Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 14. Mai 2011 stellten sich zahlreiche Menschen aus Salzwedel und Umgebung einem von den „Freien Nationalisten Altmark West“ angemeldeten Aufmarsch durch die Stadt mit friedlichen Protesten entgegen. Dabei waren Betroffene und Augenzeugen geradezu schockiert über das aus ihrer Sicht unverhältnismäßig harte und nicht gerechtfertigte Vorgehen der Polizei gegen friedliche Gegendemonstrantinnen und -demonstranten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Vorbemerkung: Durch die Kleine Anfrage des Herrn Abgeordneten Hans-Jörg Krause wurden strafrechtlich relevante Sachverhalte bekannt, welche bis zur Anfrage nicht bekannt waren. Die Landesregierung ist entschlossen, alle strafrechtlich relevanten Sachverhalte in vollem Umfang aufzuklären, damit derartiges Handeln entsprechend strafrechtlich und ggf. disziplinarisch sanktioniert werden kann. Die erforderlichen umfangreichen Ermittlungen zu einigen Sachverhalten konnten bis zum Termin der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht abgeschlossen werden. Aus diesem Grund wird nach Abschluss der Ermittlungen voraussichtlich im September 2011 eine ergänzende Berichterstattung seitens der Landesregierung erfolgen.
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Innere Sicherheit, Rechtsextremismus
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Abweichende Feststellungen oder Qualifikationen zum Tatbestand durch Staatsanwaltschaften oder Gerichte werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt. Die Erhebung der statistischen Zahlen für den Tatzeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 erfolgte mit Stichtag 31. Januar 2011. 1. Wie viele Gewaltstraftaten und wie viele sonstige Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2010 registriert? In Sachsen-Anhalt sind im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ für das Jahr 2010 insgesamt 1 096 sonstige Straftaten und 80 Gewaltstraftaten registriert worden.
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Innere Sicherheit, Rechtsextremismus
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Abweichende Feststellungen oder Qualifikationen zum Tatbestand durch Staatsanwaltschaften oder Gerichte werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt. Die Erhebung der statistischen Zahlen für den Tatzeitraum 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2011 erfolgte mit Stichtag 30. Juni 2011. 1. Wie viele Gewaltstraftaten und wie viele sonstige Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt für das 1. Halbjahr 2011 registriert? In Sachsen-Anhalt sind im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ für das 1. Halbjahr 2011 insgesamt 462 sonstige Straftaten und 47 Gewaltstraftaten registriert worden.
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Innere Sicherheit, Rechtsextremismus
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Am 16. Juli fand in Gießen eine Demonstration neonazistischer Gruppen statt. Der breite Widerstand der Bevölkerung gegen diesen NPD-Umzug drückte sich durch vielfältigen Protest der Bündnisse "Gießen bleibt Nazifrei" und "Gießen bleibt bunt" u.a. durch zahlreiche genehmigte Kundgebungen, verteilt über das Stadtgebiet, aus. Während es den NPD-Demonstranten ermöglicht wurde, auch durch Wohngebiete zu ziehen, wird aus den Reihen der Gegendemonstranten heftige Kritik am Verhalten der Polizei geübt. So wird vom Bündnis "Gießen bleibt Nazifrei" von "Rechtsbrüchen in Form von Einschränkungen der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit" am Demonstrationstag berichtet. Zudem soll es zu Verweigerungen anwaltlicher Vertretung bei Ingewahrsamnahmen bei den Gegendemonstranten gekommen sein. Auch ist der Zugang zu den angemeldeten Kundgebungen in der Weststadt von der Polizei verwehrt worden.
