Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit Jahresbeginn haben sich die Rahmenbedingungen für die finanzielle Entwicklung in den Gemeinden, Städten und Landkreisen verändert. Dazu gehört unter anderem, dass mit dem 1. Januar 2011 die Gemeindegebietsreform formal abgeschlossen wurde, es zeitgleich Veränderungen des Finanzausgleichsgesetzes gab und mit der sich belebenden Konjunktur- und Wirtschaftslage höhere Steuereinnahmen des Landes und der Kommunen erwartet werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren am 30. Juni 2011 Finanzierungssaldo, Kreditmarktschulden und Kassenkredite der Kommunen insgesamt sowie pro kommunale Gruppe und wie stellt sich diese Situation im Vergleich zum Vorjahr dar (absolut/prozentual)?
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Eine Zentrale Unabhängige Beschwerdestelle Polizei außerhalb der Polizei stellt eine alternative, zentrale Instanz außerhalb des klassischen Dienstweges für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie als Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, wenn ihnen eine Beschwerde auf anderem Weg nicht verfolgbar erscheint, dar. Damit wird auf keinen Fall ein Generalverdacht gegen die Arbeit der Polizei erhoben, sondern vielmehr eine starke demokratische Kontrolle von Polizeigewalt erreicht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat gestärkt.
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Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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1. Der Landtag nimmt das Konzept der Landesregierung "Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg absichern!" zur Kenntnis. 2. Der Landtag ist der Auffassung, dass das Konzept auf der Grundlage der demografischen und haushalterischen Rahmenbedingungen die aktuelle Ausgangslage im Brand- und Katastrophenschutz analysiert und Möglichkeiten des gemeinsamen Handelns der jeweiligen Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz aufzeigt.
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Ansprechpartner
Hans-Jürgen Scharfenberg, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit Beginn der sechsten Legislaturperiode erfolgten durch die Landesregierung Veränderungen und Neuverteilungen in den Geschäftsbereichen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Mit Beginn der sechsten Legislaturperiode erfolgten durch die Landesregierung Veränderungen und Neuverteilungen in den Geschäftsbereichen 1. Welche Veränderungen und Neuverteilungen der Zuständigkeiten ergeben sich dadurch für die einzelnen Ressorts? Mit Beschluss der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 3. Mai 2011 veröffentlicht im Ministerialblatt Nr. 15 vom 16. Mai 2011 , Seite 217 ff., sind alle Zuständigkeitsbereiche einschl. der Veränderungen ressortbezogen bekanntgegeben worden. Die zur Umsetzung der neuen Geschäftsabgrenzung notwendigen Abstimmungen zwischen den Ressorts sind noch nicht für alle von Veränderungen betroffenen Zuständigkeitsbereiche abgeschlossen.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Debatte um den Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) wurde erneut über eine eventuelle Einführung von Netzsperren diskutiert. Die sachsen-anhaltische Staatskanzlei erarbeitet die Änderung des Staatsvertrages federführend. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei 1. Unter welchen Umständen kann sich die Landesregierung vorstellen eine Netzsperreninfrastruktur im Rahmen der Glücksspielkontrolle im Internet aufzubauen? Der Glücksspielstaatsvertrag wird derzeit überarbeitet. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben auf ihrer Sonderkonferenz am 6. April 2011 dem Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages bei einer Stimmenthaltung grundsätzlich mit Maßgaben zugestimmt. Der unter Berücksichtigung dieser Maßgaben überarbeitete Entwurf (Stand: 14. April 2011) sieht in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 vor, dass die zuständige Landesbehörde Diensteanbietern im Sinne des Telemediengesetzes, insbesondere Zugangsprovidern und Registraren, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung am Zugang zu den unerlaubten Glücksspielangeboten untersagen kann. In der derzeitigen politischen Diskussion zeichnet sich jedoch ab, dass diese Vorschrift in dem Entwurf gestrichen wird.
