Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. Juni 1995 (–2 BvL 37/91–, in: BVerfGE 93, 121-165) festgestellt, dass das damals geltende Vermögensteuerrecht nicht verfassungskonform war. Dabei stand die Art der Erhebung dieser Steuer im Fokus der Betrachtung. Der festgestellte Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bestand in der ungleichen Behandlung von Immobilien und Grundbesitz gegenüber dem Geldvermögen. Gegen eine grundsätzliche Besteuerung von Vermögen wurden hingegen keine Bedenken geäußert.
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Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
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Antrag und weitere Dokumente
- Initiative zur Wiederbelebung der Vermögensteuer als Bestandteil einer gerechten Steuerpolitik ergreifen!
- Anlagepraxis des Freistaates Sachsen offenlegen – Staatliche Gelder nur für nachhaltiges Wirtschaften einsetzen!
- Sport für Menschen mit Behinderungen (Behindertensport)
- Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler im Schulsport
- Beitrag des Sports für Gesundheit, Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention Rechnung tragen
- Transparenz bei der Beurteilung der Risiken für den Freistaat Sachsen aus fehlenden Sicherheitsleistungen im Braunkohlebergbau
- Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission „Polizeiliche Ermittlungsarbeit und Strafvollzug bei terroristischen Selbstmordattentätern am Fall Al-Bakr“ unverzüglich umsetzen - Handlungsfähigkeit von Polizei und Justiz bei ähnlichen Gefährdu
- Kinderarmut im Freistaat Sachsen gemeinsam beseitigen!
- Anschein der Kapitulation des Rechtsstaates im Falle Arnsdorf aufklären
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Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag stellt fest: 1. Die Erhebung einer Vermögensteuer ist ein wichtiger Teil einer an Gerechtigkeit und Leistungsfähigkeit orientierten Steuerpolitik. 2. Eine ausschließlich auf Ausgabenseite orientierte Konsolidierungspolitik ist nicht aus-reichend, um die Gestaltungsfähigkeit des Landeshaushalts langfristig zu erhalten und zu sichern. II. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich aufgrund der immer ungerechter werdenden Vermögensverteilung für eine Wiederbelebung der Vermögensteuer auf Bundesebene einzusetzen.
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http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/39059/vermoegensteuer_wiederbeleben.pdf
Antrag und weitere Dokumente
- Vermögensteuer wiederbeleben
- Für eine gerechte Bodenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern
- Netzentgeltmodernisierungsgesetz im Bundesrat unterstützen
- Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken
- Radverkehr stärken - Gesamtnetz Radverkehr entwickeln
- Rechtliche Betreuung auch zukünftig sicherstellen
- Sozial - Gerecht - Jetzt
- Transparenz schaffen - Kulturbericht auf den Weg bringen
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Der Landtag möge beschließen: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat den Gesetzentwurf zur Moderni-sierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz, Drucksache 73/17 des Bundesrates) gemäß den Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates (Drucksache 73/17) zu unterstützen.
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Energie, Haushalt und Finanzen
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- Netzentgeltmodernisierungsgesetz im Bundesrat unterstützen
- Für eine gerechte Bodenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern
- Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken
- Radverkehr stärken - Gesamtnetz Radverkehr entwickeln
- Rechtliche Betreuung auch zukünftig sicherstellen
- Sozial - Gerecht - Jetzt
- Transparenz schaffen - Kulturbericht auf den Weg bringen
- Vermögensteuer wiederbeleben
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Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, die Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer zu unterstützen
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Antrag und weitere Dokumente
- Abgeltungssteuer abschaffen - Kapitaleinkünfte und Erwerbseinkünfte gleichbehandeln
- Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern
- Gleichstellung von Frauen und Männern überall - Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm endlich vorlegen
- Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe bedarfsgerecht aufstellen und fördern sowie deren Arbeit achten
- Mehr Erzieherinnen und Erzieher - Jetzt!
