Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag fasst folgenden Beschluss: In Abänderung des Punktes V des Landtagsbeschlusses in Drucksache 6/3374 beschließt der Landtag: Die Enquetekommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie" setzt ihre Arbeit bis zum Ende der 6. Wahlperiode fort und erstattet dem Landtag so rechtzeitig ihren Abschlussbericht. Die Enquetekommission legt bis zum Ende des II. Quartals 2018 dem Landtag einen Zwischenbericht vor.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Rechtsextremismus
Ansprechpartner
Sabine Berninger (berninger@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Innere Sicherheit, Migrationspolitik, Rechtsextremismus
Ansprechpartner
Ralf Christoffers, MdL (ralf.christoffers@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: A. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern sieht sich in der Pflicht, seinen Beitrag zu einer umfassenden Aufklärung der der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zur Last gelegten Straftaten zu leisten sowie des Umfelds und der Unterstützer, die es den Mitgliedern der rechtsterroristischen Gruppierung NSU ermöglichten, auch in Mecklenburg-Vorpommern ihre Aktivitäten zu entfalten und sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Einen ersten Schritt hierzu hatte der Landtag bereits mit seiner Aufforderung an den Innen- und Europaausschuss zur Einsetzung eines Unterausschusses (Drucksache 7/291) getan. Der Innen- und Europaausschuss war dieser Aufforderung mit seiner Beschlussfassung über die Einsetzung eines Unterausschusses (NSU-Unterausschuss) auf seiner Sitzung am 23. März 2017 gefolgt. Mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sollen nunmehr - aufbauend auf den Erkenntnissen des NSU-Unterausschusses - Fragestellungen beleuchtet werden, die aufgrund der fehlenden rechtlichen Möglichkeiten des durch den Innen- und Europaausschuss einge-setzten Unterausschusses im Hinblick auf Akteneinsicht und Aktenauskunft im Strafverfahren gegen Beate Zschäpe u. a. und trotz Unterstützung der Aufklärungsbemühungen durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern noch nicht umfassend beantwortet werden konnten. Drucksache 7/2000 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Landtag würdigt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Aufklärungsbemühungen des durch den Innen- und Europaausschuss eingesetzten Unterausschusses und seiner Mitglieder und knüpft mit dem Untersuchungsausschuss hieran an. Dem Untersuchungsausschuss wird insoweit aufgegeben, im Rahmen seiner Arbeit und eines Abschlussberichtes gegenüber dem Landtag die bereits ermittelten Erkenntnisse des durch den Innen- und Europaausschuss einge-setzten NSU-Unterausschusses mit in seine Feststellungen einzubeziehen. B. Der Landtag setzt einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Unter-suchungsausschussgesetz Mecklenburg-Vorpommern ein. Der Parlamentarische Unter-suchungsausschuss besteht aus zehn Mitgliedern und zehn stellvertretenden Mitgliedern, die von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis besetzt werden. Demnach benennt die Fraktion der SPD vier Mitglieder und vier stellvertretende Mitglieder, die Fraktion der CDU, die Fraktion der AfD und die Fraktion DIE LINKE benennen je zwei Mitglieder und zwei stell-vertretende Mitglieder. Die Fraktion der BMV kann zusätzlich ein Mitglied und ein stellvertre-tendes Mitglied benennen (Grundmandat). I. Untersuchungsgegenstand Zur Untersuchung der Tätigkeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie ihrer Zusammenarbeit mit den Sicherheits- und Strafver-folgungsbehörden des Bundes und der anderen Länder im Zusammenhang mit den Akti-vitäten der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ in Mecklenburg-Vorpommern hat der Untersuchungsausschuss den Auftrag, sich ein Gesamtbild zum Umfeld und den eventuellen Unterstützern der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ zu verschaffen. Gegenstand der Untersuchung sollen insofern sein 1. die Aktivitäten der rechtsterroristischen Gruppierung „Nationalsozialistischer Unter-grund“ und eventueller Unterstützer in Mecklenburg-Vorpommern, 2. das Ermittlungsverfahren zum Tötungsdelikt an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 in Rostock sowie die Überfälle auf die Sparkasse in Stralsund am 7. November 2006 und 18. Januar 2007, die nach heutigem Kenntnistand jeweils dem NSU zugerechnet werden, 3. die Erkenntnisse, Maßnahmen und Aktivitäten der Sicherheits- und Strafverfolgungs-behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit den in Ziffer 2 genannten Straftaten des „NSU“ sowie deren diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Behörden des Bundes und der anderen Länder, 4. die politischen Entscheidungen hinsichtlich Ausstattung und Struktur der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Hinblick auf deren Fähigkeit zur angemessenen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Bekämpfung des Rechtsextremismus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2000 3 Dem Untersuchungsausschuss wird aufgegeben, die Ausschussdrucksachen und Sitzungs-protokolle des durch den Innen- und Europaausschuss eingesetzten Unterausschusses für seine Arbeit zu übernehmen. Der Untersuchungsausschuss hat sich im Rahmen des Unter-suchungsgegenstandes insbesondere mit folgenden Fragen zu befassen: Welche Erkenntnisse lagen den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern vor und welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen: - zu der Jubiläumsfeier des „Kameradschaftsbundes Anklam“ anlässlich dessen 15-jährigen Bestehens im Mai 2011 in Salchow im Zusammenhang mit der Terrorgruppe „Natio-nalsozialistischer Untergrund“, - im Zusammenhang mit dem Fund einer sogenannten NSU-CD im Rahmen einer Haus-durchsuchung am 15. April 2014 in Krakow am See, - zu Verbindungen zwischen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ und neonazistischen Strukturen, wie etwa der „Blood & Honour“-Bewegung oder der „Hammerskin Nation“ in Mecklenburg-Vorpommern, - zu Verbindungen zwischen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ und einzelnen Jugendclubs/Jugendfreizeiteinrichtungen als Treffpunkte militanter Neonazi-netzwerke, - zum neonationalsozialistischen Fanzine „Der weiße Wolf“ im Zusammenhang mit der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“? Dem Untersuchungsausschuss wird weiterhin aufgegeben, einen Abschlussbericht vorzu-legen. Der Abschlussbericht fasst die durch den Untersuchungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse zusammen und spricht auf dieser Grundlage - soweit erforderlich - Empfeh-lungen für Struktur, Zusammenarbeit und Befugnisse der Sicherheits- und Straf-verfolgungsbehörden aus. Dabei sind die bereits gewonnenen Erkenntnisse und bereits ausgesprochenen Empfehlungen - der Abschlussberichte der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder zum NSU-Komplex, - der Informationsbriefe der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zu den Erkennt-nissen in Mecklenburg-Vorpommern, - der jährlichen Berichte der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags, sowie der sonstigen Aufarbeitungsberichte (z. B. Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus), soweit diese Untersuchungsrelevanz für Mecklenburg-Vorpommern haben, einzubeziehen und gesondert darzustellen. Darüber hinaus sind die im Rahmen der Aufarbeitung des NSU-Komplexes bereits erfolgten Gesetzesänderungen sowie die vielfältigen Maßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in die abschließende Bewertung mit einzubeziehen. Drucksache 7/2000 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 II. Untersuchungszeitraum Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum von Januar 1992 bis zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens und der damit verbundenen Verfahrensübernahme durch die Bundesanwaltschaft am 11. November 2011. Dies beinhaltet auch die nach dem 11. November 2011 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erworbenen Erkennt-nisse der Straf- und Sicherheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern mit Bezug zu den in Mecklenburg-Vorpommern verübten Straftaten des NSU. C. Der Ausschuss wird inhaltlich und organisatorisch von der Verwaltung des Landtages betreut. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss und die Fraktionen erhalten hierfür eine angemessene Personal- und Sachausstattung entsprechend der bisherigen Praxis des Landtages.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Untersuchungsaussc
- Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen verbessern - Lehrkräfte angemessen vergüten
- Armutsberichterstattung für Mecklenburg-Vorpommern einführen und durch einen Beirat begleiten lassen - Armut wirksam bekämpfen
- Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetzliche Krankenversicherung stärken - uneingeschränktes Wahlrecht auch für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern
- Kinderschutz auf Kinder- und Jugendreisen verbindlich regeln
- Lage in Afghanistan umgehend neu bewerten, Abschiebungen bis auf Weiteres aussetzen
- Soziale Hilfeprojekte in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft sichern
- UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umsetzen
- Weichen stellen für künftige Finanzierung des Öffentlichen Personen-nahverkehrs (ÖPNV)
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I. Der Thüringer Landtag stellt fest: Wir ächten jede Form des Antisemitismus. Er darf nie wieder unwidersprochen bleiben und in die demokratische Kultur einsickern. Wir werden alles Nötige tun, damit jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Thüringen keine Angst vor Anfeindungen und Übergriffen haben müssen. Wir werden alles Nötige tun, damit antisemitisch motivierte Hasskriminalität konsequent geahndet und bestraft wird. Der Thüringer Landtag bekennt sich zu seiner Verantwortung, Aktivitäten und Maßnahmen gegen alte und neue Formen des Antisemitismus in Thüringen zu unterstützen. Dies gilt für die historische Bildung ebenso wie für die Aufklärung über neue Erscheinungsformen des Antisemitismus - unter in Deutschland geborenen Menschen ebenso wie unter Migrantinnen und Migranten. Der Thüringer Landtag verpflichtet sich, jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen mit aller Konsequenz entgegenzutreten.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Katharina König-Preuss (katharina@haskala.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: I. Die Staatsregierung wird ersucht, 1. dem Landtag ausführlich ihre Erkenntnisse zu Art und Ausmaß extrem rechter, „asylkritischer“, „asylfeindlicher“, ausländerfeindlicher, rassistischer und sonstiger Aktivitäten in der Stadt Wurzen darzulegen, eingeschlossen solche Aktivitäten und Vorkommnisse, die sich – insbesondere durch die Ankündigung, Androhung oder Ausübung von Gewalt – gegen Geflüchtete, Asylsuchende und MigrantInnen, deren Unterkünfte sowie ihre UnterstützerInnen richten.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Rechtsextremismus
Externe Infoseiten
http://edas/viewer.aspx?dok_nr=12199&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=243868
Antrag und weitere Dokumente
- Maßnahmen der Staatsregierung zur Unterbindung fortwährender Bedrohungen und Gewalthandlungen durch die extreme Rechte in der Stadt Wurzen
- Konsequenzen für die Beteiligungspolitik des Freistaates Sachsen aus dem „Beteiligungsbericht 2016“
- Beseitigung fortdauernden Unrechts bei der Altersversorgung für angestellte Professorinnen und Professoren sowie andere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer neuen Rechts im Freistaat Sachsen
- Berufung einer/s Antisemitismusbeauftragten für den Freistaat Sachsen
- Verhinderung von Massenentlassungen trotz Gewinnsteigerung
- § 219a StGB: Straftatbestand „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" abschaffen!
- Zwei Jahre nach dem Neonazi-Überfall in Leipzig-Connewitz: Stand der Aufklärung der Hintergründe und der strafrechtlichen Verfolgung der Täter sowie Schlussfolgerungen der Staatsregierung
- Ein-Jahres-Haushalt 2019 statt Doppelhaushalt 2019/2020 – Budgethoheit des 7. Sächsischen Landtages achten und wahren!
- Erfahrungen, Ergebnisse und Perspektiven des sächsischen Modellprojektes „Haus des Jugendrechts” in Leipzig
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Der Landtag möge beschließen: Die Staatsregierung wird ersucht, den Landtag ausführlich über den Stand, veranlasste Maßnahmen und die Ergebnisse bei der Aufarbeitung, der strafrechtlichen Verfolgung und der anderweitigen rechtlichen Ahndung des rechtsmotivierten Überfalls am 11. Januar 2016 im Leipziger Stadtteil Connewitz und der daran beteiligten Personen zu informieren.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Rechtsextremismus
Externe Infoseiten
http://edas/viewer.aspx?dok_nr=12028&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=&dok_id=243566
Antrag und weitere Dokumente
- Zwei Jahre nach dem Neonazi-Überfall in Leipzig-Connewitz: Stand der Aufklärung der Hintergründe und der strafrechtlichen Verfolgung der Täter sowie Schlussfolgerungen der Staatsregierung
- Konsequenzen für die Beteiligungspolitik des Freistaates Sachsen aus dem „Beteiligungsbericht 2016“
- Beseitigung fortdauernden Unrechts bei der Altersversorgung für angestellte Professorinnen und Professoren sowie andere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer neuen Rechts im Freistaat Sachsen
- Maßnahmen der Staatsregierung zur Unterbindung fortwährender Bedrohungen und Gewalthandlungen durch die extreme Rechte in der Stadt Wurzen
- Berufung einer/s Antisemitismusbeauftragten für den Freistaat Sachsen
- Verhinderung von Massenentlassungen trotz Gewinnsteigerung
- § 219a StGB: Straftatbestand „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" abschaffen!
