Länderdatenbank
In unserer Datenbank für Anträge der Landtagsfraktionen kann nach Schlagworten, Bundesländern, im Volltext und mit einer Kombination davon gesucht werden.
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Die Gesundheitswirtschaft ist in vielen Bundesländern ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Wachstumsmarkt mit Beschäftigungspotenzialen. Aus diesem Grund wurden in vielen dieser Bundesländer Konzepte, Strategien und Masterpläne entworfen, um die Potenziale der Gesundheitswirtschaft fördern und ausschöpfen zu können. Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass der Begriff Gesundheitswirtschaft keiner einheitlichen Definition unterliegt. Unter anderem wird in einer Studie der Nord/LB vom Juli 2011 für Sachsen-Anhalt ein Ausblick gegeben, welche Branchen je nach Definition unter den Begriff Gesundheitswirtschaft fallen könnten. Gerade deshalb ist es wichtig, von der Landesregierung zu erfahren, wie sie die Gesundheitswirtschaft im engeren und weiteren Sinne definiert und welche Wachstums- und Beschäftigungspotenziale sich für das Land daraus ergeben. Auf Bundesebene hat das Statistische Bundesamt mit der Gesundheitsausgabenrechnung, der Krankheitskostenrechnung und der Gesundheitspersonalrechnung drei inhaltlich miteinander verzahnte Rechensysteme entwickelt, die quantitative Analysen der Gesundheitswirtschaft ermöglichen. Auf Ebene der Bundesländer liegt bislang noch kein konsistentes und umfassendes Datenmaterial für die Gesundheitswirtschaft vor. Die Große Anfrage zur Gesundheitswirtschaft soll daher einer Bestandsaufnahme zum Thema Gesundheitswirtschaft im Land Sachsen-Anhalt dienen. Unter anderem erhofft sich die einbringende Fraktion Daten, die eine grundlegende Analyse und Bewertung der derzeitigen und zukünftigen Lage der Gesundheitswirtschaft in Sachsen- Anhalt erlauben. Insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung der Gesundheitswirtschaft, aber auch der Beitrag zur grundlegenden Gesundheitsversorgung im Land, vor allem vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sind Schwerpunkte dieser Anfrage. ...
Themenbereiche
Familienpolitik, Gesundheit, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag wolle beschließen: 1. Ziffer 2. erhält folgende Fassung: „2. Dem Landtag ist bis zum II. Quartal 2013 ein in Kooperation mit den Universitäten, Fachhochschulen und der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle sowie den Studentenwerken erarbeitetes Handlungskonzept für die konkrete Umsetzung des Inklusionsgedankens an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt vorzulegen. Die Erarbeitung des Handlungskonzepts und das Konzept soll Teil des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden. Das Konzept soll in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen ab 2014 berücksichtigt werden und ist beginnend mit dem Wintersemester 2013/2014 umzusetzen.“ ...
Themenbereiche
Bildung, Familienpolitik, Studierende
Antrag und weitere Dokumente
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Der Landtag wolle beschließen: Punkt 3 des Antrages wird gestrichen und durch folgende neue Punkte ergänzt: 3. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, den Landtag über den Stand der Erarbeitung, Planung sowie Umsetzung einer ganzheitlichen E-Government- Strategie für das Land Sachsen-Anhalt bis zum 30. Dezember 2012 schriftlich zu informieren. Diese Information soll dabei insbesondere folgende Punkte beinhalten: a. Einen Realisierungsvorschlag für die unter Ziffer 2 beschriebene Infrastruktur sowie eine Darstellung der darauf resultierenden Prozessanpassungen in der Kommunikation zwischen Landesregierung und Landtag. b. Einen Maßnahmekatalog, der beschreibt, wie über die technische Schaffung einer E-Government-Infrastruktur hinaus diese auch landesweit für Bürgerinnen und Bürger nutzbar gemacht werden kann und wie daher die Landesregierung den Netzausbau für schnelles Internet über Wirtschaftsförderungsmaßnahmen hinaus langfristig plant. c. Kooperationsmodelle zur Einbeziehung der sachsen-anhaltischen IT-Wirtschaft – auch für jene Aufgaben, die aktuell noch im Landesrechenzentrum geleistet werden. 4. Die Landesregierung wird aufgefordert, bei allen im Zuge einer E-Government- Strategie zu veröffentlichenden Daten stets zu beachten, dass a. die Daten in einem freien, maschinenlesbaren und barrierefreien Format veröffentlicht werden, ...
Themenbereiche
Familienpolitik, Innere Sicherheit, Medien
Antrag und weitere Dokumente
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Begrüßung des garantierten Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege für unter dreijährige Kinder ab August 2013, Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch gutes Angebot an frühkindlicher Bildung und Betreuung, Forderung nach Einsatz auf Bundesebene zur Ablehnung der Einführung von Betreuungsgeld, Bekenntnis zu einer modernen Familienpolitik
Themenbereiche
Bildung, Familienpolitik, Sozialpolitik
Ansprechpartner
Abg. Marjana Schott (m.schott@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung der Fragestellenden: Seit dem Jahr 2008 gibt es einen Rechtsanspruch für Menschen mit Behinderungen, Leistungen der Eingliederungshilfe, die bisher ausschließlich als Sachleistung gewährt wurden, auch als Geldleistung in Form eines persönlichen Budgets zu erhalten. Das Verfahren zur Bewilligung, zur Bemessung der Leistungshöhe und Abrechnung der Leistungen ist in einem Arbeitshinweis der Sozialagentur, des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, geregelt. Unmittelbare Partner der Antragsteller/Leistungsberechtigten sind die örtlichen Sozialämter als herangezogene Gebietskörperschaften. Sachsen-Anhalt zieht quantitativ eine im bundesweiten Vergleich positive Bilanz der Inanspruchnahme dieser neuen Leistungsform. Die qualitative Bilanz ist - ebenfalls bundesweit - allerdings umstritten. Trotz einer Vielzahl von bewilligten Budgets werden immer wieder kritische Bewertungen öffentlich, die insbesondere wegen der Bearbeitungsdauer und der finanziellen Auskömmlichkeit der bewilligten Budgets vorgenommen werden. Auch der Landesbehindertenbeirat hat wiederholt Empfehlungen an die Landesregierung beschlossen, die erhebliche Kritik enthielten. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und des neu beschlossenen Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Teilhabebedingungen und Selbstbestimmungsmöglichkeiten grundlegende Kriterien für die Lebensqualität der Menschen mit Behinderungen im Land. Das Persönliche Budget (im Folgenden: PB) kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten, wenn entsprechende Rahmenbedingungen gegeben sind. ...
