Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag von Sachsen-Anhalt bekennt sich zu dem Ziel, so schnell wie möglich flächendeckend in Sachsen-Anhalt schnelle Internetverbindungen vorzuhalten. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis Ende des Jahres 2011 die im Jahr 2009 beschlossene Breitbandstrategie zu evaluieren und dabei die Erfahrungen von 2009 bis 2011 einfließen zu lassen. 3. Anhand dieser Evaluation soll die Landesregierung eine neue Strategie für flächendeckend schnelle Internetverbindungen in Sachsen-Anhalt vorlegen, welche neben Breitband auch andere Übertragungstechnologien, wie Fiberoptik und Funkübertragung, umfasst. 4. Insbesondere soll sich die Landesregierung positionieren, wie sie die Priorisierung von Datenpaketen auf deren politische Folgen einschätzt. 5. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft darzulegen, welche Gründe sie für Verzögerungen bei der Umsetzung der Breitbandstrategie bisher sieht. Begründung Im Interview mit der Magdeburger Volksstimme legte Staatsminister Rainer Robra dar, dass sich die Landesregierung dafür ausspricht, nun bis Ende 2012 in Sachsen- Anhalt flächendeckend 2 Mbit/s Bandbreite anbieten zu können. Dem steht die aktuelle Entwicklung, die der (N)Onliner-Atlas beschreibt, und die aktuelle so genannte „Breitband-Strategie“ entgegen.
Themenbereiche
Bildung, Familienpolitik, Forschung, Kommunalpolitik, Medien, Regionalpolitik, Sozialpolitik, Technologie
Antrag und weitere Dokumente
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1. Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung mit der Neufassung des Corporate Governance Kodex am 21. September 2010 wichtige Standards und Anpassungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie des Public Corporate Kodex des Bundes aufgenommen hat und damit Voraussetzungen für die Erhöhung von Transparenz und Offenheit bei Beteiligungen des Landes an Unternehmen in privater Rechtsform geschaffen hat.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Christian Görke, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Hohe Umlageverpflichtungen und eine häufig negative Entwicklung der eigenen Einnahmen hatten zahlreiche Kommunen in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr zu bewältigen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern 1. In welchen Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts war im Jahr 2010 die Summe der Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) niedriger als die zu leistenden Umlagezahlungen? 2. Wie hoch waren die einzelnen Umlagezahlungen (Kreisumlage, etc.) der von der in Frage 1 beschriebenen Problematik betroffenen Städte und Gemeinden? Die Antworten zu Frage 1 und 2 wurden in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst: Kommunen, deren Einnahmen aus Steuern und Zuweisungen nach dem FAG im Jahr 2010 niedriger waren als die zu leistenden Umlagezahlungen:
Themenbereiche
Kommunalpolitik, Regionalpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Die Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: 1. Nummer 24 erhält folgende Fassung: "24. § 78 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: 'Die Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel öffentlich, es sei denn dass auf Antrag eines Drittels der Ausschussmitglieder aus wichtigem Grund, insbesondere zur Wahrung von Grund- und Persönlichkeitsrechten Dritter, die Öffentlichkeit mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ausgeschlossenen wird.' b) Absatz 3 a wird aufgehoben."
Themenbereiche
Ansprechpartner
André Blechschmidt (blechschmidt@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen- Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld (GemNeuglG ABI). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Einheitsgemeinden Zerbst/Anhalt, Aken (Elbe), Osternienburger Land, Köthen/Anhalt, Stadt Südliches Anhalt, Raguhn-Jeßnitz, Zörbig, Sandersdorf- Brehna, Bitterfeld-Wolfen und Muldestausee. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen- Anhalt betreffend den Landkreis Altmarkkreis Salzwedel (GemNeuglG SAW). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf sowie die Einheitsgemeinden Hansestadt Salzwedel, Arendsee (Altmark), Kalbe (Milde), Klötze und Hansestadt Gardelegen. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Börde (GemNeuglG BK). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Börde die Verbandsgemeinden Flechtlingen, Elbe-Heide, Obere Aller und Westliche Börde sowie die Einheitsgemeinden Oebisfelde-Weferlingen, Haldensleben, Niedere Börde, Wolmirstedt, Barleben, Hohe Börde, Wanzleben-Börde, Oschersleben (Börde) und Sülzetal. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Burgenlandkreis (GemNeuglG BLK). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Burgenlandkreis die Verbandsgemeinden An der Finne, Unstruttal, Wethautal und Doyßiger- Zeitzer-Forst sowie die Einheitsgemeinden Naumburg, Weißenfels, Lützen, Zeitz, Stadt Teuchern, Elsteraue und Hohenmölsen. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Harz (GemNeuglG HZ). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Harz die Verbandsgemeinde Vorharz sowie die Einheitsgemeinden Osterwieck, Huy, Nordharz, Halberstadt, Ilsenburg, Wernigerode, Blankenburg, Quedlinburg, Thale, Oberharz am Brocken, Harzgerode, Ballenstedt und Falkenstein. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Jerichower Land (GemNeuglG JL). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Jerichower Land die Einheitsgemeinden Jerichow, Elbe-Parey, Genthin, Burg, Möser, Biederitz, Gommern und Stadt Möckern. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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