Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die insbesondere auch mit Vertreter*innen des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen und des Staatsministeriums des Innern besetzte gemeinsame Arbeitsgruppe hatte bereits am 26. Juni 2014 ihren Abschlussbericht „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“ vorgelegt und der Öffentlichkeit vorgestellt (vgl. dazu: http://feuerwehrsachsen.de/download/feuerwehr /Abschlussbericht_der_AG_FF_Sachsen_2020.pdf). Angesichts der sich weiter verschärfenden Problemlagen der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen ist es – nunmehr zwei Jahre nach Vorlage des Abschlussberichtes – nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE dringend notwendig, dass die Staatsregierung dem Landtag endlich ein Umsetzungskonzept zu den im Abschlussbericht vorgeschlagenen fachlichen Empfehlungen vorlegt.
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Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
Externe Infoseiten
Antrag und weitere Dokumente
- Dem Ehrenamtlichen Engagement der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen – das Fundament für einen funktionierenden Brandschutz in Sachsen – eine verlässliche Perspektive bieten!
- Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auch nach 2017 sichern – Verwaltungsabkommen mit dem Bund voranbringen
- Sofortprogramm „Sicheres Sachsen“ – Ergebnisoffene Evaluierung der Polizei und Sofortprogramm für eine moderne, attraktive, hoch motivierte sowie personell und materiell vernünftig ausgestattete Polizei jetzt!
- Förderung von Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten
- Quo Vadis? Sächsisches Vergaberecht
- Parlamentarische und haushaltswirtschaftliche Kontrolle der Imagekampagne „So geht sächsisch.“ sichern – Transparenz schaffen!
- Sanktionsfreie Grundsicherung statt Hartz IV – unverzüglich bedarfsdeckende Neuberechnung des Regelsatzes veranlassen
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Die Bürgerschaft möge vor diesem Hintergrund beschließen: I. § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei vom 2. Mai 1991 (HmbGVBl. S. 187, 191), zuletzt geändert am ... (HmbGVBl. S. ...) erhält folgende Fassung: „(3) Personenbezogene Daten werden offen erhoben, soweit dieses Gesetz keine Ausnahmen hiervon vorsieht. Eine Datenerhebung, die nicht als polizeiliche Maß- nahme erkennbar ist, ist zulässig, wenn durch anderes Handeln die Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erheblich erschwert oder gefährdet wür- de, die Datenerhebung zur Abwehr von Straftaten von erheblicher Bedeutung erforderlich ist und die Maßnahme nicht gezielt verdeckt wird.“ II. § 12 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei vom 2. Mai 1991 (HmbGVBl. S. 187, 191), zuletzt geändert am ... (HmbGVBl. S. ...), wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen. 2. Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Der Einsatz nach Absatz 1 bedarf der richterlichen Anordnung. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung durch den Polizeipräsidenten oder seinen Vertreter im Amt angeordnet werden. Eine richterliche Bestätigung ist unverzüglich einzuholen. Die Maßnahme ist zu beenden, wenn sie nicht innerhalb von drei Tagen von einem Richter bestätigt wird; in diesem Fall sind die erhobenen Daten unverzüglich zu vernichten, wenn diese nicht zur Strafverfolgung benötigt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Hamburg. Für das Verfahren findet Buch 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familien- sachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entspre- chend Anwendung. Von einer Anhörung der betroffenen Person durch das Gericht und der Bekanntgabe der richterlichen Entscheidung an die betroffe- ne Person ist abzusehen, wenn die vorherige Anhörung oder die Bekanntga- be der Entscheidung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. Die rich- terliche Entscheidung wird mit ihrer Bekanntgabe an die beantragende Stelle wirksam. Die Anordnung ergeht schriftlich für die maximale Dauer von drei Monaten. Aus der Anordnung müssen sich 1. Art, Beginn und Ende der Maßnahme, 2. an der Durchführung beteiligte Personen, 3. Tatsachen, die den Einsatz der Maßnahme begründen ergeben. Die Verlängerung von maximal drei Monaten ist zulässig, soweit die Voraussetzungen für die Maßnahme noch vorliegen. Sämtliche Personen, von denen Daten erhoben wurden, sind nach Abschluss der Maßnahme hierüber durch die Polizei zu unterrichten, sobald dies ohne Gefährdung des Zwecks der Datenerhebung oder Leib oder Leben einer Person geschehen kann. Dabei sind Art der erhobenen Daten, Zeitpunkt und Zweck der Daten- erhebung, Speicherort, Löschfristen und Rechtsbehelfe gegen die Speiche- rung anzugeben. Ist wegen desselben Sachverhalts ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, ist die Unterrichtung in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft nachzuholen, sobald dies der Stand des Ermitt- lungsverfahrens zulässt.“
Themenbereiche
Ansprechpartner
Christiane Schneider (christiane.schneider@linksfraktion-hamburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Der Innenminister des Bundes, Thomas de Maizière, hat zu recht viel Kritik wegen seines Vorschlags erfahren, zur Bekämpfung der stetig zunehmenden Wohnungseinbrüche massenhaft Wachpolizisten einzustellen. Bei der Wachpolizei handelt es sich nicht um Polizeivollzugsbeamte, sondern um Polizeiangestellte, die lediglich wenige Monate angelernt werden, statt eine drei jährige Ausbildung (Fachhochschulstudium) zu absolvieren.
