Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Der Landtag wolle beschließen: Die Beschlussempfehlung ist wie folgt zu ändern: „Die Landesregierung wird beauftragt, ganzheitliche und ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf - während der Schul- und während der Ferienzeiten - verlässlich und verbindlich in den Förderschulen zu organisieren. Auf diese Weise - soll unnötiger, für die Schülerinnen und Schüler belastender Aufwand beim Schülerverkehr zwischen dem Vor- und dem Nachmittagsangebot vermieden, - sollen den Eltern möglichst Kosten erspart und - soll ein gemeinsames Angebot sowohl für Kinder unter als auch über 14 Jahre gesichert werden. Das Schulgesetz stellt im § 8 Absatz 6 eine belastbare rechtliche Basis dafür dar, die nun ausgestaltet werden muss. Dafür - soll ein Verfahren implementiert werden, das den tatsächlichen Bedarf über die lerntherapeutischen Angebote an der Schule hinaus seitens der Eltern erhebt, - sollen Kriterien vorgelegt werden, die einen solchen Bedarf legitimieren, - soll ein Verfahren entwickelt werden, das freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe die Möglichkeit eröffnet, kooperativ mit den Schulen Angebote zu realisieren. ...
Themenbereiche
Berufsbildung, Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Vorbemerkung: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes soll in Kürze das erste Mal im Kabinett beraten werden. Insoweit konnten bei der Erarbeitung der Antwort auf die Kleine Anfrage die Berechnungsgrundlagen des Gesetzentwurfes nur bedingt verwendet werden; sie sind aber systematisch an die des Gesetzentwurfs angelehnt, auch wenn sie mit diesen nicht identisch sind, da die Kleine Anfrage explizit jeweils nur die Kosten der Veränderung einer Ausgangsgröße hinterfragt. Der Gesetzentwurf hingegen sieht die gleichzeitige sowie die zeitlich versetzt in Kraft tretende Änderung mehrerer Ausgangsgrößen vor. Hinsichtlich der Berechnungen ergehen folgende Hinweise: a. Personalkosten und Tarifbindung Die Berechnungen erfolgen als Fortschreibung auf Grundlage des geltenden Rechts. Hinsichtlich der Personalkosten (für pädagogisches Fachpersonal) ist nur ein Teil der freien Träger an die tarifvertragliche Vergütung im öffentlichen Dienst (kommunal) gebunden. Angaben zum Umfang der Tarifbindung, zum angewendeten Tarifvertrag, zur Gestaltung der einzelnen Arbeitsverträge bei den freien Trägern und damit zur tatsächlich gezahlten Vergütung liegen der Landesregierung nur in Einzelfällen vor. Für die Berechnungen wurde generell eine Vergütung auf der Basis des TVöD (kommunal) zugrunde gelegt. Dabei ist ab dem Jahr 2013 ein jährlicher Anstieg der Vergütungen in Höhe von 1,5 % berücksichtigt. Der Tarifabschluss für 2012 und 2013 konnte noch nicht berücksichtigt werden, da er zum einen noch nicht von den ...
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Familienpolitik, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, in den jeweils zuständigen Fachausschüssen noch vor der Sommerpause Bericht darüber zu erstatten, • wie sich die aktuelle Personalsituation in den Behörden darstellt, • in welchen Bereichen bei der Aufgabenwahrnehmung durch personelle Engpässe und/oder Aufgabenverlagerungen in andere Behörden, Defizite erkennbar oder bereits eingetroffen sind, • welche aktuellen und strategischen Maßnahmen ergriffen wurden und werden, die Aufgabenerfüllung aktuell und künftig sicher zu stellen. 1.1. Im Rahmen der Berichterstattung soll insbesondere dargestellt werden, welche Resonanz die erweiterten Angebote zur Reduzierung der Arbeitszeit und zur vorzeitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei den Tarifbeschäftigten und bei dem verbeamteten Personal finden und wie sich konkret die Bewilligungsverfahren und die Bewilligungssituation darstellen (z. B. bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente; Versetzung in den Ruhestand auf Antrag; Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte; Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte; Teilzeit für Tarifbeschäftigte (ohne Lehrkräfte an öffentlichen Schulen); Teilzeit für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Anwendung des Teilzeit-TV LSA auf Beamtinnen und Beamte; Anwendung sonstiger Varianten der Reduzierung von Arbeitszeit). 1.2. Bei der Darstellung der Maßnahmen zur Sicherung der Aufgabenerfüllung soll vor allem erörtert werden, in welcher konkreten Weise eine Kompensation der reduzierten Beschäftigungszeit erfolgt, bzw. erfolgen soll (z. B. Arbeitsverdichtung durch Verlagerung auf verbliebenes Personal, Aufgabenverzicht, eingeleitete oder geplante Strukturveränderungen, gezielte Maßnahmen der Aus- und Fortbildung, vorgezogene und/oder zusätzliche Neueinstellungen, Aktivitäten und Erfolge von Rückholaktionen). ...
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Familienpolitik, Gewerkschaften, Innere Sicherheit
Antrag und weitere Dokumente
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In der Vergangenheit hat die Zahl der von sozialpädagogischen Fachkräften in den Bezirken zu bearbeitenden Fälle von Hilfen zur Erziehung auf hohem Niveau variiert. Viele Mitarbeiterinnen der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) haben aus diesem Grund Überlastungsanzeigen gestellt. Teilweise haben ganze Abteilungen dies gemeinsam getan. Aus diesem Grund besteht auf diesem Feld Handlungsbedarf, auch vor dem Hintergrund der Todesfälle verschiedener Kinder in den letzten Jahren.
