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Länderdatenbank

In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Burgenlandkreis (GemNeuglG BLK). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Burgenlandkreis die Verbandsgemeinden An der Finne, Unstruttal, Wethautal und Doyßiger- Zeitzer-Forst sowie die Einheitsgemeinden Naumburg, Weißenfels, Lützen, Zeitz, Stadt Teuchern, Elsteraue und Hohenmölsen. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Harz (GemNeuglG HZ). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Harz die Verbandsgemeinde Vorharz sowie die Einheitsgemeinden Osterwieck, Huy, Nordharz, Halberstadt, Ilsenburg, Wernigerode, Blankenburg, Quedlinburg, Thale, Oberharz am Brocken, Harzgerode, Ballenstedt und Falkenstein. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Jerichower Land (GemNeuglG JL). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Jerichower Land die Einheitsgemeinden Jerichow, Elbe-Parey, Genthin, Burg, Möser, Biederitz, Gommern und Stadt Möckern. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Mansfeld-Südharz (GemNeuglG MSH). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Mansfeld- Südharz die Verbandsgemeinden Mansfelder Grund-Helbra und Goldene Aue sowie die Einheitsgemeinden Arnstein, Hettstedt, Gerbstedt, Mansfeld, Lutherstadt Eisleben, Seegebiet Mansfelder Land, Allstedt, Sangerhausen und Südharz. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Saalekreis (GemNeuglG SK). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Saalekreis die Verbandsgemeinde Weida-Land sowie die Einheitsgemeinden Stadt Löbejün-Wettin, Petersberg, Landsberg, Kabelsketal, Salzatal, Teutschenthal, Schkopau, Bad Lauchstädt, Merseburg, Leuna, Bad Dürrenberg, Braunsbedra, Mücheln und Querfurt. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Salzlandkreis (GemNeuglG SLK). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Salzlandkreis die Verbandsgemeinden Egelner Mulde und Saale-Wipper sowie die Einheitsgemeinden Schönebeck, Bördeland, Barby, Calbe (Saale), Nienburg (Saale), Bernburg (Saale), Könnern, Staßfurt, Aschersleben, Hecklingen und Seeland. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Stendal (GemNeuglG SDL). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Stendal die Verbandsgemeinden Seehausen (Altmark), Arneburg-Goldbeck und Elbe-Havel-Land sowie die Einheitsgemeinden Hansestadt Osterburg (Altmark), Havelberg, Bismark (Altmark), Stendal, Tangermünde und die Stadt Tangerhütte. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Wittenberg (GemNeuglG WB). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Wittenberg die Einheitsgemeinden Coswig, Lutherstadt Wittenberg, Jessen (Elster), Bad Schmiedeberg, Kemberg, Stadt Annaburg, Gräfenhainichen, Oranienbaum-Wörlitz und die Stadt Zahna-Elster. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Hamburg

    Die Bürgerschaft möge beschließen: 1. Die Bürgerschaft gibt den Gerichtspräsidenten/-innen regelhaft die Gelegenheit, persönlich oder durch einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin, als Auskunftspersonen im Sinne von § 58 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme zu dem Haushaltsplan-Entwurf der Justizbehörde gegenüber dem Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung abzugeben.

    Themenbereiche

    Kommunalpolitik

    Ansprechpartner

    Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Niedersachsen

    Viele Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen befinden sich an der Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Die in Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung verankerte Garantie kommunaler Selbstverwaltung und De-mokratie verkommt angesichts unzureichender kommunaler Finanzausstattung zusehends zu einer Farce.

    Themenbereiche

    Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik

    Ansprechpartner

    Dr. Uwe-Jens Rössel (uwe-jens.roessel@lt.niedersachsen.de)

    Antrag und weitere Dokumente

295 Treffer

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