Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: Im Einzelplan 08 Kapitel 08 24 wird der Ansatz in Titel 633 05 (Örtliche Jugendförderung) um 4 000 000 Euro erhöht. Zur Deckung der Mehrausgaben werden folgende Ansätze wie folgt verändert: 1. 07 01 527 01 Dienstreisen - 18 000 Euro 2. 07 01 531 01 Öffentlichkeitsarbeit - 137 500 Euro 3. 07 02 661 01 Ertragszuschuss an die LEG - 628 500 Euro 4. 07 02 686 01 Zuwendung an den this Weimar - 1 006 000 Euro 5. 07 02 684 77 Projekte und Messebeteiligungen - 160 000 Euro 6. 07 18 125 02 Einnahmen aus Konformitätsbewertungen + 50 000 Euro 7. 08 01 812 69 Hard- und Software - 50 000 Euro 8. 08 20 526 01 Rechtskosten - 30 000 Euro 9. 08 29 671 01 Maßregelvollzug - 1 920 000 Euro
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Matthias Bärwolff (baerwolff@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: Im Einzelplan 08 Kapitel 08 24 wird der Ansatz in Titel 633 06 (Maßnahmen der Schulsozialarbeit) um 2 000 000 Euro erhöht. Zur Deckung der Mehrausgaben werden folgende Ansätze wie folgt verändert: 1. 03 01 526 02 Sachverständige - 130 000 Euro 2. 03 09 427 76 Vertretungs- und Aushilfskräfte Zensus - 304 500 Euro 3. 03 09 531 76 Öffentlichkeitsarbeit Zensus - 64 400 Euro 4. 03 09 633 76 Abgeschottete Erhebungsstellen Zensus - 558 900 Euro 5. 03 09 812 76 Erwerb von Geräten Zensus - 109 000 Euro 6. 03 10 812 02 Erwerb von Geräten Verfassungsschutz - 413 200 Euro 7. 03 14 812 73 Ersatz Verkehrstechnik - 420 000 Euro
Themenbereiche
Bildung, Haushalt und Finanzen, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Ansprechpartner
Dirk Möller (moeller.dirk@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Schule ist zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit und der Entfaltungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle in den Schulen Beschäftigten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulaufsicht sind aufgefordert, für ein angst- und gewaltfreies Schulklima Sorge zu tragen.
Themenbereiche
Bildung, Innere Sicherheit, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Torsten Krause, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Kinder haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde. Sie genießen in besonderer Weise den Schutz von Staat und Gesellschaft. Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Diese Leitsätze aus der Brandenburger Verfassung sollen als Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Torsten Krause, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Wir fragen die Landesregierung: I. Zur Entwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf1,2 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils einem sonderpädagogischen Feststellungsverfahren nach § 39 Abs. 2 SchulG LSA in der jeweils gültigen Fassung zugeführt? Die Antwort gliedern nach Schuljahrgängen (bitte die erfragten Schülerzahlen immer der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs gegenüberstellen). 2. Wie viele der unter 1. erfragten Verfahren endeten in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils mit einer Entscheidung der Schulbehörde, nach § 39 Abs. 2 SchulG LSA sonderpädagogische Förderung gemäß § 39 Abs. 1 SchulG LSA einzuleiten? Die Antwort bitte wie unter 1. sowie nach Förderschwerpunkten entsprechend den Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Mai 1994, Teil III Abschnitt 2 bzw. gemäß § 4 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung gliedern.
