Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Fälle der Täter-Opfer-Beratung bzw. Maßnahmen zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung gab es in den Jahren 2009 bis heute? Bitte nach Jahren sowie dem Sozialen Dienst und den Trägern der freien Straffälligenhilfe aufschlüsseln. In den Jahren 2009 bis 2010 (aktuelles statistisches Zahlenmaterial liegt nur bis zum 31. Oktober 2010 vor) gab es aufgeschlüsselt nach Sozialem Dienst und Trägern der freien Straffälligenhilfe folgende Fälle der Täter-Opfer-Beratung:
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Gleichstellung, Justiz- und Rechtspolitik
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Koalitionspartner schrieben in ihrer Koalitionsvereinbarung fest, dass eine räumliche und inhaltliche Entwicklung des Projekts „Schülergremien“ angestrebt wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele „Schülerrichterinnen und -richter“ wurden seit Beginn des Projektes in Sachsen-Anhalt ausgebildet? Bitte nach Geschlecht und Alter unterteilen. Das Ministerium der Justiz hat im Jahr 2007 mit der Einrichtung von Schülergremien im Land Sachsen-Anhalt begonnen. Das Projekt Schülergremium verfolgt das Ziel, mit einer Ahndung geringfügiger Delikte Jugendlicher durch ein aus Gleichaltrigen bestehendes Gremium weitere Straftaten des betreffenden Jugendlichen auch in der Zukunft zu verhindern. Die Mitglieder des Gremiums werden bewusst nicht als „Schülerrichter“ bezeichnet, da ihnen keine richterlichen Aufgaben übertragen sind und sie insbesondere nicht über die Schuldfrage zu entscheiden haben. Der Begriff „Schülerrichter“ resultiert aus der Tatsache, dass es sich um Jugendliche (i. d. R. zwischen 14 und 17 Jahren) handelt, die aufgrund ihres Alters vorwiegend noch Schulen besuchen (auch berufsbezogene Schulen).
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Gleichstellung, Justiz- und Rechtspolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Gegenüber wie vielen Personen wurde seit dem Jahr 2005 bis heute Jugendarrest vollzogen? Bitte differenziert nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln? Die Vollstreckung der Jugendarreste von 2005 bis heute stellt sich wie folgt dar:
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Gleichstellung, Justiz- und Rechtspolitik
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie häufig wurde seit 2009 bis heute Untersuchungshaft bei Erwachsenen verhängt a) U-Haftrate pro 100.000 Einwohner, b) U-Haftanteil (in %)? Bitte getrennt nach Jahren auflisten.
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Gleichstellung, Justiz- und Rechtspolitik
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Verfahren waren seit 2005 beim Oberlandesgericht Naumburg anhängig? Bitte nach Senaten und Jahresscheiben differenziert darstellen. Die veröffentlichten Geschäftsstatistiken (für die Jahre 2005 bis 2009: Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Rechtspflege; für die Jahre 2010 bis 1. Halbjahr 2011: Auswertungen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt) beziehen sich auf die wesentlichen Verfahrensarten beim Oberlandesgericht. Vergleichbare Angaben auf Senatsebene liegen mir nicht vor.
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Gleichstellung, Justiz- und Rechtspolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Der Senat wird aufgefordert, umgehend eine Bundesratsinitiative zu initiieren, mit dem Ziel, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einer grundlegenden Novellierung zu unterziehen. Das Ziel der Novellierung muss sein, niedrigschwellige Zugänge für Benachteiligte zu bieten sowie Verbänden und Interessensvertreterinnen und -vertretern ein durchsetzungsfähiges Eingreifen gegen Diskriminierung zu ermöglichen.
