Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Landesregierung wird gebeten, bis zum Jahresende 2010 ein Konzept für die weitere Stärkung der Medienkompetenz in Thüringen zu erarbeiten und in den Ausschüssen für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorzustellen.
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André Blechschmidt (blechschmidt@die-linke-thl.de)
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Beantwortung von Anfragen durch Medien Regelmäßig müssen die Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft erleben, dass ihre Anfragen bevor sie im Senat beraten und dann über die Bürgerschaft den Fraktionen zugestellt werden in aller epischen Breite in verschiedenen Medien veröffentlicht werden. Dabei kommt es nicht selten vor, dass bereits lange bevor die FragestellerInnen die Antworten erhalten, Senatsstellen und Bürgerschaftsabgeordnete die noch nicht offiziellen Antworten mal mit mehr, aber mehr mit weniger sinnvollen Beigaben kommentieren, ohne dass die Antworten auch nur annähernd die fragestellenden Fraktionen erreicht hätten.
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Justiz- und Rechtspolitik, Medien
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Veröffentlichungen von Antworten des Senats auf Anfragen von Bürgerschaftsfraktionen In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1037, behauptet der Senat in Antwort zu Frage 2 wörtlich: „Durch diese Verfahrensregeln trägt der Senat Sorge, dass Antworten auf Anfragen zunächst den Fragestellern und Fragestellerinnen zur Kenntnis gegeben werden.“ Wir fragen den Senat:
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Justiz- und Rechtspolitik, Medien
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Im kommenden Jahr werden die Ministerpräsidenten und die Ministerpräsidentin über die Reform der Rundfunkgebühren beraten. Es geht dabei zunächst um die Frage, ob künftig eine „Haushaltsabgabe“ oder eine „modifizierte Geräteabgabe“ erhoben werden soll. Unabhängig von der Beantwortung dieser Frage zeichnet sich im Vorfeld bereits ab, dass die Gebühren für neue Empfangsgeräte, wie Computer oder Smartphones, deutlich angehoben werden sollen. Bisher wird für fernsehlose Haushalte, die mit einem Computer oder einem Smartphone ausgestattet sind, eine monatliche Gebühr von 5,76 Euro erhoben. Nach Bestreben der Länderchefs soll ab 2013 die vollständige Gebühr von rund 18 Euro im Monat für diese Geräte fällig werden. Diese Gebührenerhöhung wäre dann unabhängig davon, ob die Geräte überhaupt zum Fernsehempfang genutzt werden. Das Blog Carta.info veröffentlichte kürzlich entsprechende Informationen, die von Martin Stadelmaier, dem Chef der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, stammen. Laut Stadelmaier soll künftig die Beweislast, dass kein Besitz eines gebührenpflichtigen Empfangsgeräts vorliegt, bei der Bürgerin bzw. dem Bürger liegen, die bisherige Praxis also umgekehrt werden.
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Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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Hervorhebung der Rundfunkfreiheit, Missbilligung der Einmischung der Landesregierung und Vermischung der Aufgaben von ZDF-Verwaltungsrat und Fernsehrat, Appell an alle Abgeordneten des Bundestages zur Erhebung einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ablösung des ZDF-Chefredakteurs.
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Abg. Dr. Ulrich Wilken (u.wilken@ltg.hessen.de)
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Bereits seit längerer Zeit ist im Medienbereich ein Konzentrationsprozess zu konstatieren, durch den die einstige Medienvielfalt sukzessive eingeschränkt wird. Zuletzt hatte im August vergangenen Jahres die niedersächsische Verlagsgruppe Madsack dem Springer-Konzern Beteiligungen an mehreren Regionalblättern zu einer Summe von 310 Millionen Euro abgekauft. Madsack rückte damit vom achten auf den vierten Platz der größten deutschen Zeitungsverlagsgruppen auf. Dieser Vorgang war indes nur einer von vielen Einzelschritten des allgemeinen Prozesses der Printmedienkonzentration. Angesichts der besonderen Bedeutung von Medien für unsere Demokratie ist den Fragen nachzugehen, zu welchem Ausmaß und mit welchen Konsequenzen sich dieser Prozess bereits entwickelt hat und sich noch entwickeln wird, inwieweit notwendige Pluralität gewährleistet ist oder bleibt, ob und welche Abhängigkeiten die Idee der freien Presse und freier Medien insgesamt mittel- oder langfristig ad absurdum führen.
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Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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Bis Anfang März 2005 hatten finanzschwache Personen generell die Möglichkeit, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Durch die Änderung des § 6, der sich nahezu ausschließlich auf Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen bezieht, entstand eine deutliche Be-nachteiligung vergleichbar armer Menschen ohne Bezug von Transferleistungen. Dabei hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen Gesellschaftsauftrag, dessen Grundgedanke durch den Ausschluss sozial Benachteiligter ad absurdum geführt wird.
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Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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Auch bei geringfügigen Beteiligungen politischer Parteien an privaten Rundfunkveranstaltern besteht - ähnlich wie bei den Freundeskreisen in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - die Möglichkeit von Absprachen und die Bildung von Interessenverbünden (BVerfGE, 2 BvF 4/03 vom 13. Februar 2008, Absatz 138).Für die Beurteilung eines Programmangebots kann für die Rundfunkteilnehmer von Bedeutung sein, ob und inwieweit eine politische Partei an dem Rundfunkanbieter beteiligt ist.
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Abg. Dr. Ulrich Wilken (u.wilken@ltg.hessen.de)
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Der Einsatz von Computern ist im Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Internet gehört für weite Teile der Gesellschaft zum täglichen Leben dazu. Allerdings muss der Umgang mit den Neuen Medien erlernt werden. Man muss den Umgang mit der Technik beherrschen und darf nicht alles glauben, was man im Internet findet. Der Informatikunterricht an Schulen gewinnt deswegen ständig an Bedeutung. Dies bedeutet jedoch, dass die Schulen ihre Ausstattung in diesem Bereich kontinuierlich modernisieren sollten, da die Innovationszeiten äußerst kurz sind.
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Dr. Christiane Berger (christiane.berger@lt.niedersachsen.de)
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Teilnahme von Behördenvertreter/innen an öffentlichen Veranstaltungen – Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes. Nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 16.05.2006 hat jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch gilt gegenüber allen Behörden des Landes und allen sonstigen, der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (BremIFG §1 Abs. 1). Wenn der Antragsteller eine besondere Form des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund verweigert werden (BremIFG §1 Abs.2).
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Justiz- und Rechtspolitik, Medien
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