Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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In Hamburg laufen demnächst die Konzessionsvertrage für die Strom-, Gas- und Fernwärmenetze aus. Das ist der erste Schritt auf dem Weg zur Neukonzessionierung beziehungsweise Rekommunalisierung. Dem „Hamburger Abendblatt“ – HA vom 30.10.2010 – zufolge ist das Unternehmen Vattenfall der Ansicht, dass der Konzern die „wettbewerbsrelevanten Daten“ erst herausgeben muss, wenn die Bürgerschaft die Konzession ausschreibt.
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Dora Heyenn (volker.honold@linksfraktion.hamburg.de)
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Am späten Abend des 13. Juli 2011 gab es einen Stromausfall, von dem in Hannover und den umliegenden Gemeinden fast 600 000 Menschen betroffen waren. Hauptauslöser des Blackouts soll ein Defekt bei der Einspeisung des Stroms in das regionale Netz rund um Hannover gewesen sein. Offenbar war in einer Umspannstation am Kraftwerk Mehrum im Kreis Peine ein sogenannter Netzkuppler ausgefallen, und auch in dem Kraftwerk in Stöcken, Hannover, war es zeitgleich zu einem Ausfall gekommen. Besorgniserregend dabei war auch, dass viele kleinere Pflegeeinrichtungen nicht über die notwendigen Notstromkapazitäten verfügen, sodass wichtige lebenserhaltende Systeme im Batteriebetrieb liefen, oder von der Feuerwehr mit Strom versorgt werden mussten.
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Dr. Johanna Scheringer-Wright (johanna.scheringer-wright@lt.niedersachsen.de)
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Unmittelbar neben der Überführung der Autobahn A 2 von Olvenstedt nach Ebendorf wird offensichtlich eine Biogasanlage errichtet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Die Verbrennungsmotorenanlage für den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,81 Megawatt einschließlich Biogasanlage am Standort wurde mit Bescheid vom 13. August 2010 vom Landesverwaltungsamt nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) genehmigt. 1. Wer ist der Investor dieser Anlagen und um welche Investitionssumme handelt es sich? Investor der Biogasanlage mit Verbrennungsmotorenanlage zum Einsatz von Biogas mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,816 Megawatt ist die Firma ABO Wind AG Unter den Eichen 7 65195 Wiesbaden. Die Investitionssumme beträgt 6.626.515 €.
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Agrarpolitik, ländliche Räume, Energie, Umweltpolitik
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1. Die Landesregierung wird aufgefordert, das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in den Ausschüssen für Wissenschaft und Wirtschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Umwelt zu bewerten, über das weitere Verfahren regelmäßig zu berichten sowie gegebenenfalls von Seiten des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschlagene Änderungen zu erläutern. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat für folgende Änderungen des Gesetzes einzusetzen: - Die Zielstellung wird auf 45 % Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien angehoben. - Die Einspeisevergütung für Windenergieanlagen an Land sollte nicht gekürzt und die für off-shore-Anlagen sollte nicht erhöht werden. Der Systemdienstleistungsbonus sollte beibehalten werden. - Die Biogasförderung ist auf regional angepasste Anlagen zu orientieren. - Ermäßigungen der EEG-Umlage für energieintensive Industrien sind nicht weiter auszubauen und mit verpflichtenden Effizienzsteigerungsmaßnahmen beim Stromverbrauch zu verbinden.
