Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag möge beschließen: 1. Der Landtag erwartet, dass es durch die Konzernleitung von Lufthansa ein eindeutiges Bekenntnis zum Lufthansa Technik Standort gibt und zeitnah ein Konzept für die nachhaltige Sicherung des Standortes Schönefeld und der dortigen Arbeitsplätze vorgelegt wird. 2. Der Landtag unterstützt die Landesregierung in ihrem Bestreben, den Standort der Lufthansa Technik am Flughafen Berlin Schönefeld zu erhalten und einen weiteren Arbeitsplatzabbau zu verhindern.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Ostdeutschland, Technologie, Wirtschaft
Ansprechpartner
Matthias Loehr (matthias.loehr@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Gesetzgebung auf europäischer, Bundes- und Landesebene setzt den Rahmen für gesellschaftliches Zusammenleben und steht aus diesem Grund im Fokus der Politik. Doch keine europäische Verordnung, kein Bundes- oder Landesgesetz entfaltet reale Wirkung, würde es nicht vor Ort umgesetzt. Was von Parlamenten beschlossen worden ist, muss dort mit Leben erfüllt werden, wo es die Bevölkerung tatsächlich erreicht.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Kommunalpolitik, Ostdeutschland, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Ansprechpartner
Kathrin Dannenberg, MdL (kathrin.dannenberg@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag stellt fest: Die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR wurden 1990 mit dem Einigungsvertrag in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Die Einzelheiten wurden 1991 im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) näher geregelt.
Themenbereiche
Ostdeutschland, Renten, Senioren
Ansprechpartner
Carsten Preuß, MdL (carsten.preuss@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest, dass sich seit dem Fall der Berliner Mauer vor knapp 30 Jahren ein enormer Veränderungsprozess in den ostdeutschen Bundesländern vollzieht. Neben vielen Erfolgen darf nicht verschwiegen werden, dass der wirtschaftliche Aufholprozess nicht abgeschlossen und die Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen nach wie vor eine der größten politischen Aufgaben ist. II. Der Landtag wird 1. eine Verfassungsänderung vornehmen und die Förderung gleichwertiger Lebens-verhältnisse und Arbeitsbedingungen als Staatsziel in die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufnehmen, um den Bemühungen mehr Nachdruck zu verleihen. 2. eine Expertenkommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einsetzen, die eine Bestandsaufnahme der Problemfelder und der bisherigen Bemühungen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse durchführt und auf der Grundlage dieser Analyse sowie des Berichts der Bundeskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einen Umsetzungsplan für Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet.III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. ab sofort bei jedem Gesetzgebungsvorhaben eine Abschätzung der Auswirkungen auf die ländlichen Räume vorzunehmen, um abzusichern, dass mit zukünftigen Entschei-dungen nicht ein weiteres Auseinanderdriften der Regionen befördert wird. 2. Raumordnung und Landesentwicklung so aufzuwerten, dass sie strategisch und fach-ressortübergreifend wirken, handeln und auch im Vorfeld von Strukturreformen und Standortentscheidungen Auswirkungen auf die betroffenen Einwohnerinnen und Ein-wohner, Standorte oder Regionen untersuchen können.
