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Länderdatenbank

In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Wir fragen die Landesregierung: I. Zur Entwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf1,2 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils einem sonderpädagogischen Feststellungsverfahren nach § 39 Abs. 2 SchulG LSA in der jeweils gültigen Fassung zugeführt? Die Antwort gliedern nach Schuljahrgängen (bitte die erfragten Schülerzahlen immer der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs gegenüberstellen). 2. Wie viele der unter 1. erfragten Verfahren endeten in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils mit einer Entscheidung der Schulbehörde, nach § 39 Abs. 2 SchulG LSA sonderpädagogische Förderung gemäß § 39 Abs. 1 SchulG LSA einzuleiten? Die Antwort bitte wie unter 1. sowie nach Förderschwerpunkten entsprechend den Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Mai 1994, Teil III Abschnitt 2 bzw. gemäß § 4 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung gliedern.

    Themenbereiche

    Behindertenpolitik, Berufsbildung, Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    1. Der Landtag anerkennt, dass nachschulische Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebote sowie eine sinnvolle Gestaltung der Ferienzeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen als Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu betrachten und somit eine Leistung der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII sind. 2. Die Leistung ist auf Antrag der betroffenen Familien einzelfallbezogen und einzelfallgerecht aus den Mitteln der Eingliederungshilfe zu gewähren. Von dieser Möglichkeit der Gewährung der Eingliederungshilfe sind die herangezogenen Gebietskörperschaften ausdrücklich zu informieren. Sie ist in die Arbeitshinweise zur Gewährung des Persönlichen Budgets aufzunehmen. Die Landesregierung soll entsprechend ihren Möglichkeiten die infrage kommenden Personenkreise öffentlichkeitswirksam über dieses Angebot informieren. 3. Die Landesregierung wird beauftragt, • sowohl im Rahmen der Gesetzgebung zur Kinderförderung als auch bei der Ausgestaltung der Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen in der Schule und in deren Umfeld (Persönliches Budget, Integrationshelfer etc.) die Erfordernisse einer umfassenden Teilhabe und ganzheitlichen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung – auch über das 14. Lebensjahr hinaus - zu beachten und deren Finanzierung zu regeln; • Maßnahmen zu ergreifen, die die Entwicklung und Sicherung von entsprechenden Angeboten außerhalb des Unterrichts für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zum Ende der Schulzeit – ausdrücklich auch in Ferienzeiten – befördern;

    Themenbereiche

    Behindertenpolitik, Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Der Landtag möge einen Paragrafen folgenden Inhalts in das Gesetz einfügen: „§ Grundsätze der Umsetzung der §§ 28 und 29 SGB II, der §§ 34 und 34a des SGB XII und des § 6b des BKGG (1) Die zuständigen Träger der Grundsicherung des SGB II sind verpflichtet, allen Leistungsberechtigten rechtzeitig zur Geltendmachung von Ansprüchen des Bildungs- und Teilhabepakets vollständige Antragsunterlagen zukommen zu lassen und ihnen Beratungsangebote zur Erstellung und Bearbeitung der Anträge zu machen. (2) Hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften über die Schülerbeförderung besteht die durch den Leistungsträger widerlegbare Vermutung, dass Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen nicht in der Lage sind, die Aufwendungen für die Schülerbeförderung aus dem Regelsatz zu bestreiten. Aufwendungen für die Schülerbeförderung sind auf Nachweis den Leistungsberechtigten in vollem Umfang zu erstatten.“

    Themenbereiche

    Arbeitsmarkt, Bildung, Familienpolitik, Haushalt und Finanzen, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag stellt fest, dass belastbare Datengrundlagen zur Personalsituation, zu zukünftigen Altersabgängen, zum zukünftigen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern und damit zusammenhängenden Fragen der Gestaltung der Ausbildung des pädagogischen Personals vor dem Hintergrund der anstehenden Novelle des Kinderförderungsgesetzes wichtig sind und benötigt werden. 2. Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf, gemäß § 15 KiFöG zu sichern, dass entsprechende Daten zur Alterstruktur des Personals in den Kindertageseinrichtungen des Landes erhoben werden. Die Ergebnisse sollen in Jahresscheiben (nicht in Altersgruppen) dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Oktober präsentiert werden und daneben Aussagen zu erwartbaren Altersabgängen bis 2020 enthalten sowie o. g. Fragen der zukünftigen Fachkräftegewinnung reflektieren. Begründung Die Debatten der Landtagssitzung vom 7. Juli 2011 zu den Drucksachen 6/173 und 6/201 haben gezeigt, dass, vor dem Hintergrund der anstehenden Novelle des Kinderförderungsgesetzes, die Bedeutung aussagefähiger und belastbarer Datengrundlagen insbesondere zur Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen des Landes von den Fraktionen anerkannt und geteilt wurde. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Altersstruktur und Arbeitsumfang des Personals in Kindertageseinrichtungen“ (Drs. 6/264) wirft jedoch hinsichtlich der Qualität statistischer Erhebungen im Bereich der Kinderbetreuung aus Sicht der antragstellenden Fraktion Fragen auf und sollte Anlass sein, dieses Thema zu diskutieren.

