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Länderdatenbank

In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.

  • Landtagsfraktion: Hamburg

    Der durch die weiterhin immens steigenden Mieten deutlich angewachsene finanzielle Druck auf die Bevölkerung zeitigt mittlerweile soziale und gesamtgesellschaftliche Auswirkungen, die die Wohnungsnot in den kommenden Jahren zu einer der zentralen politischen Herausforderungen machen. Der Anteil derjenigen Hamburger Haushalte, die (ohne jedwede Erfolgsaussicht) berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu beziehen, betragt mittlerweile fast 50 Prozent, der Mangel an bezahlbaren Wohnungen für verschiedene Bevölkerungsgruppen und nicht zuletzt die prognostizierte Altersarmut unterstreichen die Problematik auf dem Wohnungsmarkt.

    Themenbereiche

    Miet- und Wohnungspolitik

    Ansprechpartner

    Heike Sudmann (heike.sudmann@linksfraktion-hamburg.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Thüringen

    Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. Maßnahmen zu ergreifen, um zeitnah die Wohnsituation für Studierende an den Thüringer Hochschulstandorten zu verbessern, 2. im Februar 2012 dem Landtag über die bereits ergriffenen und geplanten Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels zu berichten. Unter anderem sollen folgende Schritte geprüft werden: - die Einführung eines Thüringen-Tickets für Studierende, - Maßnahmen zur besseren Anbindung des Umlands von Hochschulstandorten, - die Schaffung zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums an den Hochschulstandorten (unter Einbindung des Thüringer Studentenwerks).

    Themenbereiche

    Miet- und Wohnungspolitik, Studierende

    Ansprechpartner

    Heidrun Sedlacik (sedlacik@die-linke-thl.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Bundesregierung plant zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebestand und zur Erreichung von Klimaschutzzielen eine Novellierung des Mietrechts. Die Novelle ist umstritten. Während Verbraucherschützer und der Deutsche Mieterbund steigende Mieten befürchten und den Entwurf wegen Verletzung der Ausgewogenheit des Mietrechts ablehnen, ist der Novellierungsvorschlag in der Immobilienwirtschaft überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Die Länder sind über den Bundesrat am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Vorab wird darauf hingewiesen, dass der Referentenentwurf des oben angeführten Mietrechtsänderungsgesetzes (MietRÄndG) mit Stand 12. Mai 2011 sich gegenwärtig noch in der Abstimmung der zuständigen Bundesressorts befindet. Er liegt den Ländern deshalb noch nicht vor. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen aus fachlicher Sicht wie folgt beantwortet: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass zur Umsetzung der klimapolitischen Zielstellungen eine Änderung des geltenden Mietrechts notwendig ist und wie begründet sie ihre diesbezügliche Position? Durch Änderung des Mietrechts sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Mietern und Eigentümern gesenkt und die bestehenden Möglichkeiten

    Themenbereiche

    Miet- und Wohnungspolitik, Stadtentwicklung, Verkehr

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten auch Geldleistungen für die Kosten der Unterkunft. Zu den Kosten der Unterkunft gehören bei einem selbstgenutzten vermögensgeschützten Wohneigentum die Kosten der Instandsetzung und -haltung (vgl. u. a. Beschluss Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 6. Juli 2010, AZ: L 5 AS 136/10 B ER). Diese müssen notwendig und angemessen sein und dürfen nicht zur Wertsteigerung des Wohneigentums führen. Als notwendige Kosten bewertet das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt auch Aufwendungen für bauliche Veränderungen der Abwasserbeseitigungsanlagen, wenn die Nutzung des Wohneigentums ohne diese baulichen Maßnahmen - etwa durch eine behördliche Nutzungsuntersagung - unmöglich würde. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Der in der Vorbemerkung des Abgeordneten Henke zitierte Beschluss des Landessozialgerichts beruht auf alter Rechtslage. In der seit dem 1. April 2011 geltenden Fassung des hier einschlägigen § 22 SGB II hat der Gesetzgeber in Abs. 2 einige Klarstellungen im Hinblick auf die anzuerkennenden Kosten der Unterkunft bei Wohneigentümern vorgenommen. Danach ist nunmehr ausdrücklich festgeschrieben, dass als Bedarf für die Unterkunft bei selbst bewohntem, angemessenem Wohneigentum auch unabweisbare Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur anerkannt werden, soweit die Aufwendungen ihrerseits ebenfalls angemessen sind. Soweit diese Aufwendungen die Angemessenheit übersteigen, kann der kommunale

    Themenbereiche

    Arbeitsmarkt, Miet- und Wohnungspolitik, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Vorbemerkung des Fragestellenden: Bundestag und Bundesrat haben am 25. Februar 2011 ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beschlossen, nach dem die Bundesländer die Kreise und kreisfreien Städte per Landesgesetz ermächtigen oder verpflichten können, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind (§ 22a SGB II). Die Länder können die Kommunen zudem ermächtigen, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung durch eine monatliche Pauschale abzugelten, sofern auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ausreichend freier Wohnraum verfügbar ist und die Pauschalierung dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entspricht. Insbesondere Betroffeneninitiativen wie Erwerbslosen- und Sozialhilfevereine befürchten, dass im Ergebnis der Neuregelung die Leistungen für die Wohnkosten sinken und zunehmend nicht mehr die tatsächlichen Kosten abdecken werden. Steigende Mieten und Wohnnebenkosten könnten so bei einer großen Zahl von Erwerbslosen zu einer weiteren Unterschreitung des Existenzminimums führen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung:

    Themenbereiche

    Arbeitsmarkt, Miet- und Wohnungspolitik, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Thüringen

    Die Beschlussempfehlung erhält folgende Fassung: "Der Gesetzenwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 erhält folgende Fassung: '1. § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: ›1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Meter und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu sechs Meter; unter Berücksichtigung von Absatz 4 Satz 3,‹

    Themenbereiche

    Miet- und Wohnungspolitik, Stadtentwicklung

    Ansprechpartner

    Heidrun Sedlacik (sedlacik@die-linke-thl.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Niedersachsen

    Das Gesetz soll den Kommunen Instrumente an die Hand geben, auf ihrem Gebiet Wohnraumnot zu bekämpfen und der Immobilienspekulation entgegenzutreten. Auch das systematische Leerstehenlassen von Gebäuden in zentraler Lage, die bislang gewerblich genutzt wur-den, soll erfasst werden können, um zu verhindern, dass sich in zentralen Lagen der Gemeinde Situationen entwickeln, wo verkommene leerstehende Gebäude von der Bevölkerung als „Schandfleck“ empfunden werden.

    Themenbereiche

    Miet- und Wohnungspolitik, Sozialpolitik

    Ansprechpartner

    Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Bremen

    „GEWOBA sichern, statt Zukunft verschleudern“ Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

    Themenbereiche

    Miet- und Wohnungspolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Bremen

    Mieterschutz sichern – Bremen lehnt unsoziale Pläne der schwarz-gelben Bundesregierung ab Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

    Themenbereiche

    Miet- und Wohnungspolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Bremen

    Wohngeldkürzung durch Wegfall des Heizkostenzuschusses Am 7. Juli hat die Bundesregierung den Haushaltsentwurf 2011 beschlossen, in dem das sogenannte „Sparpaket“ bereits eingeplant ist. Am 1. September beschloss das Kabinett das Haushaltsbegleitgesetz, mit dem die geplanten Kürzungsvorhaben inhaltlich umgesetzt werden sollen. Demnächst wird die Befassung durch den Bundestag erfolgen.

    Themenbereiche

    Miet- und Wohnungspolitik, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

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