- Mehr freies WLAN für Mecklenburg-Vorpommern
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Bereits seit September 2014 liegt ein Vertragstext, seit März 2016 der juristisch überprüfte Text für das Handelsabkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA) vor. Dieses Abkommen wurde ab 2009 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und enthält umfassende Maßnahmen zum Abbau tarifärer und nicht tarifärer Handelshemmnisse.
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Europa, Haushalt und Finanzen, Wirtschaft
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Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22. Juni 1995 entschieden, dass das damals geltende Vermögensteuerrecht aufgrund der unterschiedlichen Bewertung von Immobilien-vermögen und anderen Vermögensbestandteilen mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar war. Zugleich hatte es sich unter der Federführung von Richter Paul Kirchhof festgelegt, dass sich die Gesamtsteuerlast höchstens "in der Nähe einer hälftigen Teilung" bewegen dürfe. Von diesem so-genannten steuerrechtlichen Halbteilungsgrundsatz hat sich das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2006 wieder verabschiedet. Weil eine verfassungskonforme Novellierung unterblieben ist, durfte das Vermögensteuergesetz mit Stichtag 1. Januar 1997 nicht mehr angewandt werden.
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Willi van Ooyen (w.vanooyen@ltg.hessen.de)
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Der Landtag möge beschließen: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dem von der Thüringer Landesregierung geplanten Bundesratsantrag zur bundesweiten Angleichung der Netzentgelte beizutreten.
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Energie, Haushalt und Finanzen
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Der Landtag möge beschließen: I. Der Landtag sieht die dringende Notwendigkeit zur Anpassung bzw. Änderung des beschlossenen Landeshaushaltsplans 2017. Aktuelle Herausforderungen und angekündigte Vorhaben der Landesregierung sind unverzüglich finanziell und haushaltsrechtlich zu untersetzen, um Haushaltswahrheit und -klarheit zu gewährleisten. II. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 vorzulegen, in dem insbesondere folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden: 1. Es wird ein neuer Fonds „Strukturfonds M-V“ mit einem Ansatz in Höhe von mindestens 100.000 TEUR im Haushalt eingerichtet. 2. Für die von der Landesregierung geplante Elternbeitragsentlastung für das erste, zweite, dritte Kind sowie weitere Kinder in der Kindertagesbetreuung werden die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Mit der Umsetzung der Entlastung wird unverzüglich begonnen. 3. Für eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche im Fach Deutsch in der Grund-schule werden Mittel in Höhe von 1.600 TEUR eingestellt. 4. An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege werden 19 Dozentenstellen (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt) neu eingerichtet. 5. In der Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden fünf bislang befristete Stellen (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt) entfristet sowie drei Stellen (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) neu eingerichtet. An der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz werden die personellen und technischen Voraussetzungen für 50 zusätzliche Lehrgänge geschaffen und die Stelle eines Ehrenamtskoordinators (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) neu eingerichtet. 7. Im Landesamt für Denkmalschutz werden zwei unbefristete Stellen (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) für die Landesgartenpflege und die Betreuung des städtebaulichen Denkmalschutzes neu eingerichtet. 8. Im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt werden für die Umweltverwaltung fünf neue Stellen (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) neu eingerichtet. 9. In der Großschutzgebietsverwaltung werden für den Müritz-Nationalpark, den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, den Nationalpark Jasmund und das Biosphärenreservat Südost-Rügen jeweils eine Stelle neu eingerichtet. Für das Biosphärenreservat Schaalsee und das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern wird eine Stelle neu eingerichtet. Mithin werden insgesamt fünf Stellen neu eingerichtet (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt). 10. Für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit werden fünf Stellen der Besoldungsgruppe R1 neu eingerichtet. 11. Im Justizministerium werden drei Stellen der Besoldungsgruppe R1 neu eingerichtet. 12. In den Justizvollzugseinrichtungen werden 30 Stellen (Laufbahngruppe 1, 2. Ein-stiegsamt) neu eingerichtet.
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