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Bildung, Innere Sicherheit
Ansprechpartner
Hermann Schaus (h.schaus@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Die bundesweit kurzeitig geführte Diskussion über 100.000 offene Haftbefehle bzw. über ca. 10.000 offene Haftbefehle in Hessen hat deutlich gemacht, dass es bislang keine statistische Erfassung zum Verlauf von Straftaten, Strafverfahren bis zum Verfahrensabschluss gibt. So war es der Landesregierung z.B. nicht möglich, Auskunft darüber zu geben, in welchen Deliktbereichen Strafverfahren mit welcher Dauer mit welchen Verfahrensabschlüssen enden. Die jährlich herausgegebene Kriminalstatistik gibt lediglich Auskunft über polizeilich ermittelte Tatverdächtige, Informationen zu daran anknüpfenden Strafverfahren und Verfahrensabschlüssen werden nicht erfasst.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik
Ansprechpartner
Hermann Schaus (h.schaus@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Menschen, die ohne Visum die Grenze überqueren, machen sich der ‚illegalen Einreise‘ und des ‚illegalen Aufenthalts‘ gemäß Paragraph 95 Aufenthaltsgesetz schuldig. Betroffen von dieser Regelung sind fast alle in Deutschland ankommenden Flüchtlinge, weil sie in ihren Herkunftsstaaten kein Visum für Deutschland beantragen können. Die große Zahl geflüchteter Menschen hat 2015 dazu geführt, dass allein in der Stadtgemeinde Bremen von der Polizei 2.951 Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz gefertigt worden sind (Anstieg um 1701 Fälle bzw. 58 Prozent). Sehr viele der Beschuldigten sind jünger als 21 Jahre.
Themenbereiche
Europa, Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Migrationspolitik
Antrag und weitere Dokumente
- Entkriminalisierung von Flucht – Entlastung für Polizei und Justiz 2016
- Zielländer von Abschiebungen und Rückführungen Geflüchteter
- Daesh*-Terror-Aufnahmeprogramm 2016
- Integration von Flüchtlingen 2016
- Vormundschaften von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 2016
- Beschäftigte und Kapazitäten in der Betreuung Geflüchteter 2016
- Obdachlosigkeit von als Unbegleitete Minderjährige eingereisten Flüchtlingen 2016
- Zugang von Geflüchteten zu Sozialleistungen 2016
- Meldungen von schulpflichtigen geflüchteten Kindern und Jugendlichen bei den Behörden 2016
- Zwischen Regelsystem und geschlossener Einrichtung: Welche Angebote bietet die Bremer Jugendhilfe für junge Menschen mit besonderen Bedarfen? 2016
- Fixierungen in der geplanten geschlossenen Jugendeinrichtung? 2016
- Erweiterung des Integrationsbudgets um kulturelle, sportliche, jugendpolitische und stadtteilpolitische Bedarfe 2016
- Integrationspolitik, Toleranz und Sicherheit in der Einwanderungsgesellschaft
- Fremdunterbringung jugendlicher Geflüchteter ausserhalb Bremens 2016
- Ausweisung von Minderjährigen 2016
- Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses 2016
- Rassistische Mobilisierung gegen Flüchtlinge und Angriffe auf Unterkünfte und MigrantInnen in Bremen 2016
- Rassistische Mobilisierung gegen Flüchtlinge und Angriffe auf Unterkünfte und MigrantInnen in Bremen 2016
- Hat die türkische Regierung auch auf staatliche Stellen in Bremen Druck ausgeübt?