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern 1. Welche Maßnahmen initiiert und unterstützt die Landesregierung, um der so genannten Politikverdrossenheit gerade junger Menschen entgegenzuwirken? Die Aktivitäten der Landesregierung zur politischen und sozialen Bildung sind sehr umfassend und komplex, denn die Landesregierung geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche durchaus politisch interessiert und bereit sind, ihre politische Meinung zu sagen. Der Landesregierung ist aber auch bewusst, dass bei Jugendlichen in bestimmten Entwicklungs- und Lebensabschnitten in Folge der Prioritätensetzung in der Vielfalt der Interessen, die Kinder und Jugendliche haben, nicht immer das Interesse an politischem Engagement an erster Stelle steht, sondern die Sorge um Schulabschluss, Lehrstelle oder Studienplatz. Die Landesregierung beteiligt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durch ein breites Maßnahmenspektrum an der Gestaltung jugendgemäßer Partizipationsmöglichkeiten. Sie bietet insbesondere im Bereich politischer Bildung und Demokratieerziehung durch die dem Geschäftsbereich des Kultusministeriums zugeordnete Landeszentrale für politische Bildung, aber auch gemeinsam mit dem Landtag, dem Bereich der Justiz, den Gedenkstätten, dem Kinder- und Jugendring und weiteren freien Trägern zahlreiche Projekte, Initiativen und außerschulische Aktivitäten an bzw. fördert diese. Zu nennen sind:
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In letzter Zeit häufen sich Berichte über gewalttätige Übergriffe und Raubdelikte im ÖPNV. Verbunden wird das mit der Forderung nach schärferen Regeln und Sanktionen.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Frage 1: Welche Verbände, Vereinigungen und sonstige Interessenvertretungen mit ständigen Repräsentantinnen und Repräsentanten gegenüber Legislative und Exekutive auf Landesebene sind der Landesregierung bekannt? Bitte untergliedern nach Beratungsfirmen/Kanzleien, Gewerbe- und Berufsverbänden, Nichtregierungsorganisationen, Sonstige. Die Evangelische Kirche hat einen Beauftragten der Evangelischen Kirche in Sachsen- Anhalt benannt. Weiterhin hat die Katholische Kirche ein Katholisches Büro Sachsen-Anhalt - Kommissariat der deutschen Bischöfe eingerichtet. Die Ministerien und die Staatskanzlei haben darüber hinaus zur Erfüllung ihrer Aufgaben Kontakte zu verschiedenen Gewerbe-/Berufsverbänden, Nichtregierungsorganisationen und sonstigen Interessenvertretungen. Für keine dieser Vereinigungen besteht jedoch eine ständige Repräsentanz in dem Sinne, dass eine ständige Vertretung gegenüber der Landesregierung benannt wurde. Frage 2: Besteht ein öffentliches Verzeichnis über Verbände, Vereinigungen und sonstige Interessenvertretungen mit ständigen Repräsentantinnen und Repräsentanten gegenüber Legislative und Exekutive auf Landesebene? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Landesregierung führt kein öffentliches Verzeichnis über Verbände, Vereinigungen und sonstige Interessenvertretungen mit ständigen Repräsentantinnen und Repräsentanten.
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage der Antwort auf die Kleine Anfrage Teil 1, KA 6/7130 verwiesen. 1. Wie viele a) Personen und b) Personendatensätze sind derzeit in IVOPOL erfasst? Auf die Antwort zu Teil I (KA 6/7130), Frage 3, wird verwiesen.
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird auf die Vorbemerkung und die Anlage der Antwort auf die Kleine Anfrage Teil 1, KA 6/7130 verwiesen. 1. Wie viele Personen haben jeweils welche Nutzerrolle (Abrufberechtigte, Auswerter, Administrator u. a.) in den jeweiligen Polizeidienststellen und im Landesinformationszentrum Sachsen-Anhalt? Bitte funktional- und aufgabenbezogen differenziert auflisten. Sachbearbeiter können mehreren Vorgängen mit verschiedenen Rollen zugewiesen und für mehr als eine Behörde oder innerhalb einer Behörde für mehr als eine Dienststelle bzw. Organisationseinheit tätig sein. Die Landesbereitschaftspolizei bearbeitet keine eigenen Vorgänge und hat demzufolge keine eigenen Rollen. Sie ist jedoch für andere Behörden im Rahmen der Unterstützung des Polizeilichen Einsatzdienstes tätig und nimmt im IVOPOL LSA Rollen in den Vorgängen der jeweiligen anderen Behörden ein.
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.