Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Landesregierung stellt in der Antwort zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Gudrun Tiedge (Drs. 6/758) im Punkt 3 fest, „Die Mitgliedschaft in einer Reservistenkameradschaft ist nicht Gegenstand der Überprüfung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 5 Waffengesetz“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist diese Antwort der Landesregierung so zu verstehen, dass die Mitgliedschaft in einer Reservistenkameradschaft die Voraussetzung zum Führen und für den Besitz von Waffen erfüllt? Nein. Die Voraussetzungen zum Erwerb und Besitz von Waffen werden nach § 4 Waffengesetz (WaffG) geprüft. Danach setzt eine Erlaubnis unter anderem voraus, dass die Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 2 Abs. 1 WaffG), die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzen sowie die erforderliche Sachkunde (§ 7 WaffG) und ein Bedürfnis (§ 8 WaffG) nachgewiesen haben. 2. Wie viele Besitzer von Waffen sind in Sachsen-Anhalt registriert? In Sachsen-Anhalt sind 28.290 Personen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Stand 01.01.2012). ...
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Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. Veranstaltungen, die vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz und gegebenenfalls anderen Geheimdiensten vorbereitet und gestaltet werden, an den Thüringer Schulen nicht mehr zuzulassen; 2. Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr an den Thüringer Schulen, sei es zum Zwecke der Werbung junger Menschen für den späteren Kampfeinsatz oder zum Zwecke der Imageverbesserung der Bundeswehr, an den Thüringer Schulen nicht mehr zuzulassen.
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Ansprechpartner
Dirk Möller (moeller.dirk@die-linke-thl.de)
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. In welchem Umfang wurden Aktivitäten des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union, beim Bund, in anderen Bundesländern und im Land selbst in den Jahren 2008 bis 2011 durch Geld-, Sach- und Dienstleistungen gefördert? Bitte um getrennte Auflistung für den genannten Zeitraum. 2. In welchem Umfang (Höhe des Geldbetrages oder Wert der Leistung in Euro) wurden dabei die einzelnen Landeseinrichtungen gefördert? Bitte um differenzierte Auflistung bezogen auf die einzelnen Ministerien und die zugeordneten Landeseinrichtungen. 3. Wie und wozu wurden Leistungen und Mittel durch Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen eingesetzt und verwandt? Bitte um detaillierte Auflistung. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen 1 und 2. Die empfangenen Geld-, Sach- und Dienstleistungen sind getrennt nach den obersten Landesbehörden aufgelistet. ...
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Europa, Innere Sicherheit, Sport
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Der Landtag wolle beschließen: Artikel 1 Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt Das Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 2002 (GVBl. LSA S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 8. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 68, 125) wird wie folgt geändert: 1. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert: „Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Entschädigung von 5 193 Euro.“ Begründung Die Fraktion DIE LINKE orientiert sich mit ihrem Änderungsvorschlag zur Höhe der Diäten an der Entwicklung der Arbeitseinkommen in Sachsen-Anhalt je Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin für den Zeitraum 2005 bis 2010. Hier ist eine Steigerung von 8,27 % zu verzeichnen. Bezogen auf die aktuelle Grundentschädigung wäre das eine Steigerung um 396 Euro. Die Fraktion hält das für einen sachgerechten Vorschlag, der anerkennt, dass die Abgeordnetenentschädigung einmal in fünf Jahren erhöht wird, als Maßstab dieser Erhöhung aber die Entwicklung der Arbeitseinkommen im Lande zugrunde gelegt wird.