Themenbereiche
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Aufbau Ost - Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land schaffen
- Demokratie barrierefreier machen
- Geschlechtersensible Arbeit mit Geflüchteten verstärken
- Gewaltschutz ist Menschenrecht - Umsetzung der Istanbul-Konvention voran-bringen
- Hartz IV muss weg
- Rechtsprechung des Landessozialgerichtes unverzüglich umsetzen - Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen
- Hygieneampel für Mecklenburg-Vorpommern
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: Nach Urteilen des Landessozialgerichtes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar 2019 ist Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Volkspolizei der DDR gezahltes Verpfle-gungsgeld anwartschaftsbegründend auf die Rentenbezüge anzurechnen. Diese Urteile sind geeignet, bisherige politische Blockaden in dieser Frage zu überwinden und der Wertneutralität des Rentenrechts auch in Mecklenburg-Vorpommern weiter Geltung zu verschaffen. II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. unverzüglich die erforderlichen personellen, organisatorischen und finanziellen Vorkeh-rungen zu treffen sowie sonstige Maßnahmen zu veranlassen, um die o. g. Urteile des Landessozialgerichtes umzusetzen. 2. bislang ergangene Feststellungsbescheide der anspruchsberechtigten Personen von Amts wegen zu überprüfen und unter Zugrundelegung o. g. Urteile des Landessozial-gerichtes gegebenenfalls rückwirkend zu ändern sowie die Betroffenen entsprechend förmlich neu zu bescheiden. 3. den Landtag halbjährlich, beginnend mit dem 30. April 2019, über eingeleitete Maß-nahmen, festgelegte Terminstellungen sowie den jeweiligen Bearbeitungs- und Umset-zungsstand der sich aus o. g. Urteilen ergebenden Rentenansprüche schriftlich zu unter-richten.
Themenbereiche
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Antrag und weitere Dokumente
- Rechtsprechung des Landessozialgerichtes unverzüglich umsetzen - Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen
- Aufbau Ost - Gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land schaffen
- Demokratie barrierefreier machen
- Geschlechtersensible Arbeit mit Geflüchteten verstärken
- Gewaltschutz ist Menschenrecht - Umsetzung der Istanbul-Konvention voran-bringen
- Hartz IV muss weg
- Hygieneampel für Mecklenburg-Vorpommern
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Themenbereiche
Ostdeutschland, Regionalpolitik, Umweltpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Das Bundessozialgericht hatte bereits mit seinem Urteil vom 23. August 2007, Az.: B 4 RS 4/06 R, grundsätzlich entschieden und festgestellt, dass auch solche Verdienstbestandteile, die nach dem geltenden DDR-Recht nicht der Sozialversicherungspflicht unterlagen, bei der Rentenberechnung als Arbeitsentgelt im Sinne des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) zu qualifizieren und dem entsprechend bei der Berechnung der Renten der Betroffenen zu berücksichtigen. Diese Grundsatzrechtsprechung des Bundesozialgerichtes nahm das Land Brandenburg bereits frühzeitig im Jahre 2008 (!) zum Anlass, seine Verwaltungspraxis dahingehend zu ändern, dass sämtliche Zuschläge und Zahlungen an Angehörige der Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR, darunter auch der Deutschen Volkspolizei, als bei der Rentenberechnung zu berücksichtigendes weiteres Arbeitsentgelt anerkennt wurden. Dem Freistaat Sachsen, als dem zuständigen Versorgungsträger für die Angehörigen der ehemaligen Deutschen Volkspolizei der DDR in Sachsen nach dem AAÜG, oblag es seither und obliegt es hiernach bis heute, sowohl die von den Berechtigten in der Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Versorgungssystem der DDR tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte oder Einkommen als auch die weiteren in dieser Zeit erhaltenen Zahlungen – insbesondere auch die Verpflegungs- und Bekleidungsgelder – förmlich festzustellen und dem Rentenversicherungsträger zu melden.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
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Antrag und weitere Dokumente
- Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts endlich umsetzen: Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen!
- Umsetzung des „Paktes für den Rechtsstaat“ einfordern – Funktionsfähigkeit der Rechtspflege in Sachsen nachhaltig sichern!
- „Bevollmächtigte für Strukturwandel“ beim Freistaat installieren – Prozesse zusammenführen und Menschen bzw. Initiativen vor Ort einbeziehen
- Pflegerische Versorgung in Sachsen sichern – Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ zügig umsetzen
- Abschaffung von Industrierabatten bei der EEG-Umlage
- Pflegeversicherung in eine solidarische Pflegevollversicherung umgestalten!
- Verfassungsrechtlichen Rundfunkauftrag umsetzen – Verhandlungen zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages als Chance für eine längst überfällige Reform des Mitteldeutschen Rundfunks nutzen!