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Ansprechpartner
Cansu Özdemir (cansu.oezdemir@linksfraktion-hamburg.de)
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Die Landesregierung wird im Sinne der Notwendigkeit einer Umkehr in der Arbeitsmarktpolitik und der Reform der Arbeitsmarktinstrumente, die nicht auf Billigmaßnahmen, Vermittlung in Niedriglohn und prekäre Beschäftigung setzt, sondern nachhaltig die Beschäftigungschancen von Erwerbslosen erhöht, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen nachhaltig stärkt und ihre Integration in gute Arbeit fördert, aufgefordert,
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Gleichstellung, Sozialpolitik, Wirtschaft
Ansprechpartner
Ina Leukefeld (leukefeld@die-linke-thl.de)
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Sind der Landesregierung Vorgaben bekannt, unter welchen Voraussetzungen die Staatsanwaltschaften des Landes vom Vorliegen der Einstellungsreife strafrechtlicher Ermittlungsverfahren ausgehen? Wenn ja, wie lauten diese Vorgaben? Die zentrale Vorschrift über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist § 170 der Strafprozessordnung (StPO). Bieten danach die Ermittlungen keinen Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so stellt die Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO das Verfahren ein. Die Einstellung ist ohne Verzögerung zu verfügen; sie darf nicht in der Schwebe gehalten werden (Meyer- Goßner, StPO, 53. Auflage, § 170, RdNr. 6). Die Beantwortung der Frage, ob genügender Anlass (hinreichender Tatverdacht) im Sinne des § 170 Abs. 1 StPO besteht, setzt eine auf der Grundlage der geführten Ermittlungen anzustellende Prognose des entscheidenden Staatsanwalts darüber voraus, ob er am Ende einer Hauptverhandlung wahrscheinlich zu einem Antrag auf Verurteilung gelangen würde (Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 53. Auflage, § 170, RdNr. 2). Vorgaben abstrakter Art, wann ein staatsanwaltschaftlicher Dezernent von einem hinreichenden Tatverdacht bzw. vom Fehlen eines solchen auszugehen hat, würden die individuelle und eigenverantwortliche Entscheidung des Dezernenten allzu sehr einengen und der Vielgestaltigkeit der unter strafrechtlichen Aspekten zu prüfenden Sachverhalte kaum gerecht werden können. Solche Vorgaben sind der Landesregierung daher nicht bekannt.
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Gleichstellung, Justiz- und Rechtspolitik
Antrag und weitere Dokumente
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1. Der Landtag von Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat und auf der Bundesebene zeitnah aktiv zu werden, um eine Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zu realisieren. Dabei sollen insbesondere folgende Schwerpunkte und Zielrichtungen Berücksichtigung finden: a) Gewährleistung der Chancen- und insbesondere der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern, indem die Betriebe/Unternehmen verpflichtet werden, entsprechende Gleichstellungsprogramme sowie andere Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. b) Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen mit überprüfbaren Zeit- und Zielvorgaben sowie Einführung einer gesetzlich festgeschriebenen 40 % Frauen- Quote für alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen. c) Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in Führungsgremien der Wirtschaft und der Wissenschaft. d) Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit für Frauen und für Männer durch Schaffung familiengerechter Arbeitsbedingungen. e) Schaffung von Voraussetzungen, die eine nötige Transparenz aller getroffenen Maßnahmen mittels unbürokratischer Kontrollen gewährleisten, wie z. B. durch Betriebsräte oder betriebliche Gleichstellungsbeauftragte. 2. Der Landtag von Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, in den Ausschüssen für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Wissenschaft und Wirtschaft zeitnah über beabsichtigte und getroffene Maßnahmen und Aktivitäten Bericht zu erstatten. 3. Darüber hinaus wird die Landesregierung beauftragt, bis zum Ende des IV. Quartals ein Konzept vorzulegen, wie die Repräsentanz von Frauen in den Führungspositionen der Landesverwaltung umgesetzt wird.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Frauen, Gleichstellung
Antrag und weitere Dokumente
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Der Senat wird aufgefordert, 1. für die 20. Wahlperiode den lntegrationsbeirat unverzüglich wieder einzurichten und dabei gewählte Vertreter/-innen der Migrantenorganisationen sowie Vertreter/-innen aller gesellschaftlichen Bereiche zu berücksichtigen; 2. die Stelle eines/einer Integrations beziehungsweise Partizipationsbeauftragten beim Senat zu schaffen; 3. dem lntegrationsbeirat ein Anhörungs-, Vorschlags- und Mitwirkungsrecht einzuräumen; 4. dem lntegrationsbeirat ein eigenes Budget zur Verfügung zu stellen; 5. für eine demokratische und transparente Strukturierung des lntegrationsbeirates zu sorgen; 6. dafür zu sorgen, dass die Sitzungen des lntegrationsbeirates öffentlich sind.
Themenbereiche
Gleichstellung, Migrationspolitik
Ansprechpartner
cansu özdemir (cansu.oezdemir@linksfraktion-hamburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.