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Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie vor kurzem bekannt wurde, hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 10. November 2011 V R 41/10 entschieden, dass nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder - im Wettbewerb zu Privaten - auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie bewertet die Landesregierung das oben genannte Urteil grundsätzlich und insbesondere in Anbetracht der bisherigen Praxis in den Kommunen Sachsen-Anhalts? Sowohl der Bundesfinanzhof als auch der Europäische Gerichtshof haben inzwischen in mehreren Urteilen (unter anderem in dem Urteil vom 10. November 2011 - V R 41/10) die Auffassung vertreten, die derzeitige Besteuerung der Tätigkeiten der öffentlichen Hand verstoße gegen die unionsrechtlichen Regelungen. Die aus der Rechtsprechung zu ziehenden Konsequenzen werden derzeit durch das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit den Ländern geprüft. Aufgrund der Komplexität der Gesamtthematik sind derzeit weder Aussagen zu inhaltlichen Fragen noch dazu möglich, wann mit einer Umsetzung der unionsrechtlichen Regelungen zu rechnen ist. Soweit die Umsetzung der unionsrechtlichen Regelungen eine verschärfte Rechtsanwendung nach sich zieht, wird sich die Landesregierung für eine Übergangsregelung einsetzen. ...
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Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Sport
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I.1. Der Landtag beauftragt die Präsidentin, dem 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages Auszüge aus den vertraulichen Protokollen des Innenausschusses und des Justiz- und Verfassungsausschusses nebst zugehöriger Anlagen sowie betreffender Landtagsdrucksachen und Stellungnahmen der Landesregierung zu übersenden, auf die sich die Beweisbeschlüsse TH-4 und TH-5 des 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages vom 8. März 2012 beziehen.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik
Ansprechpartner
Martina Renner (renner@die-linke-thl.de)
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Es wird beantragt, zur 14. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt am 26./27. April 2012 eine Aktuelle Debatte zum o. g. Thema durchzuführen. Begründung Ministerpräsident Haseloff erklärte am Rande seines Besuchs beim tschechischen Ministerpräsidenten in Prag am 12. April 2012, dass er die umstrittene Staustufe in Decin für erforderlich hält. Damit brüskierte er nicht allein die Landesregierung Sachsens, er verlässt damit den gemeinsamen Standpunkt der Bundesregierung und der Anrainerländer zum Gesamtkonzept Elbe. Dazu hat die Bundesregierung im August 2011 „Eckpunkte für ein Gesamtkonzept Elbe“ beschlossen und in die Diskussion mit allen Elbanrainern gegeben. Als zentrales Ziel des Gesamtkonzepts, ist die „Erhaltung des wertvollen Naturraums Elbe sowie die umweltverträgliche Nutzung der Elbe durch den Menschen“ festgeschrieben. Zur Schiffbarkeit der Elbe gibt das Eckpunktepapier vor: „Der Verkehrsweg soll mit möglichst geringem Unterhaltungsaufwand und unter Ausschluss des Baus von Staustufen in der Elbe stabile und zuverlässige Bedingungen für die Schifffahrt gewährleisten. Ein Ausbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse findet auch zukünftig nicht statt.“ Das ist das strategische Ziel der Bundesregierung. Die sächsische Landesregierung hat am 7. April 2012 die Elbe-Staustufe Decin im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich abgelehnt. Mit der einseitigen Unterstützung des Baus der Staustufe in Decin macht der Ministerpräsident ein weiteres Konfliktfeld auf, denn diese Staustufe würde die dauerhafte Schiffbarkeit der Elbe nur auf ganze 15 Flusskilometer ermöglichen. Auf den nachfolgenden 550 Kilometern ändert sich nichts. Also sind schwankende Wassertiefen auch zukünftig die Norm. ...
Themenbereiche
Agrarpolitik, ländliche Räume, Europa, Forschung, Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Kommunalpolitik, Stadtentwicklung, Umweltpolitik, Wirtschaft
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Hier werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten) zugrunde liegt. Abweichende Feststellungen oder Qualifikationen zum Tatbestand durch Staatsanwaltschaften oder Gerichte werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt. ...
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Hier werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten) zugrunde liegt. Abweichende Feststellungen oder Qualifikationen zum Tatbestand durch Staatsanwaltschaften oder Gerichte werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt. ...
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Hier werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten) zugrunde liegt. Abweichende Feststellungen oder Qualifikationen zum Tatbestand durch Staatsanwaltschaften oder Gerichte werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt. ...
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.