Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Das Bündnis „Dresden Nazifrei“ meldete in Begegnung auf die bundesweit und international debattierten Ausschreitungen und Krawalle neonazistischer und ausländerfeindlicher Kräfte in Heidenau für Freitag, den 28. August 2015, eine Versammlung in Gestalt eines sogenannten Willkommensfestes für die in der Sammelunterkunft in Heidenau untergebrachten Flüchtlinge an.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Justiz- und Rechtspolitik, Verfassung
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Antrag und weitere Dokumente
- Keine weitere Aushöhlung des Versammlungsrechts durch zunehmende flächendeckende präventive Versammlungsverbote im Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung
- Spekulative Veräußerung von kleingärtnerisch genutzten Bodenflächen auf landeseigenen Grundstücken im Freistaat Sachsen sofort stoppen!
- Bericht über die staatlichen Leistungen des Freistaates Sachsen an die Evangelischen Kirchen und die Katholische Kirche
- Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insbesondere mit den Wirkstoffen Clomazone und Glyphosat stärker reglementieren und Auswirkungen weiter erforschen
- Rassismus ist eine Schande! Angriffe gegen Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten und Muslime unterbinden, rechter Hetze entgegentreten, Gewalt nicht länger verharmlosen
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2015/ 2016
- Einrichtung einer gemeinsamen unabhängigen Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohletagebau der Länder Brandenburg und Sachsen
- Haltung der Staatsregierung zur Gründung der Gefangenen- Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO) und deren Wirken in Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen sowie den wesentlichen öffentlichen Forderungen der Gefangenengewerkschaft
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Der Sächsische Landtag der 5. Wahlperiode befasste sich im Jahre 2012 in Behandlung einer Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema "Konzeption und Handlungsstrategien der Staatsregierung zur Schaffung von Rahmenbedingungen für die Sicherung und Fortentwicklung des Sächsischen Kleingartenwesens bis zum Jahr 2020" (Drs. 5/5759) u.a. mit dem in diesem Zeitpunkt gestarteten Verkaufsvorhaben des Sächsischen Finanzministeriums, die im Eigentum des Freistaates Sachsen stehenden kleingärtnerisch genutzten Bodenflächen mit dem Ziel eines erhofften Verkaufserlöses von ca. 3 Millionen Euro zu veräußern. Im Zuge der hierzu durch den 5. Sächsischen Landtag in dessen 54. Sitzung am 4. April 2012 geführten Debatte erklärte der damalige Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer nach vorangegangener ausführlicher Würdigung des gesellschaftlichen Stellenwertes des Kleingartenwesens im Freistaat Sachsen, dass in der Verantwortung des Sächsischen Staatsbetriebes Immobilien- und Baumanagement (SIB) tatsächlich die Veräußerung von Kleingartenflächen geplant sei, wobei es sich um insgesamt 120 Kleingartenanlagen von insgesamt 3900 im Freistaat Sachsen bestehenden derartigen Anlagen handele.
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Haushalt und Finanzen, Justiz- und Rechtspolitik, Kommunalpolitik, Verfassung
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- Spekulative Veräußerung von kleingärtnerisch genutzten Bodenflächen auf landeseigenen Grundstücken im Freistaat Sachsen sofort stoppen!
- Keine weitere Aushöhlung des Versammlungsrechts durch zunehmende flächendeckende präventive Versammlungsverbote im Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung
- Bericht über die staatlichen Leistungen des Freistaates Sachsen an die Evangelischen Kirchen und die Katholische Kirche
- Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insbesondere mit den Wirkstoffen Clomazone und Glyphosat stärker reglementieren und Auswirkungen weiter erforschen
- Rassismus ist eine Schande! Angriffe gegen Geflüchtete, Migrantinnen und Migranten und Muslime unterbinden, rechter Hetze entgegentreten, Gewalt nicht länger verharmlosen
- Personal- und Unterrichtssituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2015/ 2016
- Einrichtung einer gemeinsamen unabhängigen Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohletagebau der Länder Brandenburg und Sachsen
- Haltung der Staatsregierung zur Gründung der Gefangenen- Gewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO) und deren Wirken in Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen sowie den wesentlichen öffentlichen Forderungen der Gefangenengewerkschaft
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„Ärzte haben die Pflicht, einem Patienten, unabhängig von seinem zivilen oder politischen Status, angemessene medizinische Versorgung zukommen zu lassen, und Regierungen dürfen weder das Recht des Patienten auf eine derartige Versorgung, noch die Pflicht des Arztes, zur Behandlung allein auf der Grundlage des klinischen Bedarfs, einschränken.“, erklärte die Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA-World Medical Association) in der im Oktober 1998 beschlossenen und im Oktober 2008 bekräftigten Resolution on Medical Care for Refugees and Internally Displaced Persons.