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Energie, Umweltpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft
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Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, die genannten Drucksachen in folgender Fassung anzunehmen: „Die Bundesregierung hat am 30. Mai 2011 umfangreiche Eckpunkte zur Energiewende in Deutschland vorgelegt. Bestandteil dieses Beschlusses ist das so genannte Atomgesetz, das einen beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahr 2022 vorsieht. Darüber hinaus sollen regenerative Energien gefördert werden. Weitere Bestandteile der Gesetzesinitiative sind die energetische Gebäudesanierung, Forschung und Entwicklung bei Speichermedien und der rasche Ausbau der Energienetze. Bereits jetzt wird ein Teil der abgeschalteten Kernkraftwerke nicht mehr angefahren. Der Landtag von Sachsen-Anhalt begrüßt die Initiativen der Bundesregierung zur Energiewende. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist damit Realität. Eine Grundgesetzänderung ist aus diesen Gründen abzulehnen.“ Abstimmungsergebnis: 7 : 5 : 0
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Energie, Umweltpolitik, Wissenschaft
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Koalitionsvertrag führen die Koalitionspartner aus, in Kooperation mit heimischen Solarfirmen und Forschungseinrichtungen Modellprojekte anzustreben, mit welchen die Installation von Photovoltaikanlagen im privaten Sektor sowie bei öffentlichen Gebäuden einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leistet (siehe S. 30 Koalitionsvertrag). Weiterhin führen die Koalitionspartner aus, dass die Bestimmungen der Landesbauordnung sowie die Verfahrensabläufe bei den genehmigungsfreien Vorhaben in Hinblick auf Rechtssicherheit, Klarheit, Bürgerfreundlichkeit und Kosten für Bauherrn sowie einer kostengünstigen Aufgabenwahrnehmung zu evaluieren sind (siehe S. 53 Koalitionsvertrag). In Sachsen-Anhalt regelt § 60 Abs. 1, Nr. 2 BauO LSA die Verfahrensfreiheit für Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung. Hierbei handelt es sich um die gleichlautende Regelung des § 61 Abs. 1, Nr. 2 der Musterbauordnung. Der Freistaat Bayern hat im Zuge der Novellierung seiner Bauordnung, Energiegewinnungsanlagen Photovoltaikanlagen entkoppelt von dem Tatbestandsmerkmal technische Gebäudeausrüstung. Da Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung dem Gebäude dienen müssen, dem sie baulich und/oder funktional zugeordnet sind, wird durch die Aufführung der Energiegewinnungsanlagen unter einer gesonderten Nummer klargestellt, dass der durch diese Anlagen gewonnene Strom nicht ausschließlich für den Eigenbedarf verwendet werden muss, sondern auch in das Netz eingespeist werden darf.
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Energie, Forschung, Wirtschaft, Wissenschaft
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Das von der Bundesregierung nun vorgelegte Konzept zum Ausstieg aus der Atomenergie ist praktisch keine Verbesserung im Vergleich zum sogenannten Atomkonsens der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2000 und trägt damit der Schwere des Atomunfalls in Japan nicht ausreichend Rechnung.
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Dr. Johanna Scheringer-Wright (johanna.scheringer-wright@lt.niedersachsen.de)
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Das Atomzeitalter in Deutschland nähert sich seinem Ende. Wichtige Vorentscheidungen sind endlich gefallen. Weit über den möglich gewordenen Atomausstieg hinaus geht es aber jetzt um die verantwortungsbewusste Gestaltung eines neuen erneuerbaren Energiezeitalters. Eine zukunftsfähige Energieversorgung muss vor allem CO2-Emissionen radikal vermeiden, versorgungssicher, sozial verträglich und ökologisch nachhaltig sein.
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Thomas Domres, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke in der Bundesrepublik wieder aufzuheben, sieht aber Potenziale, die bis 2022 geplanten Laufzeiten zu verkürzen. 2. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, diesen Beschluss unverzüglich und unumkehrbar umzusetzen und den Ausstieg aus der Atomenergie im Grundgesetz zu verankern. 3. Der Landtag stellt fest, dass in Sachsen-Anhalt auch mit dem Atomausstieg die Erweiterung der Erzeugungskapazitäten von Kohlekraftwerken unnötig ist. 4. Der Landtag erwartet, dass die Energiewende sozialverträglich gestaltet wird. 5. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Atomausstieg für den Umstieg auf eine soziale, ökologische und demokratische Energiepolitik zu nutzen mittels folgender Maßnahmen:
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Energie, Forschung, Technologie, Umweltpolitik, Wirtschaft, Wissenschaft
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Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. sich im Bund dafür einzusetzen, dass das Anbringen von Photovoltaik- Anlagen an Lärmschutzwänden an Fernverkehrswegen gefördert wird; 2. dem Landtag zu berichten, welche rechtlichen Probleme bei der Planung, beim Rechtsstatus und bei der Errichtung von Photovoltaik- Anlagen an Lärmschutzwänden noch zu klären sind und wie sich die Landesregierung für deren Lösung einsetzt; es soll auch berichtet werden, welche Standorte entlang der Fernstraßen und Bahnstrecken in Thüringen für geeignete Modellprojekte infrage kommen; 3. das Interesse der Wirtschaft für den Bau und die Betreibung von Photovoltaik-Anlagen an Lärmschutzwänden zu erkunden und hierzu Vorschläge für konkrete Projekte zu machen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob ein besserer Lärmschutz durch die Aufstockung der Lärmschutzwände mit Photovoltaik-Anlagen und eine Mitfinanzierung der Lärmschutzmaßnahmen durch die Erträge der Anlagen erreicht werden können.
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Ansprechpartner
Manfred Hellmann (hellmann@die-linke-thl.de)
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Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.