Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Senat beabsichtigt, über die Beteiligungsholding HGV 25,1 Prozent der Anteile am Hamburger Gas- und Stromnetz sowie dem Hamburger Fernwärmenetz zu übernehmen.
Themenbereiche
Regionalpolitik, Umweltpolitik
Ansprechpartner
Dora Heyenn (dora.heyenn@linksfraktion-hamburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Raumordnung ist infolge der Föderalismusreform der konkurrierenden Gesetzgebung zugeordnet. Der Bund hat mit dem Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 [BGBl. I S. 2986, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)] von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht. Die Länder können abweichende Regelungen treffen.
Themenbereiche
Justiz- und Rechtspolitik, Regionalpolitik
Ansprechpartner
MdL Regine Lück (r.lueck@dielinke.landtag-mv.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. über den Stand der Vorbereitungen zur Sicherung der Fernwasserversorgung ab 2013 zu berichten und dabei auf folgende Sachverhalte einzugehen: - inwieweit sich, rückblickend auf einen Zeitraum von acht Jahren seit Gründung der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW), die Erwartungen der Landesregierung an die Optimierung des Gesamtsystems der Fernwasserversorgung erfüllt haben; - auf welche Weise sie als Vertreterin des Landes in der TFW Einfluss auf die Neugestaltung der Fernwasserpreise ab 2013 nimmt; - wie sie die Auswirkungen auf den Landeshaushalt in Bezug auf Aufwandsentschädigungen und Investitionszuschüsse an die TFW sowie die Zuführung zum Sondervermögen "Verbesserung wasserwirtschaftliche Strukturen" prognostiziert; - welchen Stand der Lückenschluss im Ostthüringer Fernwasserleitungsnetz zur Anbindung an die Talsperre Leibis/Lichte erreicht hat, welche Investitionen diesbezüglich noch ausstehen und wann mit dem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen ist; - wie sich die aktuellen Planungen zur künftigen Nutzung des Talsperrensystems Weida-Zeulenroda-Lössau nach dessen Herausnahme aus der Trinkwasserversorgung darstellen;
Themenbereiche
Regionalpolitik, Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Frank Kuschel (kuschel@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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1. Der Landtag erkennt einen Regelungsbedarf im Bereich der Rundfunkgebührenerhebung für Lauben in Kleingärten, da hier eine Ungleichbehandlung zwischen west- und ostdeutschen Laubenbesitzern möglich ist. Durch den Bezug auf das bundesdeutsche Kleingartengesetz, dass Häuschen in den Kleingärten nur bis zu 24 Quadratmeter groß sein dürfen, können größere Bauten durch die Rundfunkanstalten und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) als gebührenpflichtig eingestuft werden. Da in der ehemaligen DDR Gartenlauben größer als 24 Quadratmeter sein durften, würden durch diese Regelungsvariante insbesondere ostdeutsche Gartenbesitzerinnen und -besitzer belastet.
Themenbereiche
Medien, Ostdeutschland, Regionalpolitik, Umweltpolitik
Ansprechpartner
André Blechschmidt (blechschmidt@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die Beschlussempfehlung erhält folgende Fassung: "Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: 1. Nummer 2 erhält folgende Fassung: '2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: >(1) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind die Beamten und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und die aufgrund anderer Rechtsverhältnisse in der Dienststelle Tätigen. Beschäftigter ist auch, wer in der Dienststelle weisungsgebunden beschäftigt wird, selbst wenn sein Arbeits- oder Dienstverhältnis zu einem fremden Arbeitgeber oder Dienstherrn besteht. Für die Staatsanwälte gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Bestimmungen des Landesrichtergesetzes. Im Übrigen sind Richter und Staatsanwälte Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie in einer der in § 1 genannten Einrichtungen ausschließlich zur Wahrnehmung einer nicht richterlichen oder nichtstaatsanwaltlichen Tätigkeit beschäftigt sind.< b) Absatz 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: >Als Arbeitnehmer gelten auch Beschäftigte, die sich in einer beruflichen Ausbildung oder in einem Studium nach § 42 oder § 51 ThürHG befinden.<'
Themenbereiche
Ansprechpartner
Ina Leukefeld (leukefeld@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Artikel 1 der Beschlussempfehlung wird wie folgt geändert: 1. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 erhält folgende Fassung: "(3) Die neu gebildete Gemeinde führt den vorläufigen Namen 'Südeichsfeld'. Die endgültige Entscheidung über den Gemeindenamen trifft der neu zu wählende Gemeinderat innerhalb von sechs Monaten nach seiner konstituierenden Sitzung." b) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: "Rechtsnachfolger der Verwaltungsgemeinschaft 'Hildebrandshausen/ Lengenfeld unterm Stein' sind die Gemeinden Südeichsfeld und Rodeberg; zwischen den Gemeinden erfolgt eine Auseinandersetzung, die rechtsaufsichtlich zu genehmigen ist."