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag begrüßt, 1. dass die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommern an die Spitze Deutschlands in Sachen digitale Entwicklung bringen will. 2. dass die Landesregierung eine „Digitale Agenda für Mecklenburg-Vorpommern“ vorgelegt hat, die gute Ansätze und notwendige Einzelprojekte enthält. II. Der Landtag stellt fest, 1. dass eine Positiventwicklung zwar zu erkennen ist, aber eine langfristige Strategie noch fehlt. 2. dass Mecklenburg-Vorpommern bei der Digitalisierung noch erhebliches Entwicklungspotenzial besitzt, das zwingend gehoben werden muss. 3. dass die Einrichtung eines Sonderausschusses „Digitalisierung und Innovationen“ im Landtag Mecklenburg-Vorpommern dringend notwendig ist. Nur so kann diesem Querschnittsthema die nötige Aufmerksamkeit gewidmet und können neue Impulse gesetzt werden. III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. die „Digitale Agenda“ als Grundlage zu nutzen, um einen „Aktionsplan Digitalisierung“ zu erarbeiten, der kurz- und mittelfristige Ziele, Umsetzungsschritte, Zuständigkeiten, Zeithorizonte zur Umsetzung und Finanzierungsquellen für die Schwerpunktthemen der Digitalisierung beinhaltet. Der „Aktionsplan Digitalisierung“ ist in Zusammenarbeit mit dem Digitalisierungsbeirat zu erstellen. 2. den Landtag regelmäßig - beginnend zum Jahresende 2019 - über die Ergebnisse der Arbeit des Lenkungsausschusses für Digitalisierung der Landesverwaltung sowie der Lenkungsgruppe Digitalisierung zu unterrichten sowie die Fachausschüsse bei Entscheidungsprozessen mit einzubeziehen. Drucksache 7/2896 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. den Aktionsplan im Zusammenhang mit den Visionen und konkreten Vorhaben der anderen ostdeutschen Bundesländer zu diskutieren, um daraus gemeinsame Vorhaben abzuleiten, die auch dazu beitragen sollen, das Image der ostdeutschen Bundesländer zu verbessern. 4. ein Programm „Modellkommunen M-V“ zu entwickeln, das die Förderung von ausgewählten Kommunen erlaubt, die dann als „Experimentierfeld“ und „Treiber“ von Innovationen in der Digitalisierung dienen. 5. die Einrichtung einer Crowdfunding-Plattform zu prüfen, die eine finanzielle Beteiligung der Wirtschaft bei ausgewählten digitalen Projekten ermöglicht.
Themenbereiche
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Antrag und weitere Dokumente
- Aufbau Ost - Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben
- 12 Euro Mindestlohn - Jetzt und für alle
- 100 Jahre Frauenwahlrecht - Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen
- Aufbau Ost - Rentenkürzungen zurücknehmen - gesetzliche Rente endlich verbessern
- Endlich machen - Landesgebäude mit öffentlichem WLAN ausstatten
- Entschließung zur Umsetzung der Beschlüsse der 27. Ostseeparlamentarier-konferenz in Mariehamn - Åland vom 26. bis 28. August 2018
- Potenziale der Solarenergie endlich auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen
- Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken - § 219a Strafgesetzbuch abschaffen
- Verantwortung für das Mecklenburgische Staatstheater konsequent wahrnehmen
- Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern voranbringen
- Schulgeld für nichtakademische Gesundheitsberufe abschaffen
- Konsolidierungsvereinbarungen im Land weiterentwickeln
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Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
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Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 11 werden in Satz 1 nach dem Wort "Schutzgebietskarte" die Worte "mit Stand vom 28. Februar 2017" eingefügt.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Kultur, Ostdeutschland, Regionalpolitik, Tourismus, Umweltpolitik
Ansprechpartner
Tilo Kummer (kummer@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.