Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Schon in ihrer Antwort auf den Gesetzentwurf des Bundesrates hatte die Bundesregierung ausgeführt: „Die Gesetzesänderungen müssen aber die durch den Justizgewährungsanspruch und das Sozialstaatsgebot gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen beachten. Der Staat hat ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist als Gewährleistungsrecht unverfügbar (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 9. Februar 2010, Az.: 1 BvL 1/09 u. a., S. 44) und muss auch im Recht der Prozesskostenhilfe eingelöst werden. Keine Partei darf dazu gezwungen werden, zur Verfolgung ihrer Rechte ihr Existenzminimum einzusetzen. Das Prinzip des sozialen Rechtsstaats und die in Artikel 3 Abs. 1 GG gewährleistete Rechtsgleichheit wirken sich auch auf die Durchsetzung individueller Rechtspositionen mithilfe der Gerichte aus. Da der Staat den Zugang zu den Gerichten regelmäßig von Kostenvorschüssen und vielfach von anwaltlicher Vertretung abhängig macht, kann die Verwirklichung der rechtlichen Gleichheit im Falle wirtschaftlichen Unvermögens faktisch infrage gestellt sein.“
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Mit diesen Änderungen der Landesverfassung und des Landeswahlgesetzes wird das Lebensalter für das aktive Wahlrecht von 18 Jahren auf 16 Jahre gesenkt und damit dem Lebensalter für die Teilnahme an Kommunalwahlen angeglichen. Niedersachsen folgt damit Bremen und Brandenburg, wo das Alter im Jahr 2009 bzw. 2011 gesenkt wurde. Grundsätzlich gilt, dass das Alter, ab dem die Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sind, nicht in Stein gemeißelt ist, sondern sich im Laufe der Jahrzehnte verändert hat. Bis zum Jahr 1970 galt etwa bei Wahlen zum Deutschen Bundestag das Mindestalter von 25 Jahren für das passive Wahlrecht und von 21 Jahren für das aktive Wahlrecht. Im Zuge einer Wahlrechtsreform wurde das passive Wahlrecht an das damals geltende Volljährigkeitsalter angeglichen und auf 21 Jahre gesenkt, während das aktive Wahlrecht auf die Vollendung des 18. Lebensjahres gesenkt wurde und es mithin auch eingeschränkt geschäftsfähigen Personen erlaubt war, an den Wahlen zum Deutschen Bundestag teilzunehmen.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie vor kurzem bekannt wurde, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 10. November 2011 V R 41/10 entschieden, dass nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder - im Wettbewerb zu Privaten - auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie bewertet die Landesregierung das oben genannte Urteil grundsätzlich und insbesondere in Anbetracht der bisherigen Praxis in den Kommunen Sachsen-Anhalts? Sowohl der Bundesfinanzhof als auch der Europäische Gerichtshof haben inzwischen in mehreren Urteilen (unter anderem in dem Urteil vom 10. November 2011 - V R 41/10) die Auffassung vertreten, die derzeitige Besteuerung der Tätigkeiten der öffentlichen Hand verstoße gegen die unionsrechtlichen Regelungen. Die aus der Rechtsprechung zu ziehenden Konsequenzen werden derzeit durch das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit den Ländern geprüft. Aufgrund der Komplexität der Gesamtthematik sind derzeit weder Aussagen zu inhaltlichen Fragen noch dazu möglich, wann mit einer Umsetzung der unionsrechtlichen Regelungen zu rechnen ist. Soweit die Umsetzung der unionsrechtlichen Regelungen eine verschärfte Rechtsanwendung nach sich zieht, wird sich die Landesregierung für eine Übergangsregelung einsetzen. ...
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Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Sport
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I.1. Der Landtag beauftragt die Präsidentin, dem 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages Auszüge aus den vertraulichen Protokollen des Innenausschusses und des Justiz- und Verfassungsausschusses nebst zugehöriger Anlagen sowie betreffender Landtagsdrucksachen und Stellungnahmen der Landesregierung zu übersenden, auf die sich die Beweisbeschlüsse TH-4 und TH-5 des 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages vom 8. März 2012 beziehen.
