Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag spricht sich nachdrücklich dafür aus, in Mecklenburg-Vorpommern das Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsfachberufe schnellstmöglich abzuschaffen. 2. Der Landtag beauftragt die Landesregierung, im Wege einer Unterrichtung aufzuzeigen, wie und in welchen Schritten dieses Ziel umgesetzt werden kann. Dabei sind der aktuelle Erkenntnisstand der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Novellierung der Gesundheitsfachberufe“ sowie die Entwicklung und Erfahrungen in anderen Bundesländern zu berücksichtigen. Die Unterrichtung ist dem Landtag bis zum 30. April 2019 vorzulegen.
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Antrag und weitere Dokumente
- Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen
- 12 Euro Mindestlohn - Jetzt und für alle
- 100 Jahre Frauenwahlrecht - Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen
- Aufbau Ost - Rentenkürzungen zurücknehmen - gesetzliche Rente endlich verbessern
- Endlich machen - Landesgebäude mit öffentlichem WLAN ausstatten
- Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 27. Ostseeparlamentarier-konferenz in Mariehamn - Åland vom 26. bis 28. August 2018
- Potenziale der Solarenergie endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen
- Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken - § 219a Strafgesetzbuch abschaffen
- Verantwortung für das Mecklenburgische Staatstheater konsequent wahrnehmen
- Aufbau Ost - Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben
- Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen
- Konsolidierungsvereinbarungen im Land weiterentwickeln
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag stellt fest: Noch immer sind viele Kommunen im Land mit hohen Schuldenständen belastet. Diese abzubauen muss weiterhin prioritär auf allen politischen Ebenen gefördert werden. Die Unterstützung der Landesregierung bei der Entschuldung der kommunalen Ebene ist dafür maßgeblich. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, die bestehenden Konsolidierungsvereinbarungen zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und den betroffenen Kommunen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 weiterzuentwickeln. Die Mehreinnahmen der Kreise, Städte und Gemeinden, die über die in den Konsolidierungsvereinbarungen angenommenen Ziele hinausgehen, müssen nicht zur überobligatorischen Schuldenrückführung eingesetzt werden, sondern können im Falle der Städte und Gemeinden zusätzlich investiv verwendet werden. In den Kreisen können diese für eine Absenkung der Kreisumlage und für Investitionen in die Infrastruktur eingesetzt werden. Darüber hinaus sollen ausdrückliche Ausnahmeregelungen für Kreditaufnahmen für Investitionen in Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen und Sportplätze ermöglicht werden.
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- Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Das „Landesprogramm Kinderschutz“ aus dem Jahr 2016 formuliert strategische Handlungslinien und bündelt Aktivitäten und Vorhaben zum Kinderschutz ressortübergreifend. Es stellt zudem fest, dass zu prüfen bleibt, ob das vorliegende Programm insgesamt Wirkung zeigt, ausreichende Impulse setzt oder ob weitere Akzentuierungen erforderlich sind. Bis heute blieb der Prüfauftrag, eventuelle Lücken und Bedarfe zu identifizieren, ohne Ergebnis. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. bestehende Defizite und Bedarfe im Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu identifizieren, die Wirksamkeit bestehender Instrumente zu überprüfen und hierfür das „Landesprogramm Kinderschutz“ zu evaluieren und fortzuschreiben. Insbesondere ist darzustellen, ob das „Landesprogramm Kinderschutz“ Wirkung erzielt hat oder ob ein Kinderschutzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern erforderlich ist. Die Ergebnisse sind dem Landtag bis zum 30. September 2019 vorzulegen. 2. bei einer Fortschreibung des „Landesprogrammes Kinderschutz“ a) Erziehungs- und Familienberatungsstellen als wichtige Einrichtungen zur Unterstützung und Hilfe für Familien aufzunehmen. b) die Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche, darunter die Notwendigkeit des regelmäßigen Zähneputzens und die Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, zu erweitern und in den Handlungsfeldern zu thematisieren. c) die pädagogische und psychologische Betreuung von Kindern und Jugendlichen als Mitbetroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in den Schutz- und Beratungseinrichtungen des Landes durch Fachpersonal explizit als Handlungsziel aufzunehmen. Drucksache 7/2897 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. bis zum 31. März 2019 eine Erhebung zur Ermittlung des Bedarfs an „Frühen Hilfen“, insbesondere den Bedarf an Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen durchzuführen. Auf Grundlage der Ergebnisse sind Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung im Bereich der „Frühen Hilfen“, insbesondere der Familienhebammen, einzuleiten. 4. die Psychosoziale Prozessbegleitung als wichtiges Element des Opferschutzes für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen als Opferzeugen im Strafprozess zu gewährleisten und hierfür das Vergütungssystem von Fallpauschalen auf eine Vollfinanzierung durch stellenbezogene Förderungen umzustellen. 5. die Bildungsstätte Schabernack - Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. - mit ihrem staatlichen Auftrag der Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte der Kinderund Jugendhilfe finanziell abzusichern und hierfür ausreichende Mittel in den Doppelhaushalt 2020/2021 einzustellen.
