Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
-
Die Hochschulpolitik der CDU-geführten Senate hat die Hochschulen in eine erdrückende Krise geführt: Die strukturelle Unterfinanzierung wurde durch Kürzungen noch verschärft, die Gremien der demokratischen Selbstverwaltung wurden abgeschafft oder beschnitten, ein Hochschulrat mit umfassenden Kompetenzen von außen oktroyiert und durch Studiengebühren viele Menschen vom Studium abgehalten.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Dora Heyenn (dora.heyenn.ma1@linksfraktion-hamburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
-
Vorbemerkung des Fragestellenden: Dem Vernehmen nach will die Bundesregierung die Länder mit 1,5 Milliarden € bei der Schaffung neuer Studienplätze unterstützen, die wegen des Aussetzens der Wehrpflicht erforderlich werden können. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Bund und Länder gehen davon aus, dass je nach Inanspruchnahme der neuen Freiwilligendienste aufgrund der Aussetzung von Grundwehr- und Zivildienst mit 45.120 bis 59.520 zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfängern zu rechnen ist. Die Bundesregierung hat erklärt, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers des Bundes für diese zusätzlichen Studienanfängerinnen und Studienanfänger über die bereits für die zweite Programmphase hinaus eingeplanten Hochschulpaktmittel zwischen 517,953 bis 683,257 Millionen € zusätzlich bereitstellen zu wollen. Frage Nr. 1: An welche Konditionen ist die Bereitstellung dieser zusätzlichen Bundesmittel gebunden? Die Bundesmittel für die sich aus der Aussetzung von Wehr- und Zivildienst ergebenden zusätzlichen Studienanfänger und Studienanfängerinnen werden anhand der
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
-
Der Landtag wolle beschließen: Der Antrag der Fraktionen CDU und SPD ist um folgende Punkte zu ergänzen: 1. Wie bewertet die Landesregierung eine Förderung zur Erhöhung der Attraktivität von Elektrofahrzeugen vor dem Hintergrund des höheren Energieverbrauchs bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen (CO2-Bilanz)? 2. Wie bewertet die Landesregierung Chancen und Nutzen (bspw. Klimaeffekte) von E-Mobilität für Sachsen-Anhalt vor dem Hintergrund des aktuellen und zukünftig angedachten Strommixes der Bundesregierung? 3. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung die Energie- und Klimabilanz des heutigen Mobilitätsverhaltens in einer vollständig auf Elektromobilität umgestellten Gesellschaft dar? Welche Auswirkungen hat die Umstellung auf die Primärenergieerzeugung und -verteilung? 4. Inwieweit sieht die Landesregierung Grenzen für den Einsatz der Elektromobilität im Gütertransport?
Themenbereiche
Umweltpolitik, Verkehr, Wissenschaft
Antrag und weitere Dokumente
-
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in den Ausschüssen für Wissenschaft und Wirtschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Umwelt zu bewerten, über das weitere Verfahren regelmäßig zu berichten sowie gegebenenfalls von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschlagene Änderungen zu erläutern. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für folgende Änderungen des Gesetzes einzusetzen: - Die Zielstellung wird auf 45 % Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien angehoben. - Die Einspeisevergütung für Windenergieanlagen an Land sollte nicht gekürzt und die für off-shore-Anlagen sollte nicht erhöht werden. Der Systemdienstleistungsbonus sollte beibehalten werden. - Die Biogasförderung ist auf regional angepasste Anlagen zu orientieren. - Ermäßigungen der EEG-Umlage für energieintensive Industrien sind nicht weiter auszubauen und mit verpflichtenden Effizienzsteigerungsmaßnahmen beim Stromverbrauch zu verbinden.