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Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik
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Martina Renner (renner@die-linke-thl.de)
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Die Landesregierung wird aufgefordert, I. zu aktuellen Problemfeldern im Arbeitsrecht und laufenden Reformdiskussionen zu berichten und dazu Stellung zu nehmen; dabei sollte auch auf den wachsenden Einfluss der europäischen Ebene auf die Ausgestaltung und Anwendung des Arbeitsrechts in Deutschland eingegangen werden; der Bericht sollte auch auf konkrete Reformvorschläge für die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuches eingehen;
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Arbeitsmarkt, Justiz- und Rechtspolitik
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Ina Leukefeld (leukefeld@die-linke-thl.de)
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Die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) hat im März 2012 ein Positionspapier unter dem Titel „Keine Kriminalisierung von Menschen mit HIV“ vorgelegt. Darin kritisiert die DAH die undifferenzierte strafrechtliche Sanktionierung von HIV-Übertragungen bzw. die Exposition bei selbstbestimmten sexuel-len Handlungen als Körperverletzung im Sinne des StGB. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH, so die DAH-Experten, müssen HIV-Positive auf den Gebrauch von Kondomen bestehen oder ihre Partnerinnen und Partner über ihre Infektion informieren. Nach neueren Erkenntnissen könne aber auch die regelmäßige Einnahme von antiretroviralen Medikamenten die Viruslast eines Infizierten so weit senken, dass die Ansteckungsgefahr nicht höher ist als beim Gebrauch eines Kondoms.
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Gesundheit, Justiz- und Rechtspolitik
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung: Die in den nachfolgenden Übersichten dargestellten Verfahren werden im Bezirk der Zweigstelle Naumburg aufgrund der Geschäftsverteilung bei der Staatsanwaltschaft Halle mitbearbeitet und erfasst. Deshalb weisen die Übersichten zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 der Kleinen Anfrage für die Zweigstelle Naumburg jeweils keine entsprechenden Zahlen aus. 1. Wie viele Ermittlungsverfahren in Sachsen-Anhalt mit einem rechtsextremistischen Hintergrund wurden seit 2008 bis 2011 durch die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt eingeleitet? Bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln. Durch die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt wurden die nachfolgenden Verfahren eingeleitet:
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Gleichstellung, Justiz- und Rechtspolitik
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Hinsichtlich des Kreisstrukturgesetzes sah bereits das Landesverfassungsgericht den Gesetz-geber gehalten, die tatsächlichen Auswirkungen der Neuregelung intensiv zu beobachten und ggf. Nachbesserungen vorzunehmen; dieser Verpflichtung, so das Gericht in seinem Urteil vom 18. August 2011 (LVerfG 21/10), hat der Gesetzgeber „zeitnah“ zu entsprechen.
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Justiz- und Rechtspolitik, Kommunalpolitik
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MdL Peter Ritter (p.ritter@dielinke.landtag-mv.de)
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Die Länder und Kommunen haben trotz der bundesrechtlichen Vorgaben einen erheblichen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen. Wir fordern die Landesregierung auf, den Möglichkeiten des Sozialstaats und der verfassungsrechtlich gebotenen Menschenwürde Rechnung zu tragen und das Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern im Sinne eines größeren Entscheidungsspielraums für die Landkreise und kreisfreien Städte, zugunsten der dezentralen Unterbringung von auslän-dischen Flüchtlingen, zu ändern.
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Justiz- und Rechtspolitik, Migrationspolitik
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MdL Al-Sabty (h.al-sabty@dielinke.landtag-mv.de)
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Die richterliche Mediation muss erhalten bleiben, da sie einige Vorteile bietet, die unabhängig vom Streitgegenstand, beiden Parteien zugutekommen. So besteht die Möglichkeit, unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einvernehmlichen und interessengerechten Lösung der Auseinandersetzung zu kommen. Eine lange Verfahrensdauer durch mehrere Instanzen kann so vermieden werden.
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MdL Peter Ritter (p.ritter@dielinke.landtag-mv.de)
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.