Themenbereiche
Familienpolitik, Kinder- und Jugendpolitik
Ansprechpartner
Mehmet Yildiz (mehmet.yildiz@linksfraktion-hamburg.de)
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Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Analyse über die aktuelle Entwicklung des Kleingartenwesens in Sachsen-Anhalt zu erstellen. Dabei sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen: 1. Die Struktur und die Entwicklung des Kleingartenwesens in Sachsen-Anhalt, 2. die Auslastung bzw. der Leerstand der Kleingartenanlagen im Land, 3. Darstellung der Problemlage und Lösungsvorschläge zur Überwindung des Leerstandes sowie zur Unterstützung des Verbandes der Gartenfreunde, um eine Wiederverpachtung bzw. einen Flächentausch aus raumordnerischer und insbesondere städteplanerischer Sicht zu befördern, wobei dazu die Erfahrungen der Stadt Altenburg zu berücksichtigen sind, 4. Stand der Erarbeitung von Entwicklungskonzeptionen in den Städten und Gemeinden zur Stärkung des Kleingartenwesens sowie zur Sicherung vernetzter Grünflächen insbesondere in den größeren Städten des Landes, 5. Möglichkeiten zur generellen Abwendung einer Beteiligung der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner an den Kosten der kommunalen Infrastruktur und 6. Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, die die Pflicht zur Vermessung von Gartenlauben generell ausschließen. Begründung In Sachsen-Anhalt gibt es mehr als 123.000 Kleingärten und ca. 2.000 Kleingartenvereine. Eine Fläche von 4.828 ha entfällt auf Kleingärten und wird als Kultur- und Erholungsfläche genutzt. ...
Themenbereiche
Agrarpolitik, ländliche Räume, Familienpolitik, Kommunalpolitik, Regionalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtag von Sachsen-Anhalt würdigt und unterstützt die engagierte Arbeit der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt als das zentrale Element der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr mit dem Ziel des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Brandgefahren, der Brandbekämpfung und der Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen. 2. Aufgrund der demografischen Entwicklung, veränderter Ausgangsgrößen sowie der gegenwärtigen finanzpolitischen Handlungsfähigkeit von Land und Kommunen hält es der Landtag für unerlässlich, auf veränderte Anforderungen an den Brandschutz langfristig zu reagieren. Entsprechende Rahmenbedingungen sind zu evaluieren und neue Lösungsansätze konzeptionell zu erarbeiten, um den Aufgaben des Brandschutzes auch in Zukunft auf einem hohen Niveau langfristig gerecht werden zu können. Der Landtag nimmt diesbezüglich zur Kenntnis, dass das Ministerium für Inneres und Sport die Problemlage erkannt und im Januar 2012 das Projekt „Feuerwehr 2020“ auf den Weg gebracht hat. 3. ...
Themenbereiche
Familienpolitik, Innere Sicherheit
Antrag und weitere Dokumente
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Kinderarmut ist seit Jahren in Mecklenburg-Vorpommern weit verbreitet. Selbst die geringfügige Senkung der Armutsgefährdungsquote im Vergleich des Jahres 2005 zum Jahr 2010 von 24,1 Prozent auf 22,4 Prozent ändert daran nichts wesentlich.
Themenbereiche
Familienpolitik, Sozialpolitik
Ansprechpartner
MdL Bernhardt (j.bernhardt@dielinke.landtag-mv.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes - Artikel 1 Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 die Gesetzgebungskompetenz für das Ladenschlussrecht in die alleinige Zuständigkeit der Länder übertragen. In diesem Zusammenhang ist das derzeit gültige Bremische Ladenschlussgesetz entwickelt worden und schließlich am 1. April 2007 in Kraft getreten.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Familienpolitik, Gleichstellung
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit einer medial viel beachteten Imagekampagne hat sich das Land Sachsen-Anhalt im Dezember des vergangenen Jahres in Baden-Württemberg im Umfeld der Weihnachtsmärkte von Mannheim, Stuttgart, Ulm und Freiburg im Breisgau als moderner und lebenswerter Standort präsentieren wollen und um Fachkräfte für unser Bundesland geworben.
Themenbereiche
Behindertenpolitik, Familienpolitik, Kultur
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag wolle beschließen: I. Themenstellung Der Landtag setzt auf der Grundlage des Artikels 55 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen- Anhalt eine Enquetekommission zum Thema „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“, ein. II. Zielstellung Die Enquetekommission soll auf der Grundlage des Status quo zu ausgewählten Schwerpunkten der öffentlichen Verwaltung Vorschläge unterbreiten, wie in einem kontinuierlichen Prozess die Entwicklung der Landes- und Kommunalverwaltung in Sachsen-Anhalt spürbar vorangebracht werden kann. Dabei sind den Herausforderungen der europäischen Integration und der technischen Entwicklung ebenso Rechnung zu tragen, wie den zu erwartenden demografischen und finanziellen Rahmenbedingungen. Zugleich muss es mehr Transparenz im Verwaltungshandeln und eine stärkere Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner in öffentliche Entscheidungsprozesse geben. III. Schwerpunkte der Aufgabenstellung Die Enquetekommission hat die Aufgabe, dem Landtag Vorschläge zu unterbreiten, wie die Qualität der Verwaltungsdienstleistungen verbessert, die Effektivität und Effizienz der Verwaltungsabläufe gesteigert und mehr Bürgernähe sowie Bürgerorientierung im Verwaltungshandeln erzielt werden kann. Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Verbesserung der bürgerschaftlichen Mitwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten sollen zentrale Arbeitskriterien für die Enquetekommission sein. Die Auswahl der drei Schwerpunkte erfolgte unter dem Gesichtspunkt aktueller Diskussionen und Aufgabenstellungen für Landesregierung und Parlament. Vor dem....
Themenbereiche
Familienpolitik, Kommunalpolitik, Stadtentwicklung
Antrag und weitere Dokumente
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