Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag stellt fest: Durch die Absagen beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind im Land Brandenburg viele gesellschaftliche Initiativen etwa zur Demokratiebildung und Opferberatung gefährdet. Dies betrifft offenbar Träger, die bereits in der bisherigen Förderperiode gefördert wurden, aber auch Projekte, die sich im Schwerpunkt mit der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung beschäftigen.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Innere Sicherheit, Rechtsextremismus
Ansprechpartner
Andrea Johlige, MdL (andrea.johlige@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Innere Sicherheit, Rechtsextremismus
Antrag und weitere Dokumente
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1. Der Thüringer Landtag stellt fest, dass aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Landesregierung und dem Landtag hinsichtlich der Auslegung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2017, 2 BvE 1/15, hinsichtlich der Reichweite parlamentarischer Kontrollrechte nicht alle für die Beantwortung, insbesondere der Fragen I Nummer 1, 3, 4 und 5 des Untersuchungsauftrags, erforderlichen Unterlagen zur Verfügung standen. Es obliegt daher dem Thüringer Landtag der 7. Legislaturperiode über eine Fortsetzung der Untersuchung in diesen Fragen zu entscheiden.
Themenbereiche
Abgeordnete, Demokratie - Partizipation, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Rechtsextremismus, Verfassung, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Katharina König-Preuss (katharina@haskala.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Rechtsextremismus
Antrag und weitere Dokumente
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I. Der Landtag stellt fest: 1. Die durch den Landtag in seiner 73. Sitzung am 26. Januar 2017 eingesetzte Enquetekommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie" identifizierte verschiedene Ansatzstellen zur Zurückdrängung von Rassismus und Diskriminierung und formulierte im Zwischenbericht Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Bereiche auf administrativer Ebene.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Forschung, Innere Sicherheit, Rechtsextremismus, Verfassung, Wissenschaft
Ansprechpartner
Sabine Berninger (berninger@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Gemäß § 84 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags beantragen die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Beratung des Zwischenberichts der Enquetekommission "Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierung in Thüringen sowie ihre Auswirkung auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie" in Drucksache 6/6808 in der Plenarsitzung vom 27. Februar bis 1. März 2019.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Forschung, Innere Sicherheit, Rechtsextremismus, Verfassung, Verfassungsschutz, Wissenschaft
Ansprechpartner
Sabine Berninger (berninger@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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I.Der Landtag stellt fest:Der Freistaat Thüringen ist sich seiner politischen und moralischen Verantwortung gegenüber Opfern rassistisch und rechts motivierter Gewalttaten und deren Hinterbliebenen bewusst. Für die Hinterbliebenen ist die offizielle Anerkennung eine wichtige Voraussetzung für die Verarbeitung der Tat und um dem Bedürfnis nach Aufklärung gerecht zu werden. Zivilgesellschaftliche Initiativen und unabhängige Journalistinnen und Journalisten weisen auf eine Lücke zwischen der von ihnen vermuteten Anzahl von Todesfällen durch rechte Gewalt und der Zahl staatlich anerkannter Todesfälle hin. Während zivilgesellschaftliche Akteure bundesweit 193 Todesfälle seit dem Jahr 1990 aufzählen, sind 83 Todesfälle staatlich anerkannt. In Thüringen, wo bisher nur ein Todesopfer rechter Gewalt staatlich anerkannt ist, gilt es, die nachfolgend genannten Todesfälle einer genaueren Prüfung zu unterziehen:
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Rechtsextremismus, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Katharina König-Preuss (katharina@haskala.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: 1. In den Medien häufen sich Meldungen über Menschen, die durch Gewalttaten zu Tode kommen. Wir sind mit unseren Gedanken bei den Opfern und ihren Familien. 2. Der Landtag stellt fest, dass Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Extre-mismus nicht mit den ethischen Grundsätzen einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaftsordnung vereinbar sind. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Landtag dankt jedem, der dabei mithilft, unser Miteinander friedlich zu gestalten und der seinen Beitrag leistet, dass die Gesellschaft zusammenhält. 3. Der Landtag verurteilt fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische und extremistische Ausschreitungen. Das gilt auch für die Vorkommnisse in Chemnitz im Nachgang zu dem Tötungsdelikt an Daniel H. Der gewaltsame Tod eines Menschen ist immer ein tiefgreifen-des Ereignis. Der Landtag spricht daher den Angehörigen und Freunden der Opfer von Gewaltverbrechen sein tiefstes Mitgefühl aus. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall in Chemnitz Migranten Tatverdächtige eines Tötungsdeliktes sind, darf aber nicht dazu führen, dass eine solch schreckliche Tat zum Anlass genommen wird, gegen alle Deutsche mit Migrationshintergrund, gegen Migranten und Asylsuchende zu hetzen und sie zu bedrohen. 4. Der Landtag spricht sich erneut gegen körperliche und verbale Gewalt als Mittel der poli-tischen Auseinandersetzung aus. Der Landtag kritisiert ferner, dass Polizistinnen und Poli-zisten, Feuerwehrkameradinnen, Feuerwehrkameraden, Ersthelfer und Ersthelferinnen sowie Journalistinnen und Journalisten zusehends Ziel gewaltsamer Angriffe sind. Drucksache 7/2616 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 5. In einem demokratischen Rechtsstaat ist und bleibt es alleinige Aufgabe der staatlichen Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaften und der unabhängigen Gerichte, die Täter eines Gewaltverbrechens zu ermitteln, sie anzuklagen und im Falle des Beweises der Tat zu verurteilen. Der Rechtsstaat setzt diesbezüglich alle Mittel zur Aufklärung ein. Wo Straftaten begangen werden, ahndet er diese. Insofern besteht im Rahmen unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung weder Platz für ein „Ausrasten“ Dritter bis hin zur eventu-ellen Selbstjustiz noch für dessen Rechtfertigung durch Politiker. 6. Soweit sich Teile der Bevölkerung subjektiv bedroht fühlen oder Zweifel an der Funktions-fähigkeit des Rechtsstaates haben sollten, muss dies stärker in den Mittelpunkt demokra-tischer Debatten gerückt werden.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Rechtsextremismus
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