Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Basiert die aktuelle Planung zum Bau der B 190n auf beiden Teilabschnitten - Seehausen/Salzwedel und Salzwedel/Bodenteich - auf der Grundlage eines vierspurigen Ausbaus? Nein, die Planung erfolgt mit einem einbahnigen, dreistreifigen Querschnitt. 2. Wenn nein, mit welcher Begründung wird ein vierspuriger Ausbau ausgeschlossen? Der aktuelle Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen weist die B190n mit dem Bautyp 02KK, das heißt einbahnig, ohne Seitenstreifen aus. Für einen vierspurigen (zweibahnigen) Ausbau besteht daher keine bundesseitige Legimitation.
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Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Bundesregierung plant zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebestand und zur Erreichung von Klimaschutzzielen eine Novellierung des Mietrechts. Die Novelle ist umstritten. Während Verbraucherschützer und der Deutsche Mieterbund steigende Mieten befürchten und den Entwurf wegen Verletzung der Ausgewogenheit des Mietrechts ablehnen, ist der Novellierungsvorschlag in der Immobilienwirtschaft überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Die Länder sind über den Bundesrat am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Vorab wird darauf hingewiesen, dass der Referentenentwurf des oben angeführten Mietrechtsänderungsgesetzes (MietRÄndG) mit Stand 12. Mai 2011 sich gegenwärtig noch in der Abstimmung der zuständigen Bundesressorts befindet. Er liegt den Ländern deshalb noch nicht vor. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen aus fachlicher Sicht wie folgt beantwortet: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass zur Umsetzung der klimapolitischen Zielstellungen eine Änderung des geltenden Mietrechts notwendig ist und wie begründet sie ihre diesbezügliche Position? Durch Änderung des Mietrechts sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung zum gemeinsamen Vorteil von Mietern und Eigentümern gesenkt und die bestehenden Möglichkeiten
Themenbereiche
Miet- und Wohnungspolitik, Stadtentwicklung, Verkehr
Antrag und weitere Dokumente
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Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 4. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kinder- und Jugendpolitik, Stadtentwicklung, Verkehr
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen- Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld (GemNeuglG ABI). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Einheitsgemeinden Zerbst/Anhalt, Aken (Elbe), Osternienburger Land, Köthen/Anhalt, Stadt Südliches Anhalt, Raguhn-Jeßnitz, Zörbig, Sandersdorf- Brehna, Bitterfeld-Wolfen und Muldestausee. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen- Anhalt betreffend den Landkreis Altmarkkreis Salzwedel (GemNeuglG SAW). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf sowie die Einheitsgemeinden Hansestadt Salzwedel, Arendsee (Altmark), Kalbe (Milde), Klötze und Hansestadt Gardelegen. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Börde (GemNeuglG BK). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Börde die Verbandsgemeinden Flechtlingen, Elbe-Heide, Obere Aller und Westliche Börde sowie die Einheitsgemeinden Oebisfelde-Weferlingen, Haldensleben, Niedere Börde, Wolmirstedt, Barleben, Hohe Börde, Wanzleben-Börde, Oschersleben (Börde) und Sülzetal. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Burgenlandkreis (GemNeuglG BLK). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Burgenlandkreis die Verbandsgemeinden An der Finne, Unstruttal, Wethautal und Doyßiger- Zeitzer-Forst sowie die Einheitsgemeinden Naumburg, Weißenfels, Lützen, Zeitz, Stadt Teuchern, Elsteraue und Hohenmölsen. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Harz (GemNeuglG HZ). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Harz die Verbandsgemeinde Vorharz sowie die Einheitsgemeinden Osterwieck, Huy, Nordharz, Halberstadt, Ilsenburg, Wernigerode, Blankenburg, Quedlinburg, Thale, Oberharz am Brocken, Harzgerode, Ballenstedt und Falkenstein. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Jerichower Land (GemNeuglG JL). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Jerichower Land die Einheitsgemeinden Jerichow, Elbe-Parey, Genthin, Burg, Möser, Biederitz, Gommern und Stadt Möckern. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 18. Juni 2010 verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD insgesamt zwölf Gesetze zur Gemeindegebietsreform, darunter das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Mansfeld-Südharz (GemNeuglG MSH). Ab 1. Januar 2011 existieren nach Abschluss der gesetzlichen Zuordnungen im Landkreis Mansfeld- Südharz die Verbandsgemeinden Mansfelder Grund-Helbra und Goldene Aue sowie die Einheitsgemeinden Arnstein, Hettstedt, Gerbstedt, Mansfeld, Lutherstadt Eisleben, Seegebiet Mansfelder Land, Allstedt, Sangerhausen und Südharz. Neben den Veränderungen der gemeindlichen Strukturen hat die Gemeindegebietsreform u. a. Auswirkungen auf die Anzahl der kommunalen Mandatsträger, die Organisation der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sowie die demokratische Teilhabe vor Ort. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
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