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag begrüßt, 1. dass die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommern an die Spitze Deutschlands in Sachen digitale Entwicklung bringen will. 2. dass die Landesregierung eine „Digitale Agenda für Mecklenburg-Vorpommern“ vorgelegt hat, die gute Ansätze und notwendige Einzelprojekte enthält. II. Der Landtag stellt fest, 1. dass eine Positiventwicklung zwar zu erkennen ist, aber eine langfristige Strategie noch fehlt. 2. dass Mecklenburg-Vorpommern bei der Digitalisierung noch erhebliches Entwicklungspotenzial besitzt, das zwingend gehoben werden muss. 3. dass die Einrichtung eines Sonderausschusses „Digitalisierung und Innovationen“ im Landtag Mecklenburg-Vorpommern dringend notwendig ist. Nur so kann diesem Querschnittsthema die nötige Aufmerksamkeit gewidmet und können neue Impulse gesetzt werden. III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. die „Digitale Agenda“ als Grundlage zu nutzen, um einen „Aktionsplan Digitalisierung“ zu erarbeiten, der kurz- und mittelfristige Ziele, Umsetzungsschritte, Zuständigkeiten, Zeithorizonte zur Umsetzung und Finanzierungsquellen für die Schwerpunktthemen der Digitalisierung beinhaltet. Der „Aktionsplan Digitalisierung“ ist in Zusammenarbeit mit dem Digitalisierungsbeirat zu erstellen. 2. den Landtag regelmäßig - beginnend zum Jahresende 2019 - über die Ergebnisse der Arbeit des Lenkungsausschusses für Digitalisierung der Landesverwaltung sowie der Lenkungsgruppe Digitalisierung zu unterrichten sowie die Fachausschüsse bei Entscheidungsprozessen mit einzubeziehen. Drucksache 7/2896 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. den Aktionsplan im Zusammenhang mit den Visionen und konkreten Vorhaben der anderen ostdeutschen Bundesländer zu diskutieren, um daraus gemeinsame Vorhaben abzuleiten, die auch dazu beitragen sollen, das Image der ostdeutschen Bundesländer zu verbessern. 4. ein Programm „Modellkommunen M-V“ zu entwickeln, das die Förderung von ausgewählten Kommunen erlaubt, die dann als „Experimentierfeld“ und „Treiber“ von Innovationen in der Digitalisierung dienen. 5. die Einrichtung einer Crowdfunding-Plattform zu prüfen, die eine finanzielle Beteiligung der Wirtschaft bei ausgewählten digitalen Projekten ermöglicht.
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, dass 1. in Bezug auf das allgemeine Betriebsklima am Mecklenburgischen Staatstheater Handlungsbedarf besteht. 2. das Schauspiel am Haus durch Nichtbesetzung von Stellen und Sparmaßnahmen bei der Schauspielproduktion in Gefahr ist. 3. bei einer Beibehaltung des momentanen Führungsstils die Zukunft des Hauses bezüglich der Identifikation mit der Stadtgesellschaft geschwächt und die Verbindung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Theater in Gefahr ist. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung als Hauptgesellschafterin in Abstimmung mit den Teilgesellschaftern gegenüber dem Mecklenburgischen Staatstheater nachzukommen und sowohl mit der Leitung als auch mit der Arbeitnehmervertretung das Gespräch zu suchen, um die vorhandenen Probleme auszuräumen sowie die Einhaltung des Theaterpaktes einzufordern.
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- Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken - § 219a Strafgesetzbuch abschaffen
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I. Der Landtag stellt fest: Die in der Drucksache 5/4768 benannten Grundsätze zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bestehen fort und werden durch den Landtag bekräftigt.
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Behindertenpolitik, Bildung, Gleichstellung, Pflege
Ansprechpartner
Karola Stange (stange@die-linke-thl.de)
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Kinder, Jugendliche und junge Volljährige von der Kostenheranziehung im Rahmen des SGB VIII befreien
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