- Ein-Jahres-Haushalt 2019 statt Doppelhaushalt 2019/2020 – Budgethoheit des 7. Sächsischen Landtages achten und wahren!
- Erfahrungen, Ergebnisse und Perspektiven des sächsischen Modellprojektes „Haus des Jugendrechts” in Leipzig
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag bekräftigt seinen Beschluss vom 25. Januar 2017 (Drucksache 7/184), wonach das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 zur Verfassungsfeindlichkeit der NPD begrüßt wird und die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus nun mit anderen geeigneten Mitteln als einem Parteiverbot zu führen ist. 2. Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finan-zierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien. 3. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich an einem entsprechenden Antrag der Länder auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zum Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu beteiligen.
Themenbereiche
Rechtsextremismus, Verfassungsschutz
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Verfassungsgegnern weiterhin entschieden entgegentreten - NPD von der staat-lichen Finanzierung ausschließen
- Lehrermangel beheben - Ausbildungsbedingungen für künftige Lehrkräfte verbessern
- Eltern bei der Kindertagesbetreuung wirksam entlasten
- Mecklenburg-Vorpommern wieder zur Nummer 1 im Kinder- und Jugendtouris-mus machen
- Mitbestimmungsrechte achten - in Dialog über Beschäftigungsperspektiven für die Zusteller des Nordkuriers eintreten
- namensgebung_der_universitaet_greifswald_respektieren.pdf
- Politische Verantwortung für Rentengerechtigkeit wahrnehmen
- Schutzkonzept für gemeinschaftlich genutzte Unterkünfte ausländischer Flücht-linge vorlegen
- Strafvollzug zukunftsfähig aufstellen
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Drs. 18/0725 - Der von den Spreequellen bis nach Berlin führende Spree-Radweg hat nicht nur für Wander*innen und Fernradfahrer*innen große Bedeutung, sondern ist auch innerhalb des Stadtgebietes eine wesentliche Ergänzung des Radwegeangebots sowohl für den Ausflugs- als auch den täglichen Berufs-Radverkehr. Darum ist eine vollständige Realisierung mehr als überfällig. Der Senat soll umgehend alle dafür notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Harald Wolf (h.wolf@linksfraktion.berlin)
Antrag und weitere Dokumente
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I. Der Landtag stellt fest: 1. Der rechtsterroristische Nationalsozialistische Untergrund (NSU) ermordete Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Θεόδωρος Βουλγαρίδης (Theodoros Boulgarides), Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter aus rassistischer und extrem rechter Motivation heraus. Darüber hinaus wurden mehrere Menschen durch die Bombenanschläge der rechtsterroristischen Gruppe NSU in einem Nürnberger Lokal in der Südstadt, auf der Keupstraße und der Probsteigasse in Köln teils lebensgefährlich verletzt. Weitere zum Teil schwerverletzte Opfer gab es bei den Raubüberfällen.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Rechtsextremismus, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Katharina König-Preuss (katharina@haskala.de)
Antrag und weitere Dokumente
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I. Der Landtag stellt fest: 1. Der Untersuchungsausschuss 5/1 "Rechtsterrorismus und Behördenhandeln" stellte in seinem am 16. Juli 2014 veröffentlichten Abschlussbericht (Drucksache 5/8080) fest, dass der Freistaat Thüringen eine besondere Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) trägt. Dem Abschlussbericht wurde vorangestellt:
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Rechtsextremismus, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Katharina König-Preuss (katharina@haskala.de)
Antrag und weitere Dokumente
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