag erfolgen und die vielfältigen Formen einer künftigen Betreibung (Gewerbe, Genossenschaft, Verein, Projekt freier Träger o. a.) ermöglichen.

    Themenbereiche

    Agrarpolitik, ländliche Räume, Arbeitsmarkt, Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Wirtschaft

    Ansprechpartner

    Dieter Hausold (hausold@die-linke-thl.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Niedersachsen

    Das Kreditaufnahmeverbot (sogenannte Schuldenbremse) regelt die Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte. In Artikel 109 Abs. 3 GG ist der Grundsatz des strukturell ausgeglichenen Haushalts verankert. Danach dürfen Haushaltdefizite nicht durch Kredite, also die Aufnahme neuer Schulden, ausgeglichen werden (Verbot der Kreditaufnahme zum Haushaltausgleich). Bei staatlichen Aufgaben muss nun besonders darauf geachtet werden, dass sie auf der Einnahmeseite refinanziert oder im Ausmaß der fehlenden Einnahmen reduziert werden. Weiterhin ist zur Überwachung der Haushaltwirtschaft von Bund und Ländern ein gemeinsamer Stabilitätsrat eingesetzt worden, der insbesondere der Vermeidung von Haushaltnotlagen dienen und die Länder kontrollieren soll (Artikel 109 a GG).

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen

    Ansprechpartner

    Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Mecklenburg-Vorpommern

    Mit dem europäischen Fiskalpakt werden sehr strenge Obergrenzen für die Staatsschulden eingeführt. So darf das jährliche strukturelle Haushaltsdefizit 0,5 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Die vertragsunterzeichnenden Mitgliedsstaaten, die sich nicht an die Regeln halten (können), werden automatisch sanktioniert. Statt weiterer Spardiktate müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, die die Binnennachfrage erhöhen und insbesondere Investitionen in Bildung und Arbeit befördern. Dazu ist auch die Stärkung der Einnahmebasis dringend geboten, z. B. durch eine angemessene Beteiligung des Finanzsektors. Letztlich verschärft der europäische Fiskalpakt die bereits in Grundgesetz und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankerte Schuldenbremse. Hierbei bestehen erhebliche Bedenken im Hinblick auf einen unzulässigen Eingriff in die Budgethoheit der Länder. Dem Bundeshaushalt räumt das Grundgesetz ab dem Jahr 2016 ein strukturelles Defizit von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ein. Die verbleibenden 0,15 Prozent werden auf Länder und Kommunen verteilt. Diese Verteilung der Verschuldensmöglichkeit der verschiedenen staatlichen Ebenen stellt eine unangemessene und unverhältnismäßige Privilegierung des Bundes zulasten der Länder und Kommunen dar.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen

    Ansprechpartner

    MdL Jeannine Rösler (j.roesler@dielinke.landtag-mv.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Artikel 1 Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt Das Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 2002 (GVBl. LSA S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68, 125) wird wie folgt geändert: 1. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Entschädigung von 5 193 Euro.“ ...

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, den europäischen Fiskalpakt im Bundesrat abzulehnen. Begründung: Der geplante Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschaftsund Währungsunion (SKS-Vertrag) sieht vor, das strukturelle Defizit aller staatlichen Einheiten, d. h. für die Bundesrepublik für Bund, Länder und Kommunen, auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu begrenzen. Die öffentlichen Schulden sollen 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts nicht überschreiten. Die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben liegt nach Aussage der Bundesregierung in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern. Die Lasten der Finanzkrise sollen durch den Fiskalpakt ohne Vereinbarungen zu einer wirksamen Finanzmarktregulierung und -aufsicht auf die Länder und Kommunen, auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verlagert werden. Es ist nicht absehbar, was auf Bund und Länder zukommt. Letztlich handelt es sich um einen Eingriff in die Budgethoheit der Parlamente. Die Umsetzung des Fiskalpaktes wäre ein weiterer Schritt zur Entdemokratisierung der Gesellschaft. Die politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Griechenland macht deutlich, dass schon die gegenwärtigen Sanktionen nicht zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen. Im Gegenteil, die Krise in Griechenland verschärft sich. ...

    Themenbereiche

    Europa, Haushalt und Finanzen

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Der Landtag wolle beschließen: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Landtag vor einer entsprechenden Entscheidung und vor Paraphierung eines Staatsvertrages im Bereich der Informations- und Kommunikationsstrategie des Landes rechtzeitig und direkt einzubeziehen. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, a) dem Landtag nach § 7 Abs. 2 LHO eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung einschließlich eines Vergleichs von Alternativen vorzulegen; b) den Landtag in Kenntnis zu setzen, welche Bereiche beim Land verbleiben, welche zu Dataport übergehen sollen und welche Kosten das Land entsprechend zu tragen hat; c) vorab über einmalige und regelmäßige Kosten des Beitritts zu Dataport berichten; d) die Auswirkungen auf das Personal unter Beachtung des BVerfG-Urteils vom 25. Januar 2011 darzustellen; e) den Einfluss des Landes auf die Anstalt öffentlichen Rechts entsprechend des geplanten Anteils des Landes abzuwägen; f) die Folgen des Beitritts für die mittelbare Landesverwaltung (u. a. Hochschulen und Kommunen) zu erläutern; g) die Auswirkungen auf den Weiterbestand der Oberfinanzdirektion und auf die Abteilung 6 des Ministeriums der Finanzen zu erläutern. ...

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Medien, Wissenschaft

    Antrag und weitere Dokumente

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