Themenbereiche
Energie, Umweltpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft
Antrag und weitere Dokumente
-
Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, die genannten Drucksachen in folgender Fassung anzunehmen: „Die Bundesregierung hat am 30. Mai 2011 umfangreiche Eckpunkte zur Energiewende in Deutschland vorgelegt. Bestandteil dieses Beschlusses ist das so genannte Atomgesetz, das einen beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022 vorsieht. Darüber hinaus sollen regenerative Energien gefördert werden. Weitere Bestandteile der Gesetzesinitiative sind die energetische Gebäudesanierung, Forschung und Entwicklung bei Speichermedien und der rasche Ausbau der Energienetze. Bereits jetzt wird ein Teil der abgeschalteten Kernkraftwerke nicht mehr angefahren. Der Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt die Initiativen der Bundesregierung zur Energiewende. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist damit Realität. Eine Grundgesetzänderung ist aus diesen Gründen abzulehnen.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 5 : 0
Themenbereiche
Energie, Umweltpolitik, Wissenschaft
Antrag und weitere Dokumente
-
Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Koalitionsvertrag führen die Koalitionspartner aus, in Kooperation mit heimischen Solarfirmen und Forschungseinrichtungen Modellprojekte anzustreben, mit welchen die Installation von Photovoltaikanlagen im privaten Sektor sowie bei öffentlichen Gebäuden einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leistet (siehe S. 30 Koalitionsvertrag). Weiterhin führen die Koalitionspartner aus, dass die Bestimmungen der Landesbauordnung sowie die Verfahrensabläufe bei den genehmigungsfreien Vorhaben in Hinblick auf Rechtssicherheit, Klarheit, Bürgerfreundlichkeit und Kosten für Bauherrn sowie einer kostengünstigen Aufgabenwahrnehmung zu evaluieren sind (siehe S. 53 Koalitionsvertrag). In Sachsen-Anhalt regelt § 60 Abs. 1, Nr. 2 BauO LSA die Verfahrensfreiheit für Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung. Hierbei handelt es sich um die gleichlautende Regelung des § 61 Abs. 1, Nr. 2 der Musterbauordnung. Der Freistaat Bayern hat im Zuge der Novellierung seiner Bauordnung, Energiegewinnungsanlagen Photovoltaikanlagen entkoppelt von dem Tatbestandsmerkmal technische Gebäudeausrüstung. Da Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung dem Gebäude dienen müssen, dem sie baulich und/oder funktional zugeordnet sind, wird durch die Aufführung der Energiegewinnungsanlagen unter einer gesonderten Nummer klargestellt, dass der durch diese Anlagen gewonnene Strom nicht ausschließlich für den Eigenbedarf verwendet werden muss, sondern auch in das Netz eingespeist werden darf.
Themenbereiche
Energie, Forschung, Wirtschaft, Wissenschaft
Antrag und weitere Dokumente
-
Image
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Verkehr, Wissenschaft
Ansprechpartner
Axel Henschke, Peer Jürgens, Kornelia Wehlan, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
-
Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 5/3091, Frage 3 verweist die Landesregierung darauf, dass Aussagen über Senkungen der Erdoberfläche infolge der Erdgasförderung in der Altmark erst getroffen werden können, sobald die entsprechenden Daten im Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) vorliegen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Kann inzwischen davon ausgegangen werden, dass im LAGB die erforderlichen Daten vorliegen? Ja, davon kann ausgegangen werden. Frage 2: Wenn ja, welche Aussagen können Bezug nehmend auf die Frage 3 der o. g. Drucksache getroffen werden?
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
-
1. Wie viele Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind in welchen öffentlichen Einrichtungen (Landesverwaltung und nachgelagerte Behörden, landeseigene Betriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Universitäten und Hochschulen, Schulen, Kindertagesstätten, kommunale Einrichtungen, Strafvollzug, Polizei, Gerichte, Feuerwehr, Jobcenter und Argen) eingesetzt? Zum besseren Verständnis sind die Angaben zu dieser Frage in der anliegenden Tabelle - unterteilt nach unmittelbarer und mittelbarer Landesverwaltung - dargestellt. Die Darstellung der mittelbaren Landesverwaltung beruht auf den von den Kommunen und Zweckverbänden sowie der Kunsthochschule Halle auf freiwilliger Basis übermittelten Daten. Insofern werden diese, soweit sie hier vorliegen, im Rahmen der anliegenden Tabelle vorgelegt. 2. Seit wann und mit welcher Verweildauer sind die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter dort beschäftigt?
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Sozialpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft
Antrag und weitere Dokumente
-
Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke in der Bundesrepublik wieder aufzuheben, sieht aber Potenziale, die bis 2022 geplanten Laufzeiten zu verkürzen. 2. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, diesen Beschluss unverzüglich und unumkehrbar umzusetzen und den Ausstieg aus der Atomenergie im Grundgesetz zu verankern. 3. Der Landtag stellt fest, dass in Sachsen-Anhalt auch mit dem Atomausstieg die Erweiterung der Erzeugungskapazitäten von Kohlekraftwerken unnötig ist. 4. Der Landtag erwartet, dass die Energiewende sozialverträglich gestaltet wird. 5. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Atomausstieg für den Umstieg auf eine soziale, ökologische und demokratische Energiepolitik zu nutzen mittels folgender Maßnahmen:
Themenbereiche
Energie, Forschung, Technologie, Umweltpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.