Themenbereiche
Behindertenpolitik, Berufsbildung, Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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1. Der Landtag anerkennt, dass nachschulische Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote sowie eine sinnvolle Gestaltung der Ferienzeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen als Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu betrachten und somit eine Leistung der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII sind. 2. Die Leistung ist auf Antrag der betroffenen Familien einzelfallbezogen und einzelfallgerecht aus den Mitteln der Eingliederungshilfe zu gewähren. Von dieser Möglichkeit der Gewährung der Eingliederungshilfe sind die herangezogenen Gebietskörperschaften ausdrücklich zu informieren. Sie ist in die Arbeitshinweise zur Gewährung des Persönlichen Budgets aufzunehmen. Die Landesregierung soll entsprechend ihren Möglichkeiten die infrage kommenden Personenkreise öffentlichkeitswirksam über dieses Angebot informieren. 3. Die Landesregierung wird beauftragt, • sowohl im Rahmen der Gesetzgebung zur Kinderförderung als auch bei der Ausgestaltung der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen in der Schule und in deren Umfeld (Persönliches Budget, Integrationshelfer etc.) die Erfordernisse einer umfassenden Teilhabe und ganzheitlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung – auch über das 14. Lebensjahr hinaus - zu beachten und deren Finanzierung zu regeln; • Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung und Sicherung von entsprechenden Angeboten außerhalb des Unterrichts für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zum Ende der Schulzeit – ausdrücklich auch in Ferienzeiten – befördern;
Themenbereiche
Behindertenpolitik, Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen hat die Schulbehörde von ihrem Prüfrecht nach § 16a Absatz 2 Satz 5 SchuIG LSA seit 2008 Gebrauch gemacht? Bitte gliedern Sie nach Schulformen und geben Sie die Werte in Jahresscheiben nach Schuljahren an. Gemäß § 3 Absatz 1 Ersatzschulverordnung (ESch-VO) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. LSA S. 463) erfolgt die Erteilung der Unterrichtsgenehmigung für Lehrkräfte an genehmigten Ersatzschulen nach der Genehmigung zur Errichtung einer Ersatzschule durch das Landesverwaltungsamt. Ebenso ist das Landesverwaltungsamt gemäß § 3 Absatz 3 ESch-VO für die Anzeige des Unterrichtseinsatzes gemäß § 16a Absatz 2 Satz 4 SchuIG LSA zuständig. Nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes erfolgt hierzu keine statistische Erfassung. Die Aufbereitung im Sinne der Anfrage wäre nur mit einem hohen personellen Aufwand leistbar.
Themenbereiche
Bildung, Kinder- und Jugendpolitik, Kultur
Antrag und weitere Dokumente
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Der Bericht stellt bezogen auf die Instrumente und Vorschriften zur Kindergesundheit eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung der vorhandenen Strukturen dar. Für eine endgültige Bewertung sind die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen 2013 und 2014 abzuwarten. Erste Schlussfolgerungen sollten aber bereits anhand der vorliegenden Ergebnisse abgeleitet und mit den anderen beteiligten Akteuren, z. B. Kommunen, (Kinder-)Ärzte erörtert werden.
Themenbereiche
Gesundheit, Innere Sicherheit, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Birgit Wöllert, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag wolle beschließen: Artikel 1 Ziffer 10. erhält folgende Fassung: „10. Anlage 1 Besoldungsordnung A a) in der Besoldungsgruppe A 13, II. Weitere Ämter, erhält die Fußnote 12 folgende Fassung: „12) Einstiegsamt für die nach dem 1. April 2011 neu eingestellten Lehrkräfte. In diese Besoldungsgruppe werden außerdem die Lehrkräfte eingestuft, die vor dem 1. April 2011 eingestellt wurden und eine mindestens sechsjährige Lehrtätigkeit nachweisen, soweit sie am 1. April 2011 in der Besoldungsgruppe A 12 eingruppiert waren.“ b) Besoldungsgruppe A 14 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 8 wird nach den Wörtern „- bei einer Landesbehörde -“ die Angabe „3)“ angefügt. bb) Nach der Fußnote 2 wird folgende Fußnote 3 angefügt: „3) Sofern nicht in Besoldungsgruppe A 13.“
Themenbereiche
Bildung, Haushalt und Finanzen, Kinder- und Jugendpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Die Landesregierung wird gebeten, im Ausschuss für Arbeit und Soziales über die Ergebnisse der „Studie zur Ermittlung der durchschnittlichen Sach- und Personalkosten eines Kindertagesstätten-Platzes gem. § 15 KiFöG-LSA“ der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt zu berichten. Im Rahmen der Berichterstattung soll darüber hinaus insbesondere zu folgenden Punkten umfassend berichtet werden: - Darstellung der Auslastung der Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Inhalt, - Darstellung der Personalkosten und der Einkommenssituation des Fachpersonals in den kreisfreien Städten und den Landkreisen, - Erkenntnisse über die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen des Fachpersonals in den Kindertageseinrichtungen (Vor- und Nachbereitungszeiten, Leiterinnen- und Leiterfreistellung, Aus- und Weiterbildung, Personalschlüssel) und Möglichkeiten, diese verbessern zu können, - Entwicklung des Fachkräftebedarfs bis 2020, - Perspektiven und Entwicklungsziele der Landesregierung hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.