Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Hessische Landtag schließt sich der Position des Deutschen Städte- und Gemeindebundes an, dass die für das Betreuungsgeld im Etat des Bundesfamilienministeriums eingestellten Mittel von derzeit 900 Mio. € für den weiter dringend benötigten quantitativen und qualitativen Ausbau von Kindertagesstätten verwendet werden sollen.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Keine Preiserhöhung - ÖPNV in Hessen besser finanzieren und ausbauen.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Verkehr, Wirtschaft
Ansprechpartner
Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Im Anhörungsverfahren wurde insbesondere vonseiten der Kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung verhindern würde, dass zusätzliche Mittel, die der Bund oder das Land für die Kommunen zur Verfügung stellen könnte, um diese zu entlasten, nicht mehr bei den Kommunen ankommen würde. Es erscheint aber gerade nicht zweckmäßig, die Zuweisungen der Kommunen in dem Maße zu senken, wie eine Entlastung beabsichtigt ist. Die Kommunen hätten so keine Möglichkeit, durch zusätzliche Mittel weitere finanzielle Spielräume zu erlangen. Zusätzliche Mittel des Bundes für die Entlastung der Kommunen würden sogar ausschließlich den Landeshaushalt entlasten und so letztlich ihr Ziel verfehlen.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
Ansprechpartner
Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Bei der Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) will die Landesregierung die Pflichtaufgaben der Kommunen nicht vollständig erstatten. Durch das angewandte Korridorverfahren werden die Kosten für Pflichtaufgaben der Kommunen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn sie nicht höher als die durchschnittlichen Kosten aller Kommunen der jeweiligen Größenklasse sind. Die Pflichtaufgaben der Kommunen werden durch dieses Verfahren also nur dann vollständig anerkannt, wenn alle Kommunen einer Größengruppe diese Pflichtaufgaben jeweils zu denselben Kosten erbringen.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
Ansprechpartner
Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Landesregierung wird gebeten, 1. die Ausgabensteigerungen, die über eindeutig benannte prioritäre Maßnahmen hinausgehen, im Einklang mit den finanzpolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages durch Einnahmeerhöhungen oder durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren;
Themenbereiche
Ansprechpartner
Mike Huster (huster@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Drs. 17/2328 - Der Senat hat die Wertgrenzen für öffentliche Vergaben erhöht, was von uns und jetzt auch vom Rechnungshof scharf kritisiert wurde. Wir fordern den Senat auf, diese Erhöhung zurück zu nehmen und die Landeshaushaltsordnung bei Beschaffungen und Vergaben der öffentlichen Hand konsequent durchzusetzen.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Wirtschaft
Ansprechpartner
Jutta Matuschek (matuschek@linksfraktion.berlin)
Antrag und weitere Dokumente
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Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Dezember 2014 (- 1 BvL 21/12 -, in: NJW 2015, 303) wurde das seit 2009 geltende Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz hinsichtlich vererbter Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber ist eine Frist bis zum 30. Juni 2016 eingeräumt, um verfassungsgemäße Regelungen zu schaffen.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer Gestaltungsmissbrauch stoppen und Steuergerechtigkeit herstellen!
- Unverzügliche Aufklärung und Auswertung des polizeilichen Vorgehens im Umfeld der friedlichen Proteste gegen die sog. LEGIDA-Demonstration am 20. April 2015 in Leipzig
- Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Hochschulen im Freistaat Sachsen verbessern und verläss-liche Karriereperspektiven schaffen!
- Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen im Freistaat Sachsen
- Überprüfung der amtsangemessenen Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen nach den Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 – Besoldungsrechts-Evaluierungsbericht S
- Ressortübergreifendes frauen- und gleichstellungspolitisches Handlungskonzept für den Freistaat Sachsen vorlegen!
- Schutzschirm für Nutzer/innen von Erholungsgrundstücken – Kündigungsschutzmoratorium für Wochenendgrundstücke jetzt!
- Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Freistaat Sachsen
- Zukunft der Ausbildung und des Berufsbilds von Erzieherinnen und Erziehern im Freistaat Sachsen
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem am 5. Mai 2015 verkündeten Grundsatzurteil (2 BvL 17/09 u.a.), mit welchem über mehrere Normenkontrollklagen bzw. Vorlagebeschlüsse gegen bzw. zum Landesbesoldungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt und anderer Bundesländer (einschließlich Besoldungsordnungen) entschieden wurde, die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung von Beamtinnen und Beamten, insbesondere aber der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte umfassend geprüft und verfassungsrechtlich bewertet.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Verfassung
Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Überprüfung der amtsangemessenen Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Freistaat Sachsen nach den Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 – Besoldungsrechts-Evaluierungsbericht S
- Unverzügliche Aufklärung und Auswertung des polizeilichen Vorgehens im Umfeld der friedlichen Proteste gegen die sog. LEGIDA-Demonstration am 20. April 2015 in Leipzig
- Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Hochschulen im Freistaat Sachsen verbessern und verläss-liche Karriereperspektiven schaffen!
- Abbau der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen im Freistaat Sachsen
- Ressortübergreifendes frauen- und gleichstellungspolitisches Handlungskonzept für den Freistaat Sachsen vorlegen!
- Schutzschirm für Nutzer/innen von Erholungsgrundstücken – Kündigungsschutzmoratorium für Wochenendgrundstücke jetzt!
- Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Freistaat Sachsen
- Bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer Gestaltungsmissbrauch stoppen und Steuergerechtigkeit herstellen!
- Zukunft der Ausbildung und des Berufsbilds von Erzieherinnen und Erziehern im Freistaat Sachsen
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Seit Jahren verweigert die Landesregierung den hessischen Beamtinnen und Beamten eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für Beamtinnen und Beamte beim Land Hessen und den hessischen Kommunen. Dies und die Einschnitte in der Gesundheitsversorgung (Beihilfe) führen zu erheblichen Einbußen und zu einem Attraktivitätsverlust des öffentlichen Dienstes in Hessen.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Haushalt und Finanzen
Ansprechpartner
Hermann Schaus (h.schaus@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Nummer I der Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: In Nummer 5 erhält § 4 a Abs. 1 folgende Fassung: "(1) Landkreise und Gemeinden erhalten bis zum 31. Dezember 2018 Anteile aus einem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm des Bun- des nach Artikel 104b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Grundgesetzes, die dem jeweiligen Anteil an den für das Jahr 2015 festzusetzenden Schlüsselzuweisungen nach den §§ 11 und 15 ThürFAG entsprechen. Mittelabruf, Verwendung und Verwendungsnachweis erfolgen nach den Regeln des entsprechenden Bundesgesetzes."
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
Ansprechpartner
Frank Kuschel (kuschel@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.