Themenbereiche
Arbeitsmarkt, Behindertenpolitik, Berufsbildung, Bildung, Familienpolitik, Kultur, Sozialpolitik
Antrag und weitere Dokumente
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Evangelischen Grundschule Wernigerode im Sinne von § 16 Abs. 2 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchuIG LSA) und § 2 Ersatzschulverordnung (ESch-VO) bei der obersten Schulbehörde beantragt? Am 28.12.2009 beantragte der Schulträger die Genehmigung der Errichtung und zum Betrieb der Evangelischen Grundschule/Bekenntnisschule am Standort Wernigerode. Frage 2: Welche Angaben enthielt der Antrag gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer 2 ESch-VO zur geplanten Schülerzahl und zur Zügigkeit der zu errichtenden Schule? Wurden hierzu nur Angaben für den Schulbeginn gemacht oder auch eine weitere erwartete Entwicklung dargestellt? Sollte eine weitere Entwicklung der Schülerzahlen dargestellt worden sein, welche Schülerzahlen wurden für die Folgejahre im Antrag genannt? Gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2 ESch-VO hat der Antragsteller den Zeitpunkt der Aufnahme des Schulbetriebes mit dem 1.8.2010 benannt. Der Schulbetrieb sollte mit 11 Schülerinnen und Schülern im 1. Schuljahrgang starten. Der Schulträger teilt zum Zeitpunkt der Antragstellung mit, dass der Schulbetrieb einzügig geführt werden soll. Für die darauffolgenden zwei Schuljahre wurden 17 und 19 Schülerinnen und Schüler im Antragsverfahren benannt. ...
Themenbereiche
Bildung, Familienpolitik, Kultur
Antrag und weitere Dokumente
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Grundschulen haben im Schuljahr 2011/2012 eine Schülerzahl a) von bis zu 40 Schülerinnen und Schülern, b) von über 40 bis zu 60 Schülerinnen und Schülern, c) von über 60 bis zu 120 Schülerinnen und Schülern, d) von über 120 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern, e) von über 180 bis zu 240 Schülerinnen und Schülern, f) von über 240 bis zu 300 Schülerinnen und Schülern, g) von über 300 Schülerinnen und Schülern? ...
Themenbereiche
Bildung, Familienpolitik, Kultur
Antrag und weitere Dokumente
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Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Sekundarschulen haben im Schuljahr 2011/2012 eine Schülerzahl a) von bis zu 120 Schülerinnen und Schülern, b) von über 120 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern, c) von über 180 bis zu 240 Schülerinnen und Schülern, d) von über 240 bis zu 300 Schülerinnen und Schülern, e) von über 300 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern, f) von über 360 bis zu 420 Schülerinnen und Schülern, g) von über 420 bis zu 480 Schülerinnen und Schülern, h) von über 480 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern, i) von über 540 bis zu 600 Schülerinnen und Schülern, j) von über 600 Schülerinnen und Schülern? ...
Themenbereiche
Bildung, Familienpolitik, Kultur
Antrag und weitere Dokumente
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Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit dem Belegungsbindungsgesetz sollen den Familien bzw. den Personen mit geringem Einkommen mehr Chancen bei der Suche einer finanzierbaren Wohnung eingeräumt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Das Belegungsbindungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist mit dem Zweiten Gesetz zur Erleichterung von Investitionen im Land Sachsen-Anhalt (Zweites Investitionserleichterungsgesetz) vom 16. Juli 2003 aufgehoben worden. Aus früheren Förderungen unterliegt jedoch noch eine erhebliche Anzahl von Wohnungen der Belegungsbindung in Folge der Inanspruchnahme öffentlicher Förderung des Landes Sachsen-Anhalt (nach 1990) gemäß dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz-WoFG). Hintergrund war, einkommensschwächeren Haushalten die Chance für bezahlbaren Wohnraum zu sichern. ...
Themenbereiche
Agrarpolitik, ländliche Räume, Familienpolitik, Kommunalpolitik, Miet- und Wohnungspolitik, Verkehr
Antrag und weitere Dokumente
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Die Einführung eines Betreuungsgeldes für Familien, die ihre Kinder nicht in einer Kindertagesstätte betreuen lassen, ist eine Verschwendung von Steu-ermitteln. Diese Mittel fehlen dem zügigen Ausbau der Kitas und sind im Interesse der Kinder und ihrer Eltern umgehend dort einzusetzen.
Themenbereiche
Familienpolitik, Haushalt und Finanzen
Ansprechpartner
Abg. Marjana Schott (m.schott@ltg.hessen.de)
Antrag und weitere Dokumente
Bitte senden Sie Anfragen, Hinweise und Korrekturen an felicitas.weck@die-linke.de.