Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag stellt fest, dass bei der Vorbereitung und Umsetzung der Gemeindegebietsreform gesetzgeberische Mängel durch fehlende bzw. unzureichende rechtliche Regelungen zugelassen wurden. 2. Der Landtag spricht sich grundsätzlich für die Fortgeltung aller bestehenden Gebietsänderungsverträge aus, die durch die Landesregierung zu gewährleisten ist. 3. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum 31. März 2012 dem Landtag gegenüber verbindlich klarzustellen, nach welcher gesetzlicher Eingriffsbefugnis und unter Beachtung welcher Rechtsnormen Kommunen berechtigt sind, vertragliche Regelungen aus Gebietsänderungsverträgen zu modifizieren oder zu ändern bzw. hierzu von der Kommunalaufsicht angehalten werden. 4. Der Landtag erwartet von der Landesregierung die Vorlage eines Handlungskonzeptes, in dem sie bis zum 30. Juni 2012 darlegt, in welcher Weise sie in Zeiten kommunaler Haushaltskonsolidierung die Rechtssicherheit von Gebietsänderungsverträgen gewährleisten will. 5. Der Landtag betont, dass auf dem Weg zu einem verfassungskonformen Finanzausgleichsgesetz die kommunalen Haushalte rechtssicher zu konsolidieren sind. Voraussetzung ist dafür einerseits die Bestandskraft einmal geschlossener Verträge. Andererseits muss jede Kommune über die finanziellen Mittel verfügen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich und angemessen sind.
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Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Kommunalpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Autobahn A 281: Ergebnisse des Runden Tisches schnell umsetzen, 4-SÜD zügig herstellen und B 6n sicher stellen Unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Neustadt und Obervielands, der Beiräte, der Gewerbetreibenden im Güterverkehrszentrum (GVZ), der Handelskammer und der Fraktionen und Gruppen in der Bremischen Bürgerschaft hat der Runde Tisch zum Bau der Eckverbindung des Bremer Autobahnrings A 281, Bauabschnitt 2/2, am 27. April 2011 eine Empfehlung für den Lückenschluss ausgesprochen.
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Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung, Verkehr, Wirtschaft
Antrag und weitere Dokumente
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Soziale Stadtentwicklung absichern! Die Kürzungen der Bundesregierung in der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind ein unverantwortlicher sozialpolitischer Rückschritt und stellen eine weitere Verlagerung von Kosten vom Bund auf die Kommunen dar. Viele Projekte der sozialen Stadtentwicklung sind durch die Kürzungen ab 2012 in ihrer Existenz bedroht. Aktuell werden bereits Stellen abgebaut, Mietverträge gekündigt und Teilnehmerplätze nicht mehr neu besetzt. Dies wird gravierende Auswirkungen auf die sozial benachteiligten Stadtteile und Wohngebiete haben.
Themenbereiche
Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: Im Einzelplan 17 Kapitel 17 20 werden die Ansätze in Titel 613 01 um 30 000 000 Euro und in Titel 613 02 um zehn Millionen Euro erhöht. Zur Deckung der Mehrausgaben werden folgende Ansätze wie folgt verändert: 1. 03 12 427 24 Vertretungs- und Aushilfskräfte - 61 000 Euro 2. 03 12 514 01 Verbrauchsmittel - 195 000 Euro 3. 03 13 526 01 Rechtskosten - 40 000 Euro 4. 03 14 519 02 Bauunterhaltung - 204 000 Euro 5. 17 02 441 59 Beihilfen - 2 250 000 Euro 6. 17 02 446 02 Beihilfen Sicherheit und Ordnung - 800 000 Euro 7. 17 04 121 11 Einnahmen aus Beteiligungen + 2 000 000 Euro 8. 17 04 124 01 Einnahmen aus Vermietung + 50 000 Euro 9. 17 04 131 02 Veräußerungserlöse + 1 300 000 Euro
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Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik
Ansprechpartner
Frank Kuschel (kuschel@die-linke-thl.de)
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Die Landesregierung wird aufgefordert, gegenüber dem Bund die vollständige Aufgabe des Truppenübungsplatzes Ohrdruf für eine militärische Nutzung einzufordern und wenn nötig entsprechend zu verhandeln. Im Rahmen der Bundesratstätigkeit ist die Implementierung eines Bundeskonversionsprogramms zu fordern, das die Strukturveränderung im Rahmen der Standortkonzeption der Bundeswehr im Interesse einer zivilen Nachnutzung fördernd durch den Bund begleitet.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Kommunalpolitik
Ansprechpartner
Martina Renner (renner@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2012 dem Landtag einen Entwurf eines Leitbildes für Thüringen vorzulegen, das geeignet ist, Anreize für freiwillige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen zu befördern. In diesem Leitbild sollen insbesondere folgende landespolitische Zielstellungen zum Ausdruck kommen: - Perspektivisch sollen die bestehenden Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst werden. Die bisherigen Mitgliedsgemeinden sollen nach Möglichkeit eine Thüringer Landgemeinde bilden. - Perspektivisch soll das Konstrukt der erfüllenden Gemeinde auslaufen. Die Gemeinden, die sich bisher haben erfüllen lassen, sollen nach Möglichkeit zusammen mit der bisher erfüllenden Gemeinde eine zusammenhängende Verwaltungsstruktur bilden. - Die Bildung von neuen oder die Vergrößerung bestehender bisher selbständiger Gemeinden, die sich gegenwärtig in Randlagen von Landkreisen befinden, soll über die Grenzen bestehender Landkreisgrenzen hinweg erleichtert werden. - Zur Stärkung der Verwaltungseffizienz unter Wahrung der Identitäten in den einzelnen Gemeinden erleichtert das Land die Bildung von regionalen Verbünden, denen kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte angehören können. Diese Verbünde sollen künftig Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises wahrnehmen können, sofern die beteiligten Gemeinden dies vereinbaren.
