Länderdatenbank
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Nach Urteilen des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar 2019 ist Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Volkspolizei der DDR gezahltes Verpfle-gungsgeld anwartschaftsbegründend auf die Rentenbezüge anzurechnen. Diese Urteile sind geeignet, bisherige politische Blockaden in dieser Frage zu überwinden und der Wertneutralität des Rentenrechts auch in Mecklenburg-Vorpommern weiter Geltung zu verschaffen. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. unverzüglich die erforderlichen personellen, organisatorischen und finanziellen Vorkeh-rungen zu treffen sowie sonstige Maßnahmen zu veranlassen, um die o. g. Urteile des Landessozialgerichtes umzusetzen. 2. bislang ergangene Feststellungsbescheide der anspruchsberechtigten Personen von Amts wegen zu überprüfen und unter Zugrundelegung o. g. Urteile des Landessozial-gerichtes gegebenenfalls rückwirkend zu ändern sowie die Betroffenen entsprechend förmlich neu zu bescheiden. 3. den Landtag halbjährlich, beginnend mit dem 30. April 2019, über eingeleitete Maß-nahmen, festgelegte Terminstellungen sowie den jeweiligen Bearbeitungs- und Umset-zungsstand der sich aus o. g. Urteilen ergebenden Rentenansprüche schriftlich zu unter-richten.
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Antrag und weitere Dokumente
- Rechtsprechung des Landessozialgerichtes unverzüglich umsetzen - Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen
- Aufbau Ost - Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land schaffen
- Demokratie barrierefreier machen
- Geschlechtersensible Arbeit mit Geflüchteten verstärken
- Gewaltschutz ist Menschenrecht - Umsetzung der Istanbul-Konvention voran-bringen
- Hartz IV muss weg
- Hygieneampel für Mecklenburg-Vorpommern
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Das Land Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein gutes, jedoch nicht lückenloses Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt, von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, von Stalking sowie für Täterinnen und Täter. In der Umsetzung zeigt sich, dass der Zugang zum Hilfesystem nicht barriere- und diskriminierungsfrei ist, bestimmte Personengruppen wenig bis gar keine Berück-sichtigung finden und die Finanzierung aus dem Landeshaushalt unzureichend gewähr-leistet ist. 2. Vor dem Hintergrund der Ratifizierung des „Übereinkommens des Europarats zur Ver-hütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ - kurz Istanbul-Konvention - hat sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und zum Schutz und zur Unterstützung der Betroffenen verpflichtet. Das Übereinkommen ist seit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2018 als Menschenrechtsinstrument in Deutschland recht-lich bindend.II. Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. die Erreichbarkeit der Hilfeangebote für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern für alle Personengruppen sicherzustellen und die Angebote barrierefrei, diskriminierungsfrei und zielgruppenspezifisch auszugestalten sowie mit proaktiven Elementen zu versehen. Dabei sollen insbesondere für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund, Seniorinnen und Senioren, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Suchterkran-kungen und psychischen Erkrankungen, LGBTI, Mädchen und Frauen, Jungen und Männer flächendeckend passgenaue und niedrigschwellige Angebote geschaffen sowie ausgebaut werden. 2. darauf hinzuwirken, dass für die fachliche Beratung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen als Mitbetroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in allen Frauenhäusern des Landes eine psychologisch-pädagogische Fachkraft zur Verfügung steht. Die Kommunen sind bei der Umsetzung zu unterstützen. 3. die tarifgerechte Entlohnung der Beschäftigten in den Interventionsstellen, Beratungs-stellen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt, der Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, den Frauenhäusern, den Täter- und Gewaltberatungsstellen, der Landeskoordinierungsstelle - kurzum allen Ein-richtungen des Hilfesystems für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen, die längst überfällige tarifliche Anpassung der Löhne vorzunehmen und die hierfür erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitzustellen. 4. eine umfassende Datenerhebung und Analyse zur Situation, Formen und Auswirkungen von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern vorzunehmen und hierfür alle Personengruppen, darunter Geflüchtete, Menschen mit Migrations-hintergrund, Seniorinnen und Senioren, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Suchterkrankungen und psychischen Erkrankungen, LGBTI, Mädchen und Frauen, Jungen und Männer explizit in den Blick zu nehmen. Die Ergebnisse sind dem Landtag bis zum 31. Dezember 2019 vorzulegen. Die Datenerfassung ist daraufhin in regelmäßigen Abständen fortzuführen. 5. den „Dritten Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt“ zu evaluieren und zeitnah mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Hilfe- und Beratungsnetzes in Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage aktueller Daten und im Sinne der Istanbul-Konvention, insbesondere der stärkeren zielgruppenspezifischen Ausrichtung, dem niedrigschwelligen Zugang, der Barriere- und Diskriminierungsfrei-heit fortzuschreiben sowie konkrete Maßnahmen und Fristen für das Erreichen der Ziele festzulegen. 6. mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf Bundesebene a) auf eine koordinierende bundesweite Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hinzuwirken und b) die bundeseinheitliche Finanzierung von Schutzunterkünften für die Umsetzung des Artikels 23 der Istanbul-Konvention in geeigneter Form voranzubringen.
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Antrag und weitere Dokumente
- Gewaltschutz ist Menschenrecht - Umsetzung der Istanbul-Konvention voran-bringen
- Aufbau Ost - Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land schaffen
- Demokratie barrierefreier machen
- Geschlechtersensible Arbeit mit Geflüchteten verstärken
- Hartz IV muss weg
- Rechtsprechung des Landessozialgerichtes unverzüglich umsetzen - Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen
- Hygieneampel für Mecklenburg-Vorpommern
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Nummer I der Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: In Nummer 18 wird die Angabe "1. März 2019" durch die Angabe "1. April 2019" ersetzt.
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Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Dr. Iris Martin-Gehl (martin-gehl@die-linke-thl.de)
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Agrarpolitik, ländliche Räume, Regionalpolitik
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Berufsbildung, Haushalt und Finanzen, Verkehr
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Der Thüringer Landtag bittet die Landesregierung, 1. mit geeigneten Maßnahmen und fachlich versierten Partnerinnen und Partnern wissenschaftliche, verlässliche und repräsentative Daten zur Verbreitung von Suchterkrankungen und Drogenkonsum unter Thüringer Jugendlichen und an Schulen zu erheben;
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Gesundheit, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Jörg Kubitzki (kubitzki@die-linke-thl.de)
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Abgeordnete, Innere Sicherheit
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I. Der Landtag stellt fest: In Thüringen leben derzeit cirka 160.000 (exakt 166.922 [Stichtag: 31. Dezember 2017 - TLS]) junge Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren. Ihr Anteil an der Thüringer Gesamtbevölkerung beträgt 7,9 Prozent. Jugend ist damit in ihrem Verhältnis zur älteren Generation eine gesellschaftliche Minderheit. Junge Menschen in dieser Lebensphase haben derzeit drei Kernherausforderungen zu bewältigen: Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung. Damit aus der gesellschaftlichen Stellung und ihren Herausforderungen keine zusätzlichen Benachteiligungen entstehen, ist es notwendig, für die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik einzutreten.
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Ansprechpartner
Kati Engel (engel@die-linke-thl.de)
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.