Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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RADIO-BREMEN-GESETZ: Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen, dass der Entwurf des Radio-Bremen-Gesetzes wie folgt geändert wird: § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „Die Anstalt ist verpflichtet, für eine größtmögliche Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu sorgen.
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Im § 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags ist geregelt, wer von der Gebührenpflicht ausgenom-men ist. Nach Abs. 1 Nr. 5 sind dabei auch „nicht bei den Eltern lebende Empfänger von (a) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, (b) Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches oder (c) Ausbildungsgeld nach den §§ 104 ff. des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches“ von der Gebührenzahlung befreit. Bis zum 8. März 2005 galt zudem die Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (RdFunkGebBefrV); hierauf konnten sich Personen berufen, wenn Sie gemäß § 1 RdFunkGeb-BefrV aus sozialen Gründen von der Gebührenpflicht befreit werden konnten. Mit dem Außerkrafttreten der RdFunkGebBefrV ist diese Möglichkeit weggefallen. Seitdem gilt, dass z. B. Studierende, die über ein vergleichbar niedriges Einkommen verfügen - 27 % der Studierenden in Niedersachsen verfügen laut der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes über monatliche Einnahmen von bis zu 600 Euro - ungleich behandelt werden. Manche müssen die Rundfunkgebühren bezahlen, manche nicht. Ähnlich ungerecht sieht dies für junge Erwachsene aus, die keine Berufsausbildungshilfe oder kein Ausbildungsgeld nach SGB III beziehen, aber dennoch über ein entsprechend niedriges Einkommen verfügen.
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Ansprechpartner
Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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Der Hessische Landtag unterstützt die Zielsetzung des Aufrufes von 562 namhaften Schriftstellerinnen und Schriftstellern zur Verteidigung der Demokratie und zum Schutz der Menschen vor Ausspähung und Überwachung. Zu Recht warnt der Aufruf: "Ein Mensch unter Beobachtung ist niemals frei; und eine Gesellschaft unter ständiger Beob-achtung ist keine Demokratie mehr."
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Demokratie - Partizipation, Medien, Technologie
Ansprechpartner
Hermann Schaus (h.schaus@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.