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Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit, Kommunalpolitik, Migrationspolitik, Rechtsextremismus, Regionalpolitik
Ansprechpartner
Mike Huster (huster@die-linke-thl.de)
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Die Beschlussempfehlung erhält folgende Fassung: "Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: Artikel 1 Nr. 3 erhält folgende Fassung: '3. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 5 werden nach der Zahl ›150‹ ein Komma und die Worte ›die übrigen kreisfreien Städte einen Hundertsatz von mindestens 140‹ eingefügt. b) Folgender Satz wird angefügt: ›Zum Ausgleich besonderer Lasten wird bei der Ermittlung des Hauptansatzes für die Stadt Oberhof für je angefangene 100 Übernachtungen ein weiterer Einwohner hinzugerechnet.‹'"
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Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Sport
Ansprechpartner
Knut Korschewsky (korschewsky@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie der Pressemitteilung der Staatskanzlei (Nr. 565/2011) vom 18. Oktober 2011 zu entnehmen ist, hat auf Vorschlag von Finanzminister Bullerjahn die Landesregierung am Dienstag einen Nachtragshaushalt für 2011 beschlossen. In der Pressemitteilung wird ausgeführt, dass die Bedarfszuweisungen um rund 30 Millionen € aufgestockt werden und den Kommunen zugute kommen sollen, die sich im Rahmen der Gemeindegebietsreform freiwillig zusammengeschlossen haben. Ferner wird erläutert, dass mit den bisher eingesetzten Mitteln nicht alle Anträge der Gemeinden bewilligt werden konnten und jetzt die überfälligen Zahlungen nachgeholt werden sollen. Weitere 30 Millionen € will das Land zusätzlich für die Bewältigung von Wasserschäden zur Verfügung stellen.
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Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Artikel 1 der Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: 1. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 erhält folgende Fassung: "(3) Die neu gebildete Gemeinde führt den vorläufigen Namen 'Südeichsfeld'. Die endgültige Entscheidung über den Gemeindenamen trifft der neu zu wählende Gemeinderat innerhalb von sechs Monaten nach seiner konstituierenden Sitzung." b) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: "Rechtsnachfolger der Verwaltungsgemeinschaft 'Hildebrandshausen/ Lengenfeld unterm Stein' sind die Gemeinden Südeichsfeld und Rodeberg; zwischen den Gemeinden erfolgt eine Auseinandersetzung, die rechtsaufsichtlich zu genehmigen ist."
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Kommunalpolitik, Regionalpolitik
Ansprechpartner
Frank Kuschel (kuschel@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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DIE LINKE ist der Auffassung, dass es ein ungerechter Zustand ist, dass die Berufsgruppe der Beamten und der öffentliche Dienst erneut zu einem Sonderopfer in Millionenhöhe vom Hamburger Senat angehalten wird. Nachdem der Bund am 05.10.2011 beschlossen hat, die Sonderzahlung ab 2012 wieder auf 60 Prozent anzuheben und dieser Teil der Sonderzahlung anteilig in die Monatsbeiträge der Gehaltstabellen eingearbeitet werden soll, ist auch in Hamburg ein richtiger und längst überfälliger Schritt fällig. Entsprechende Forderungen für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten müssen zügig umgesetzt werden. Die jüngste Steuerschätzung lässt diesen Spielraum zu.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.