Themenbereiche
Kommunalpolitik, Regionalpolitik
Ansprechpartner
Frank Kuschel (kuschel@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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"1. Nummer 1 erhält folgende Fassung: '1. § 5 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden ein Komma und das Wort ›Offenlegungspflichten‹ ergänzt. b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: ›(3) Minister und Staatssekretäre dürfen nach dem Ausscheiden aus dem Amt für die Dauer von fünf Jahren keiner Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachgehen, insbesondere für private Erwerbsgesellschaften oder in Beraterfunktion, die mit der ausgeübten dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang steht. Der Landtag kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder Ausnahmen beschließen, wenn kein sachlicher oder personeller Zusammenhang dieser beabsichtigten Tätigkeit mit dem bisher ausgeübten Regierungsamt besteht und eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen auszuschließen ist.‹
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Regionalpolitik
Ansprechpartner
Martina Renner (renner@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der BLB hat im Jahr 2009 auch vor dem Hintergrund einer Empfehlung des Landesrechnungshofes eine europaweite Ausschreibung des landesweit gebündelten Strombezugs durchgeführt. Eine der wesentlichen Kriterien der Ausschreibung war dabei, dass mindestens 50 Prozent der zu liefernden Gesamtmenge aus erneuerbaren Energiequellen stammen sollte und dass die Herkunft und Lieferfähigkeit nachgewiesen und zertifiziert werden muss. Aktuell liegt der Stromanteil aus erneuerbaren Energien mit 73 Prozent über den geforderten Anteil von 50 Prozent.
Themenbereiche
Ansprechpartner
Thomas Domres, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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In Brandenburg nehmen derzeit verschiedene Zukunftsdiskurse Fahrt auf – teils durch die beginnenden Leitbild-Debatten in politischen Parteien, teils inspiriert durch Aktivitäten der Landesregierung wie etwa zur Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie, zur Weiterentwicklung der wirtschaftspolitischen Strategie, teils durch Debatten in den Medien des Landes über Vergangenheit und Zukunft des „Brandenburger Weges“, über das Grundverständnis dieses Entwicklungspfades, über Erfahrungen und Schlussfolgerungen bei der Bearbeitung sozialer Fragen im Land.
Themenbereiche
Ostdeutschland, Regionalpolitik
Ansprechpartner
Kerstin Kaiser, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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"Die Landesregierung wird gebeten, - auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass es bei der von der Bundesregierung geplanten Reform des landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems nicht zu einer Verschlechterung der Absicherung bzw. zu höheren Beitragsbelastungen kommt; es darf auch zu keiner strukturell bedingten Schlechterstellung der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe kommen; der Bund soll sich auch künftig analog der gesetzlichen Sozialversicherung an den Lasten der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beteiligen; - sich dafür einzusetzen, dass die Zusammensetzung der Vertreterversammlung ausreichende Interessensvertretung der Thüringer Versicherten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung garantiert, wobei eine Drittel-Parität (ein Drittel Unternehmer, ein Drittel Arbeitnehmer, ein Drittel Unternehmer ohne Angestellte) angestrebt wird; dabei ist auf eine territoriale Ausgewogenheit, unabhängig von der Zahl der Betriebe, zu achten; - sich dafür einzusetzen, dass die Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung bis mindestens 2015 in der bisherigen Höhe weiterhin jährlich verbindlich zugesagt werden."
Themenbereiche
Agrarpolitik, ländliche Räume, Arbeitsmarkt, Regionalpolitik, Sozialpolitik
Ansprechpartner
Ina Leukefeld (leukefeld@die-linke-thl.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.