    Themenbereiche

    Arbeitsmarkt, Berufsbildung, Familienpolitik, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag von Sachsen-Anhalt bekennt sich zu dem Ziel, so schnell wie möglich flächendeckend in Sachsen-Anhalt schnelle Internetverbindungen vorzuhalten. 2. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis Ende des Jahres 2011 die im Jahr 2009 beschlossene Breitbandstrategie zu evaluieren und dabei die Erfahrungen von 2009 bis 2011 einfließen zu lassen. 3. Anhand dieser Evaluation soll die Landesregierung eine neue Strategie für flächendeckend schnelle Internetverbindungen in Sachsen-Anhalt vorlegen, welche neben Breitband auch andere Übertragungstechnologien, wie Fiberoptik und Funkübertragung, umfasst. 4. Insbesondere soll sich die Landesregierung positionieren, wie sie die Priorisierung von Datenpaketen auf deren politische Folgen einschätzt. 5. Die Landesregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft darzulegen, welche Gründe sie für Verzögerungen bei der Umsetzung der Breitbandstrategie bisher sieht. Begründung Im Interview mit der Magdeburger Volksstimme legte Staatsminister Rainer Robra dar, dass sich die Landesregierung dafür ausspricht, nun bis Ende 2012 in Sachsen- Anhalt flächendeckend 2 Mbit/s Bandbreite anbieten zu können. Dem steht die aktuelle Entwicklung, die der (N)Onliner-Atlas beschreibt, und die aktuelle so genannte „Breitband-Strategie“ entgegen.

    Themenbereiche

    Bildung, Familienpolitik, Forschung, Kommunalpolitik, Medien, Regionalpolitik, Sozialpolitik, Technologie

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Sachsen-Anhalt

    Die Landesregierung wird gebeten, im Ausschuss für Arbeit und Soziales über die Ergebnisse der „Studie zur Ermittlung der durchschnittlichen Sach- und Personalkosten eines Kindertagesstätten-Platzes gem. § 15 KiFöG-LSA“ der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zur Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt zu berichten. Im Rahmen der Berichterstattung soll darüber hinaus insbesondere zu folgenden Punkten umfassend berichtet werden: - Darstellung der Auslastung der Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Inhalt, - Darstellung der Personalkosten und der Einkommenssituation des Fachpersonals in den kreisfreien Städten und den Landkreisen, - Erkenntnisse über die gegenwärtigen Arbeitsbedingungen des Fachpersonals in den Kindertageseinrichtungen (Vor- und Nachbereitungszeiten, Leiterinnen- und Leiterfreistellung, Aus- und Weiterbildung, Personalschlüssel) und Möglichkeiten, diese verbessern zu können, - Entwicklung des Fachkräftebedarfs bis 2020, - Perspektiven und Entwicklungsziele der Landesregierung hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern.

    Themenbereiche

    Arbeitsmarkt, Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Thüringen

    ie Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die im Jahr 2004 erfolgten Kürzungen in § 27a des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) bei der künstlichen Befruchtung zurückgenommen werden und diese Leistungen auch für eingetragene Lebenspartnerschaften ermöglicht werden.

    Themenbereiche

    Familienpolitik, Sozialpolitik

    Ansprechpartner

    Margit Jung (jung@die-linke-thl.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Brandenburg

    Die Landesregierung wird gebeten zu prüfen, inwiefern das Bestreben der GEMA, von Kindertageseinrichtungen eine Gebühr für Kopien aus Liederbüchern und öffentliche Auftritte zu erheben, rechtlich zulässig ist. Gegebenenfalls soll die Landesregierung darauf hinwirken, dass ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag mit der GEMA zustande kommt, so dass die einzelnen Einrichtungen und Tagespflegepersonen nicht vom Führen von Nachweisen oder sonstigem Abrechnungsaufwand betroffen sind und bei ihnen keine Kosten anfallen.

    Themenbereiche

    Bildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Kultur

    Ansprechpartner

    Gerrit Große, MdL (geschaeftsstelle@dielinke-fraktion.brandenburg.de)

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Bremen

    Dramatische Situation der Hebammen und Entbindungspfleger In Deutschland haben alle Frauen laut Mutterschutzgesetz ein Recht auf Hebammenhilfe: von der Feststellung der Schwangerschaft, der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, der Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen, während der Geburt – hier gilt die Hinzuziehungspflicht – und der Betreuung im Wochenbett und darüber hinaus bis zum Ende der Stillzeit. Eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe und Hebammenhilfe ist nach Einschätzung des Deutschen Hebammenverbandes nicht mehr gegeben.

    Themenbereiche

    Familienpolitik, Sozialpolitik

    Antrag und weitere Dokumente

  • Landtagsfraktion: Saarland

    Antrag der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Landtagsfraktion: Bildung und Erziehung sind eine der wichtigsten öffentlichen Aufgaben und die Voraussetzung für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen im Saarland. Neben den Eltern tragen insbesondere das Land und die Kommunen die Verantwortung dafür, dass sich alle Kinder im Saarland gut entwickeln, zu verantwortungsbewussten und solidarischen Bürgern heranwachsen und gut auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereitet werden.

    Themenbereiche

    Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Regionalpolitik

    Ansprechpartner

    Nina Ludwig (n.ludwig@landtag-saar.de)

    Antrag und weitere Dokumente

145 Treffer

Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.

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