- Vormundschaften von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 2016
- Wartezeiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Einsatz für die Flüchtlinge aus der Westsahara fortsetzen – Referendum durchsetzen! 2016
- Willkommenskultur und Toleranz statt Fremdenhass und Brandanschläge
- Winterabschiebestopp 2016
- Vermittlungen in privaten Wohnraum 2016
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Nach wie vor fehlt es in Sachsen an einer grundlegenden und anerkannten wissenschaftlichen Standards sowie Kriterien folgenden Evaluierung der Polizei auf der Grundlage einer die tatsächliche Situation, die derzeitigen Anforderungen und die künftigen Herausforderungen an die Polizei berücksichtigenden, umfassenden und vor allem ergebnisoffenen Aufgabenkritik.
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Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
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Antrag und weitere Dokumente
- Sofortprogramm „Sicheres Sachsen“ – Ergebnisoffene Evaluierung der Polizei und Sofortprogramm für eine moderne, attraktive, hoch motivierte sowie personell und materiell vernünftig ausgestattete Polizei jetzt!
- Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auch nach 2017 sichern – Verwaltungsabkommen mit dem Bund voranbringen
- Förderung von Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten
- Quo Vadis? Sächsisches Vergaberecht
- Parlamentarische und haushaltswirtschaftliche Kontrolle der Imagekampagne „So geht sächsisch.“ sichern – Transparenz schaffen!
- Sanktionsfreie Grundsicherung statt Hartz IV – unverzüglich bedarfsdeckende Neuberechnung des Regelsatzes veranlassen
- Dem Ehrenamtlichen Engagement der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen – das Fundament für einen funktionierenden Brandschutz in Sachsen – eine verlässliche Perspektive bieten!
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Drs. 17/2966 - Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Institutionalisierung einer oder eines Polizeibeauftragten für das Land Berlin vor. Durch die Einrichtung dieser Stelle soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Berliner Polizei erhalten und gestärkt und zugleich eine vertrauensvolle Ansprechpartnerin oder ein vertrauensvoller Ansprechpartner für die Bediensteten der Polizeibehörden geschaffen werden.
Themenbereiche
Demokratie - Partizipation, Innere Sicherheit
Ansprechpartner
Hakan Tas (tas@linksfraktion.berlin)
Antrag und weitere Dokumente
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Wir fragen den Senat:
Themenbereiche
Antrag und weitere Dokumente
- KFZ-Zulassungsstelle beim Stadtamt 2016
- Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes – Bundesweite Standards im Brandschutz in beiden Stadtgemeinden einhalten und absichern
- Feuerwehr-Schutzziel 2016
- Konfliktverteidigung 2016
- ArrayHomo-, trans- und interfeindliche Straftaten in Bremen 2016
- Errichtung eines Mahnmals zur Erinnerung an die massenhafte Beraubung europäischer Jüdinnen und Juden durch das NS-Regime 2016
- Gibt es auch in Bremen eine Personendatenbank der Polizei über die Fußballfanszene? 2016
- „Parzelle 1 - West“ - Neuer Treffpunkt von Rockern und rechter Mischszene in Bremen-Walle?
- Wie wird das Präventionskonzept Salafismus zukünftig finanziell unterlegt? 2016
- Zwischen Regelsystem und geschlossener Einrichtung: Welche Angebote bietet die Bremer Jugendhilfe für junge Menschen mit besonderen Bedarfen? 2016
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Nicht erst seit den Medienveröffentlichungen in der 15. Kalenderwoche 20161 sind die Problemlagen bekannt, mit denen sich die Kommunen mit Vattenfall-Betriebsstätten konfrontiert sehen. In der Zwischenzeit werden nicht nur aktuelle Vorauszahlungen gekürzt, sondern Gewerbesteuerrückforderungen für zurückliegende Jahre geltend gemacht. Die Bundesregierung darf nicht aus der Verantwortung für die Folgen des gesellschaftlich mehrheitlich gewollten Atomausstiegs und des klimapolitisch unerlässlichen Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung entlassen werden.
Themenbereiche
Haushalt und Finanzen, Innere Sicherheit
Ansprechpartner
Kontakt (linksfraktion@slt.sachsen.de)
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Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag möge beschließen: I. Gemäß Artikel 72 der Verfassung des Landes Brandenburg wird ein Untersuchungsausschuss zur „Organisierten rechtsextremen Gewalt und Behörden-handeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ eingesetzt.
Themenbereiche
Innere Sicherheit, Justiz- und Rechtspolitik, Rechtsextremismus, Verfassungsschutz
Ansprechpartner
Dr. Volkmar Schöneburg, MdL (volkmar.schoeneburg@linksfraktion-brandenburg.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.