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Innere Sicherheit, Rechtsextremismus
Ansprechpartner
Abg. Hermann Schaus (h.schaus@ltg.hessen.de)
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 14. Mai 2011 stellten sich zahlreiche Menschen aus Salzwedel und Umgebung einem von den „Freien Nationalisten Altmark West“ angemeldeten Aufmarsch durch die Stadt mit friedlichen Protesten entgegen. Die ursprünglich angemeldete Demonstrationsstrecke der Neonazis bot ein erhebliches Gefährdungspotenzial für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. 150 als überaus gewalttätig bekannte Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollten vom Bahnhof quer durch die Stadt geführt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern 1. Welche Route wurde den Nazis im Vorhinein genehmigt? Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord hat nach § 12 Abs. 3 Landesversammlungsgesetz mit dem Veranstalter Einzelheiten der Durchführung der Versammlung, insbesondere Maßnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, im Vorhinein erörtert. Im Rahmen dieser Erörterung (Kooperationsgespräch) am 9. Mai 2011 hat der Veranstalter seine ursprünglich angemeldete Aufzugsroute geändert und folgende Auskunft über die Route seiner Veranstaltung gegeben: Kreuzung Vor dem Lüchower Tor/Karl-Marx-Straße - Ernst-Thälmann-Straße - Goethestraße - Schillerstraße - Vor dem Neuperver Tor - Neuperverstraße - Südbockhorn - Jahnstraße - Karl-Marx-Straße - Kreuzung Karl-Marx-Straße/Vor dem Lüchower Tor.
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 14. Mai 2011 stellten sich zahlreiche Menschen aus Salzwedel und Umgebung einem von den „Freien Nationalisten Altmark West“ angemeldeten Aufmarsch durch die Stadt mit friedlichen Protesten entgegen. Dabei waren Betroffene und Augenzeugen geradezu schockiert über das für sie nicht nachvollziehbare Vorgehen bzw. Verhalten der Polizei während des Aufmarsches der Neonazis. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum wurde der Neonazi-Aufmarsch nicht sofort unterbunden, nachdem nationalsozialistische und Gewalt verherrlichende Parolen gerufen und ein Transparent mit verfassungsfeindlichem Inhalt gefunden wurde? Das Skandieren von rechtswidrigen Parolen ist von begleitenden Polizeibeamten am Aufzug nicht wahrgenommen worden. Zu Beginn des Aufzuges wurde ein Transparent festgestellt, bei dessen Inhalt der Verdacht der Volksverhetzung vorgelegen hat. Dieses Transparent wurde durch die Polizei beschlagnahmt und die Identitäten der Eigentümer festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Stendal prüft gegenwärtig, ob der Inhalt des Transparents strafrechtlich relevant ist. Die Auflösung einer Versammlung stellt das letzte Mittel des Verwaltungshandelns dar. Vor der Auflösung einer Versammlung
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Rechtsextreme Musik und Konzerte sind nach wie vor eine wichtige Anwerbe- und Propagandastrategie der extremen Rechten. Zudem dienen Konzertveranstaltungen dem Austausch und der finanziellen Konsolidierung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Landesregierung liegen Erkenntnisse über Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA von Rechtsextremisten vor. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Neonazis sind solche Rechtsextremisten, die sich in der von ihnen vertretenen Ideologie inhaltlich auf die Ideologie des Nationalsozialismus beziehen und sich insbesondere an den nationalsozialistischen Vorstellungen eines totalitären „Führerstaates“ auf rassistischer Grundlage orientieren. Eine Differenzierung, wie in der Fragestellung formuliert, ist aus Sicht der Landesregierung in Bezug auf rechtsextremistische Musikgruppen und Liedermacher bzw. in Bezug auf rechtsextremistische Ladengeschäfte, Versände und Labels nicht zielführend. Entscheidend ist die Einordnung als rechtsextremistisch. Die Abgrenzung erfolgt bei den Musikgruppen und Liedermachern anhand der verwendeten Liedtexte bzw. bei den Ladengeschäften, Versänden und Labels anhand des angebotenen Sortiments. Daher werden die Fragen 1 und 2 sowie 5 und 6 jeweils gemeinsam beantwortet.
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Auch im ersten Halbjahr 2011 haben wiederum zahlreiche rechtsextreme Skinheadkonzerte im Land Niedersachsen stattgefunden.
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Ansprechpartner
Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Auch in Niedersachsen wurden und werden Straftaten mit einem antisemitischen Hintergrund verübt.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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Auch in Niedersachsen wurden und werden Straftaten mit einem fremdenfeindlichen Hintergrund verübt.
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Matthias Gärtner (matthias.gaertner@lt.niedersachsen.de)
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