Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Tarifpartner des öffentlichen Dienstes des Landes verhandeln Altersteilzeitregelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dem Vernehmen nach sind die Verhandlungen so weit gediehen, dass der Vertrag wahrscheinlich zum 1. April 2012 in Kraft tritt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Frage 1: Verfügt die Landesregierung über eine Prognose, in welcher Zahl angestellte Lehrkräfte im Landesdienst von den vereinbarten Altersteilzeitregelungen Gebrauch machen werden? Wenn sie über eine solche Prognose verfügt, auf welchen Annahmen, Erfahrungen oder Erhebungen beruht sie? Eine solche Prognose existiert nicht. Frage 2: Wenn eine Prognose im Sinne der Frage 1. vorliegt, von welchen Zahlen der Inanspruchnahme von Altersteilzeit geht die Landesregierung bei Lehrkräften aus? Bitte gliedern Sie die Angaben nach Anträgen von 60-jährigen Lehrerinnen und Lehrern (Rechtsanspruch) und über 55-jährigen aber unter 60-jährigen Lehrkräften sowie nach Schulformen. Da eine Prognose nicht vorliegt, entfällt die Beantwortung dieser Frage.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit einer medial viel beachteten Imagekampagne hat sich das Land Sachsen-Anhalt im Dezember des vergangenen Jahres in Baden-Württemberg im Umfeld der Weihnachtsmärkte von Mannheim, Stuttgart, Ulm und Freiburg im Breisgau als moderner und lebenswerter Standort präsentieren wollen und um Fachkräfte für unser Bundesland geworben.
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Behindertenpolitik, Familienpolitik, Kultur
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Vorbemerkung des Fragestellenden: § 41 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) legt fest, dass – wenn für Grundschulen und Sekundarschulen Schulbezirke bestimmt sind – die Schülerinnen und Schüler diese zur Erfüllung der Schulpflicht zu besuchen haben. Über Ausnahmen entscheidet die Schulbehörde. ...
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Die Bezirksversammlung Altona hat im Dezember 2011 beschlossen, den Kemal-Altun-Platz in Altona jetzt auch offiziell Kemal-Altun-Platz zu nennen. Das hat nach Medieninformationen der Senat abgelehnt. Der Senat wird gebeten, den Antrag der Bezirksversammlung Altona, den Kemal-Altun-Platz in Altona auch offiziell Kemal-Altun-Platz zu nennen, zu genehmigen.
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Ansprechpartner
Norbert Hackbusch (norbert.hackbusch@linksfraktion-hamburg.de)
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Die Landesregierung wird beauftragt, dem Landtag schulrechtliche Regelungen vorzuschlagen, die es ermöglichen, auf Beschluss der Gesamtkonferenz und bei Vorliegen eines diesbezüglichen pädagogischen Konzepts vom Erfordernis der Versetzung abzusehen. 2. Die Landesregierung wird beauftragt, im Wege der Beratung der Schulen durch die Schulbehörde, der Fortbildung der Lehrkräfte und der Verbreitung entsprechender Erfahrungen für pädagogische Konzepte zu werben, die geeignet sind, zur Gewährleistung des Schulerfolgs ohne Klassenwiederholungen durch Schülerinnen und Schüler aus Leistungsgründen beizutragen.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 1. Dezember 1994 ist das Artikelgesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - EALG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2624) in Kraft getreten. Zum EALG gehören das Entschädigungsgesetz (EntschG) und das Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG). Gemäß § 5 Ausgleichsleistungsgesetz konnten Anträge auf Rückgabe beweglicher Sachen gestellt werden, die im Zusammenhang mit der Enteignung der Land- und Forstwirtschaften im Zuge der Bodenreform und der Industrieenteignungen im Zeitraum von 1945 bis 1949 in den Schlössern, Guts- und Herrenhäusern des Landes Sachsen-Anhalt aus Privatvermögen konfisziert und in Museen, Bibliotheken und Archive verbracht worden sind. Ansprüche auf Ausgleichsleistungen bzw. auf Rückgabe beweglicher Sachen mussten bis zum 31. Mai 1995 (Ausschlussfrist) geltend gemacht werden. Nach § 5 AusglLeistG werden bewegliche Sachen (private Habe), die nicht in einen Einheitswert einbezogen sind und auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet worden sind, grundsätzlich an die früheren Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger zurückübertragen, wenn § 1 Abs. 4 AusglLeistG nicht anzuwenden ist (so genannte Unwürdigkeitsklausel). ...
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Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Kleinen Anfrage 6/7245 wurde die Landesregierung durch die fragestellende Abgeordnete nach den Ausnahmegenehmigungen für den Schulbesuch außerhalb des Schulbezirkes gefragt. Nach Einsicht in die Antwort der Landesregierung stellt sich der Umfang der Ausnahmegenehmigungen nach Auffassung der Fragestellerin doch größer dar als angenommen. Aus Sicht der Fragestellerin ist deshalb die Aufgliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten von besonderem Interesse.
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Vorbemerkung: Die Informationen für die Beantwortung beruhen auf zwei voneinander unabhängigen und unterschiedlichen Quellen: einer im MK geführten Datei für dessen Personal und einer Datenbank für die Landesbediensteten an öffentlichen Schulen (LSBW). Die unterschiedlichen Strukturen der Quellen ermöglichen auch keinen Vergleich von Informationen untereinander. Abweichungen sind - sofern notwendig - in der Beantwortung der einzelnen Fragen dargelegt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: ...
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Bildende Künstlerinnen und Künstler leisten einen substanziellen Beitrag zum weltweiten Ruf, den Berlin als Stadt und Standort der Kunst genießt. Ihre Leistungen aber bleiben in erheblichem Umfang bislang unbezahlt. Anfangend bei den kommunalen Galerien sollen künftig bei Ausstellungen in Einrichtungen des Landes Berlin und mit öffentlichen Mitteln finanzierten Ausstellungen an die beteiligten Künstlerinnen und Künstler Vergütungen gezahlt werden, um diese wenigstens annähernd angemessen für ihre erbrachten Leistungen zu honorieren.
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Ansprechpartner
Wolfgang Brauer (brauer@linksfraktion-berlin.de)
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 16. März 2011 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt das „Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung Restauratorin oder Restaurator im Land Sachsen-Anhalt“ beschlossen. Im § 8 des Gesetzes wird das Landesverwaltungsamt verpflichtet, eine Fachkommission zu bilden, die eine Restauratorenliste erstellen soll.
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Haushalt und Finanzen, Kultur, Medien
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