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Gleichstellung, Justiz- und Rechtspolitik, Sozialpolitik, Verbraucherschutz, Verfassung
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Antrag und weitere Dokumente
- Medizinische Versorgung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers) im Freistaat Sachsen
- Unverzüglich Beitritt Sachsens zur „Koalition gegen Diskriminierung“ erklären!
- Situation und Perspektive der Lehramtsausbildung an sächsischen Hochschulen
- Lernmittelfreiheit für grafikfähige Taschenrechner garantieren – finanzielle Mehrbelastung der Kommunen mit Landesmitteln ausgleichen
- Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose im Freistaat Sachsen
- Puppentheatersammlung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) im Dresdner „Kraftwerk Mitte“ unterbringen
- Soziale Arbeit an den Schulen im Freistaat Sachsen in den kommenden Schuljahren sichern!
- Evaluation und Weiterentwicklung der Jugendpauschale im Freistaat Sachsen
- Leistungserweiterung der gesetzlichen Krankenkassen für die Kinderwunschbehandlung unverheirateter Paare
- Asylsuchende und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen menschenwürdig unterbringen und ihre Sicherheit und die Sicherheit aller Unterstützer und Helfer schützen
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem am 5. Mai 2015 verkündeten Grundsatzurteil (2 BvL 17/09 u.a.), mit welchem über mehrere Normenkontrollklagen bzw. Vorlagebeschlüsse gegen bzw. zum Landesbesoldungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt und anderer Bundesländer (einschließlich Besoldungsordnungen) entschieden wurde, die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung von Beamtinnen und Beamten, insbesondere aber der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte umfassend geprüft und verfassungsrechtlich bewertet.
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Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Verfassung
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Antrag und weitere Dokumente
- Überprüfung der amtsangemessenen Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen nach den Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 – Besoldungsrechts-Evaluierungsbericht S
- Unverzügliche Aufklärung und Auswertung des polizeilichen Vorgehens im Umfeld der friedlichen Proteste gegen die sog. LEGIDA-Demonstration am 20. April 2015 in Leipzig
- Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Hochschulen im Freistaat Sachsen verbessern und verläss-liche Karriereperspektiven schaffen!
- Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen im Freistaat Sachsen
- Ressortübergreifendes frauen- und gleichstellungspolitisches Handlungskonzept für den Freistaat Sachsen vorlegen!
- Schutzschirm für Nutzer/innen von Erholungsgrundstücken – Kündigungsschutzmoratorium für Wochenendgrundstücke jetzt!
- Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Freistaat Sachsen
- Bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer Gestaltungsmissbrauch stoppen und Steuergerechtigkeit herstellen!
- Zukunft der Ausbildung und des Berufsbilds von Erzieherinnen und Erziehern im Freistaat Sachsen
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Am 3. Oktober 2015 endet der besondere Kündigungsschutz für Erholungsgrundstücke nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz mit der Folge, dass die vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik begründeten Nutzungsverträge dann nach den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen kündbar sind (§ 23 Absatz 4 SchuldRAnpG).
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Justiz- und Rechtspolitik, Verfassung
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- Schutzschirm für Nutzer/innen von Erholungsgrundstücken – Kündigungsschutzmoratorium für Wochenendgrundstücke jetzt!
- Unverzügliche Aufklärung und Auswertung des polizeilichen Vorgehens im Umfeld der friedlichen Proteste gegen die sog. LEGIDA-Demonstration am 20. April 2015 in Leipzig
- Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Hochschulen im Freistaat Sachsen verbessern und verläss-liche Karriereperspektiven schaffen!
- Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen im Freistaat Sachsen
- Überprüfung der amtsangemessenen Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen nach den Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 – Besoldungsrechts-Evaluierungsbericht S
- Ressortübergreifendes frauen- und gleichstellungspolitisches Handlungskonzept für den Freistaat Sachsen vorlegen!
- Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Freistaat Sachsen
- Bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer Gestaltungsmissbrauch stoppen und Steuergerechtigkeit herstellen!
- Zukunft der Ausbildung und des Berufsbilds von Erzieherinnen und Erziehern im Freistaat Sachsen
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Im Zuge einer am 5. Januar 2014 - ausgelöst auch maßgeblich durch den MDR - einsetzenden bundesweitem Medienberichterstattung wurde bekannt, dass auf dem vor einigen Monaten in Görlitz stattgefundenen jüngsten Treffen der Generalstaatsanwälte gravierende Problemlagen, ja zu Teilen ein drohender Notstand in der Ermittlungsarbeit beklagt und in einem u.a. dem MDR zugänglich gewordenen „internen Papier" aufgelistet worden sind. Hiernach sollen bundesweit viele kriminaltechnische Institute und - in besonders herausgehobener Weise benannt - auch das Kriminalwissenschaftliche und - technische Institut beim LKA Sachsen bis über die Grenze der Belastbarkeit hinaus mit der Auswertung von Beweismitteln beschäftigt sein.
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Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Verfassung
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- Ermittlungs- und Strafverfolgungsnotstand in Sachsen rechtzeitig und wirksam vorbeugen - personelle und technische Ausstattung der Kriminalpolizei und Justiz deutlich verbessern!
- „Gute Arbeit“ für alle Beschäftigten in Sachsen – Mindestlohn-Monitoring als einen ersten Schritt jetzt auf den Weg bringen!
- Drei Jahre nach der Selbstenttarnung des „NSU" - nachhaltige Konsequenzen für Sicherheitsbehörden im Freistaat Sachsen ziehen und Zivilgesellschaft stärken
- Subsidiaritätsbedenken nach Artikel 12b des EU-Vertrages zum Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine (COM(2015) 5 final) – Friedens-Auflage im Beschluss verankern!
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Am 20. November 1989 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft, die von der Mehrzahl der Länder ratifiziert wurde. Auch die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention am 26. Januar 1990 unterzeichnet und ist mit der Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag am 5. April 1992 die Verpflichtung eingegangen, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte“ zu treffen (Artikel 4 UNKRÜbk – Verwirklichung der Kindesrechte). Dazu gehört auch die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung.
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- 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
- Gesetzliche Berichtspflicht des Innenministers über anlassbezogene mobile automatisierte Kennzeichenerfassung gegenüber dem Landtag rechtzeitig und vollständig erfüllen
- Teilnahme Sachsens am Schulobstprogramm der Europäischen Union
- „Masterplan Erwachsenenbildung" für den Freistaat Sachsen auflegen
- Sofortige Neuplanung der 4. Sächsischen Landesausstellung zur Industriekultur 2018
- Drohende Totalüberwachung des Verkehrs auf Straßen und Autobahnen in Sachsen durch geplante PKW-Maut des Bundesverkehrsministeriums rechtzeitig abwenden
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Mit der durch den 5. Sächsischen Landtag am 10. Juli 2013 verabschiedeten Änderung der Sächsischen Verfassung wurde mit der Neufassung des Artikels 94 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen die Gewährleistung des „sozialen Ausgleichs“ bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes als neuer, verfassungsmäßig garantierter Haushaltsgrundsatz in der Sächsischen Verfassung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 verankert.
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Haushalt und Finanzen, Justiz- und Rechtspolitik, Verfassung
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Antrag und weitere Dokumente
- Umsetzung des Haushaltsgrundsatzes des sozialen Ausgleichs bei der Aufstellung des künftigen Staatshaushaltes garantieren!
- Schutzschirm für von Wirtschaftssanktionen gegen Russland betroffene Unternehmen aufspannen
- Personalsituation an den Schulen zu Beginn des Schuljahres 2014/ 2015
- Handlungs- und Maßnahmekonzept für eine wirksame Prävention und Bekämpfung von Straftaten der Organisierten Kriminalität im Freistaat Sachsen - Konsequenzen aus dem Bundeslagebild 2013 „Organisierte Kriminalität" jetzt ziehen!
- Sofortige Aussetzung der Abschiebung von Menschen in die von der Ebola-Epidemie betroffenen westafrikanischen Staaten
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